Der Brexit: Auswirkungen im Arbeitsrecht?
Aufenthaltsrecht und Tätigkeit in Großbritannien
Das Vereinigte Königreich hat die EU zum 31.12.2020 verlassen. Deutsche Unternehmen, die in Großbritannien bereits tätig sind (durch z.B. ein britisches Tochterunternehmen als lokalen Arbeitgeber) oder dort tätig werden möchten und zur Deckung ihres Arbeitskräftebedarfs auf EU-Staatsbürger zurückgreifen möchten, müssen sich daher zeitnah mit dem neuen Fachkräftezuwanderungsrecht auseinandersetzen.
Inhalte
Ende der EU-Freizügigkeitsrechte und Umfang von aufenthaltsrechtlichen Bestandsschutzrechten für EU-Bürger
- EU-Settlement-Scheme.
- Welche Nachweise der Berechtigung des Aufenthaltes bzw. der Ausübung einer Erwerbstätigkeit des Arbeitnehmers in Großbritannien muss der Arbeitgeber vorhalten?
Business Immigration
- Überblick über das neue britische Fachkräfte-Zuwanderungsrecht ab dem 1.1.2021.
- Erläuterung des Sponsor-Licence-Systems.
- Punktesystem, Verdienstuntergrenzen.
- Beantragung einer Sponsor Licence: Voraussetzungen, Antragsverfahren, Kosten.
Aufenthaltsrecht
- Entsendung von Mitarbeitern nach Großbritannien.
- Montagetätigkeit und anderweitige vorübergehende Dienstleistungserbringung in Großbritannien.
- Arbeitnehmerüberlassung nach Großbritannien.
Tätigkeiten, für die kein Sponsor benötigt wird
- Repräsentant einer ausländischen Gesellschaft.
- Innovator Visa.
- Exceptional Talent Visa.
- Investor Visa.
Tätigkeiten, die von einem Geschäftsbesucher ausgeübt werden dürfen
- Definition Geschäftsbesuch.
- Erlaubte Tätigkeiten.
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Hinweis zu Ihrer persönlichen Lernumgebung
In Ihrer online Lernumgebung finden Sie nach Ihrer Anmeldung nützliche Informationen, Downloads und extra Services zu dieser Qualifizierungsmaßnahme.
Ihr Nutzen
- In diesem Seminar erhalten Sie eine praktische Einführung in das neue britische Fachkräfte-Zuwanderungsrecht.
- Sie werden umfassend informiert über den Aufenthaltsstatus von EU-Bürgern in Großbritannien nach dem Brexit.
- Mit diesem Wissen können Sie die notwendigen Schritte für nachhaltigen Personaleinsatz in Großbritannien vorantreiben.
Bitte beachten Sie:
Dieses Seminar beschäftigt sich nicht mit steuer- und/oder sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen bei grenzüberschreitender Tätigkeit.
Dieses Seminar beschäftigt sich nicht mit aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen von britischen Staatsbürgern in der EU.
Aufgrund des zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht abgeschlossenen britischen Gesetzgebungsverfahrens für das neue Zuwanderungsrecht können inhaltliche Schwerpunktänderungen dieses Seminars erforderlich werden.
Methoden
Praxisorientiertes Seminar mit konkreten Fallbeispielen. Diskussion von Praxisfällen.
Praxisorientiertes Seminar mit konkreten Fallbeispielen. Diskussion von Praxisfällen.
Teilnehmerkreis
Fach- und Führungskräfte der Personalabteilung oder Global-Mobility-Abteilungen sowie der Rechtsabteilung mit Personalverantwortung in Großbritannien.
Vorkenntnisse werden nicht erwartet. Seminarsprache ist Deutsch. Gute passive Kenntnisse der englischen Sprache sind für das Verständnis von Informationsmaterial und Downloads von Vorteil.
- Maßgeschneidert für Ihren Bedarf
- Vor Ort für mehrere Mitarbeiter
- Zeit und Reisekosten sparen
- In Abstimmung auch virtuell möglich
Preis auf Anfrage.
AnfragenMontag, 17.05.2021
10:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch, 16.06.2021
10:00 Uhr - 16:00 Uhr
Die angegebene Teilnahmegebühr beinhaltet
- ein gemeinsames Mittagessen pro vollem Seminartag,
- Pausenverpflegung und
- umfangreiche Arbeitsunterlagen.
Die Übernachtungskosten im Hotel werden vom Teilnehmer direkt mit dem Hotel abgerechnet. Für die Hotelbuchung finden Sie in Ihrer Lernumgebung ein Reservierungsformular.
Für die Durchführung unserer Online-Veranstaltungen nutzen wir verschiedene Techniken.
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Mittwoch, 16.06.2021
10:00 Uhr - 16:00 Uhr
