Einigung in der TVöD-Tarifrunde 2020

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Am 25. Oktober 2020 haben sich die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Bund mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion auf einen Tarifabschluss geeinigt. Für die rund 2,3 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen wurde eine Tarifeinigung erzielt. Kernstück sind Entgelterhöhungen und die Zahlung einer „Corona-Prämie“. Für Pflegekräfte wird eine neue Zulage eingeführt und bestehende Zulagen werden erhöht.

Die Ergebnisse der TVöD-Tarifrunde 2020 im Überblick

  • Erhöhung der Tabellenentgelte: Zum 01.04.2021 werden die Tabellenentgelte um 1,4 % (mindestens um 50 Euro) erhöht und zum 01.04.2022 um weitere 1,8 % angehoben.
  • Erhöhung der Jahressonderzahlung in den Entgeltgruppen 1 – 8 um 5 %.
  • Entgelterhöhung für Auszubildende, Studierende und Praktikanten: Ab dem 01.04.2021 wird das Entgelt um monatlich 25 Euro erhöht und zum 01.04.2022 um weitere 25 Euro. Außerdem wird die Regelung zur Übernahme von Auszubildenden verlängert.
  • Zulagen für Pflegekräfte: Die Beschäftigten in den Krankenhäusern und den Pflege- und Betreuungseinrichtungen können zukünftig bis zu drei Zulagen erhalten. Die neu geschaffene Pflegezulage beträgt ab dem 01.03.2021 monatlich 70 Euro, zum 01.03.2022 wird sie auf 120 Euro aufgestockt. Die monatliche Intensivzulage wird ab dem 01.03.2021 von 46,02 Euro auf 100 Euro angehoben und damit mehr als verdoppelt. Die Wechselschichtzulage wird ab dem 01.03.2021 von 105 Euro auf 155 Euro pro Monat erhöht.
  • Sonderzahlung wegen Corona-Pandemie: Zur Abmilderung der besonderen Belastungen während der Corona-Pandemie wurde eine nach Entgeltgruppen gestaffelte Sonderzahlung von durchschnittlich 400 Euro vereinbart. Die „Corona-Prämie“ soll noch in diesem Jahr ausgezahlt werden.
  • Weitere Ergebnisse: Fachärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst erhalten ab dem 01.03.2021 eine Zulage in Höhe von monatlich 300 Euro. Die Angleichung der Arbeitszeit im Tarifgebiet Ost auf das Westniveau von 39 Stunden erfolgt in zwei Schritten in 2022 und 2023. Für die Beschäftigten in den Krankenhäusern und im Pflegebereich greift diese Regelung erst ab 2023. Der abschließende Schritt zur Angleichung auf 38,5 Stunden ist für das Jahr 2025 vorgesehen. Künftig wird eine Entgeltumwandlung für Fahrräder und E-Bikes ermöglicht.

Laufzeit des Tarifvertrags

Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 28 Monaten und gilt rückwirkend vom 01.09.2020 bis zum 31.12.2022. Die ersten sieben Monate sind als „Leermonate“ vereinbart.

Spezieller Abschluss für Sparkassen

Für die rund 175.000 Beschäftigten der Sparkassen sieht der Tarifabschluss ab dem 01.07.2021 eine Entgelterhöhung um 1,4 % vor (mindestens 50 Euro) sowie zum 01.07.2022 eine weitere Erhöhung um 1 %. Eine Angleichung auf das Niveau des allgemein vereinbarten Abschlusses findet erst zum Ende der Laufzeit ab dem 01.12.2022 statt. Ein Teil der Kosten wird durch eine Absenkung der Sparkassensonderzahlung bei zusätzlicher Gewährung weiterer Urlaubstage kompensiert.

Ergebnisse für Flughäfen

Für die angesichts eingebrochener Fluggastzahlen mit massiven Verlusten konfrontierten Flughäfen haben sich die Beteiligten verständigt, auf Entgelterhöhungen in diesem Bereich zu verzichten. Vereinbart wurde, zeitnah einen Notlagentarifvertrag für die Flughäfen abzuschließen, der Personalkosten senkt und betriebsbedingte Kündigungen ausschließt.

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Über den:die Autor:in

Dr. Emily Dang

Dr. Emily Dang ist Produktmanagerin für den Bereich Entgeltabrechnung und TVöD der Haufe Akademie.
Sie war zuvor bei einem namhaften Versicherungsunternehmen als Trainerin für den Außen- und Innendienst tätig und verfügt über umfangreiche Erfahrungen in der Konzeption und Umsetzung von Bildungsmaßnahmen.

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