{"id":36319,"date":"2025-09-23T16:31:10","date_gmt":"2025-09-23T14:31:10","guid":{"rendered":"https:\/\/www.haufe-akademie.de\/blog\/?post_type=glossary&#038;p=36319"},"modified":"2025-09-23T16:31:10","modified_gmt":"2025-09-23T14:31:10","slug":"guv","status":"publish","type":"glossary","link":"https:\/\/www.haufe-akademie.de\/blog\/glossar\/guv\/","title":{"rendered":"GuV"},"content":{"rendered":"<h1><strong>Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)<\/strong><\/h1>\n<h2>Definition und gesetzliche Regelung: Gewinn- und Verlustrechnung<\/h2>\n<p>Die Gewinn- und Verlustrechnung, kurz GuV, kommt bei der doppelten Buchf\u00fchrung zur Anwendung. Gesetzlich geregelt ist die GuV ist im Handelsgesetzbuch (HGB).<\/p>\n<p>In<strong> \u00a7 242 Abs. 2 HGB<\/strong> wird die GuV als \u201eGegen\u00fcberstellung der Aufwendungen und Ertr\u00e4ge des Gesch\u00e4ftsjahrs\u201c definiert. Mit der GuV wird also der <strong>Gewinn oder Verlust<\/strong> innerhalb eines Gesch\u00e4ftsjahrs ermittelt.<\/p>\n<p>Die GuV bildet zusammen mit der Bilanz den Jahresabschluss eines Unternehmens.<\/p>\n<h2>Wer ist zur Erstellung einer GuV verpflichtet?<\/h2>\n<p>Diejenigen Unternehmen, die zur doppelten Buchf\u00fchrung verpflichtet sind, m\u00fcssen auch eine GuV als Bestandteil des Jahresabschlusses erstellen.<\/p>\n<p>Eine <strong>Bilanzierungspflicht<\/strong> und damit auch eine <strong>Pflicht zur Erstellung einer GuV<\/strong> haben:<\/p>\n<ul>\n<li>Personengesellschaften, wie zum Beispiel GbR, OHG und KG<\/li>\n<li>Kapitalgesellschaften, wie zum Beispiel GmbH und AG<\/li>\n<li>Eingetragene Kaufleute\/Gewerbetreibende mit einem Jahresgewinn von mehr als 80.000 Euro oder einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 Euro (Werte gelten ab 2024)<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Keine Bilanzierungspflicht<\/strong> und damit auch <strong>keine Pflicht zur Erstellung einer GuV<\/strong> haben:<\/p>\n<ul>\n<li>Gewerbetreibende mit einem Jahresgewinn von nicht mehr als 80.000 Euro oder einem Jahresumsatz von nicht mehr als 800.000 Euro<\/li>\n<li>Freiberufler<\/li>\n<\/ul>\n<p>F\u00fcr Betriebe und Freiberufler, die nicht zur Erstellung einer GuV verpflichtet sind, reicht es aus, eine <strong>Einnahmen-\u00dcberschuss-Rechnung (E\u00dcR)<\/strong> zu erstellen.<\/p>\n<blockquote><p><strong>Tipp:<\/strong> Zur Unterst\u00fctzung bei der Erstellung einer GuV kannst du eine Buchhaltungssoftware nutzen.<\/p><\/blockquote>\n<h2>Wie ist eine GuV aufgebaut?<\/h2>\n<p>Die GuV kann entweder in <strong>Staffelform<\/strong> oder in <strong>Kontenform<\/strong> dargestellt werden.<\/p>\n<h3>GuV in Staffelform<\/h3>\n<p>Bei der <strong>Staffelform<\/strong>, bei der die Positionen der GuV untereinander aufgelistet werden, kann gem\u00e4\u00df \u00a7 275 Abs. 1 Satz 1 HGB zwischen dem <strong>Gesamtkostenverfahren<\/strong> und dem <strong>Umsatzkostenverfahren<\/strong> gew\u00e4hlt werden.<\/p>\n<h4><strong>Das Gesamtkostenverfahren<\/strong><\/h4>\n<p>Das sogenannte Gesamtkostenverfahren zur Erstellung einer GuV ist in \u00a7 275 Abs. 2 HGB geregelt. Dabei werden alle Kosten, die bei der betrieblichen Leistungserbringung angefallen sind, ber\u00fccksichtigt und den Erl\u00f6sen gegen\u00fcbergestellt. Die Aufwendungen werden nach Kostenarten gegliedert, zum Beispiel Kosten f\u00fcr Material, Personaleinsatz etc.<br \/>\nBei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens sind folgende Positionen auszuweisen:<\/p>\n<ul>\n<li>Umsatzerl\u00f6se<\/li>\n<li>Erh\u00f6hung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen<\/li>\n<li>andere aktivierte Eigenleistungen<\/li>\n<li>sonstige betriebliche Ertr\u00e4ge<\/li>\n<li>Materialaufwand:<br \/>\na) Aufwendungen f\u00fcr Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und f\u00fcr bezogene Waren<br \/>\nb) Aufwendungen f\u00fcr bezogene Leistungen<\/li>\n<li>Personalaufwand:<br \/>\na) L\u00f6hne und Geh\u00e4lter<br \/>\nb) soziale Abgaben und Aufwendungen f\u00fcr Altersversorgung und f\u00fcr Unterst\u00fctzung, davon f\u00fcr Altersversorgung<\/li>\n<li>Abschreibungen:<br \/>\na) auf immaterielle Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde des Anlageverm\u00f6gens und Sachanlagen<br \/>\nb) auf Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde des Umlaufverm\u00f6gens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft \u00fcblichen Abschreibungen \u00fcberschreiten<\/li>\n<li>sonstige betriebliche Aufwendungen<\/li>\n<li>Ertr\u00e4ge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen<\/li>\n<li>Ertr\u00e4ge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlageverm\u00f6gens, davon aus verbundenen Unternehmen<\/li>\n<li>sonstige Zinsen und \u00e4hnliche Ertr\u00e4ge, davon aus verbundenen Unternehmen<\/li>\n<li>Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufverm\u00f6gens<\/li>\n<li>Zinsen und \u00e4hnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen<\/li>\n<li>Steuern vom Einkommen und vom Ertrag<\/li>\n<li>Ergebnis nach Steuern<\/li>\n<li>sonstige Steuern<\/li>\n<li>Jahres\u00fcberschuss\/Jahresfehlbetrag<\/li>\n<\/ul>\n<h4><strong>Das Umsatzkostenverfahren<\/strong><\/h4>\n<p>Das Umsatzkostenverfahren ist in <strong>\u00a7 275 Abs. 3 HGB<\/strong> geregelt. Bei diesem Verfahren werden im Gegensatz zum Gesamtkostenverfahren nur die <strong>Umsatzkosten<\/strong> ber\u00fccksichtigt, also die Kosten, die f\u00fcr die tats\u00e4chlich verkauften Produkte angefallen sind. Beim Umsatzkostenverfahren werden die Aufwendungen nach den einzelnen Kostenstellen, also nach dem Ort ihrer Entstehung, unterschieden. Die Umsatzkosten werden dabei mit den erzielten Einnahmen verglichen. Die Umsatzerl\u00f6se werden den auf sie bezogenen Herstellungskosten gegen\u00fcbergestellt.<\/p>\n<p>Bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens sind folgende Positionen auszuweisen:<\/p>\n<ul>\n<li>Umsatzerl\u00f6se<\/li>\n<li>Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerl\u00f6se erbrachten Leistungen<\/li>\n<li>Bruttoergebnis vom Umsatz<\/li>\n<li>Vertriebskosten<\/li>\n<li>allgemeine Verwaltungskosten<\/li>\n<li>sonstige betriebliche Ertr\u00e4ge<\/li>\n<li>sonstige betriebliche Aufwendungen<\/li>\n<li>Ertr\u00e4ge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen<\/li>\n<li>Ertr\u00e4ge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlageverm\u00f6gens,<br \/>\ndavon aus verbundenen Unternehmen<\/li>\n<li>sonstige Zinsen und \u00e4hnliche Ertr\u00e4ge, davon aus verbundenen Unternehmen<\/li>\n<li>Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufverm\u00f6gens<\/li>\n<li>Zinsen und \u00e4hnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen<\/li>\n<li>Steuern vom Einkommen und vom Ertrag<\/li>\n<li>Ergebnis nach Steuern<\/li>\n<li>sonstige Steuern<\/li>\n<li>Jahres\u00fcberschuss\/Jahresfehlbetrag<\/li>\n<\/ul>\n<h4><strong>Sonderregelung f\u00fcr Kleinstkapitalgesellschaften<\/strong><\/h4>\n<p>Kleinstkapitalgesellschaften nach\u00a7 267 a HGB d\u00fcrfen die GuV in vereinfachter Form darstellen. Gem\u00e4\u00df \u00a7 275 Abs. 5 HGB musst du nur folgende Positionen in der GUV ausweisen:<\/p>\n<ul>\n<li>Umsatzerl\u00f6se<\/li>\n<li>sonstige Ertr\u00e4ge<\/li>\n<li>Materialaufwand<\/li>\n<li>Personalaufwand<\/li>\n<li>Abschreibungen<\/li>\n<li>sonstige Aufwendungen<\/li>\n<li>Steuern<\/li>\n<li>Jahres\u00fcberschuss\/Jahresfehlbetrag<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Die GuV in Kontenform<\/h2>\n<p>Alternativ zur Staffelform darf die GuV in Kontenform \u2013 in zwei Spalten <strong>mit Soll und Haben<\/strong> &#8211; aufgebaut werden. Dabei werden die Kosten und Ertr\u00e4ge folgenderma\u00dfen verbucht:<\/p>\n<ul>\n<li>Kosten und Aufwendungen im Soll (Personalkosten, Betriebskosten, Steuern, Abschreibungen etc\u2026)<\/li>\n<li>Einnahmen und Ertr\u00e4ge im Haben (Verkaufserl\u00f6se, Zinsertr\u00e4ge etc\u2026)<\/li>\n<\/ul>\n<p>Ob das Unternehmen Gewinn oder Verlust gemacht hat, kann man daran erkennen, auf welcher Seite der Saldo steht.<\/p>\n<h3>Brutto- oder Nettoprinzip festlegen<\/h3>\n<p>Unabh\u00e4ngig davon, ob f\u00fcr die GuV die Staffelform (Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren) oder die Kontenform verwendet wird, muss festgelegt werden, ob die GuV nach dem Brutto- oder Nettoprinzip erstellt wird.<br \/>\nWird das Bruttoprinzip gew\u00e4hlt, d\u00fcrfen Aufwendungen und Ertr\u00e4ge nicht saldiert werden, sondern sind einzeln aufzulisten.<br \/>\nBeim Nettoprinzip dagegen werden Aufwendungen und Ertr\u00e4ge saldiert, also miteinander verrechnet.<\/p>\n<h2><strong>Wie beeinflusst die GuV die Bilanz?<\/strong><\/h2>\n<p>Die GuV bildet zusammen mit der Bilanz den Hauptbestandteil des Jahresabschlusses. Die Ergebnisse der GuV flie\u00dfen direkt in die Bilanz ein.<br \/>\nEin Jahres\u00fcberschuss (Gewinn) wird im Haben gebucht. Ein Jahresfehlbetrag (Verlust) muss im Soll gebucht werden.<\/p>\n<h3>Fazit<\/h3>\n<p>Die GuV bildet zusammen mit der Bilanz den Jahresabschluss. Die gesetzlichen Vorschriften zur GuV befinden sich im HGB. Aus der GuV wird ersichtlich, ob das Unternehmen Gewinn oder Verlust gemacht hat.<\/p>\n<p>Die GuV kann in Kontenform oder in Staffelform angelegt werden. Bei Anwendung der Staffelform kann man zwischen dem Gesamtkostenverfahren und dem Umsatzkostenverfahren w\u00e4hlen. Au\u00dferdem muss sich der Unternehmer bei der GuV zwischen dem Bruttoprinzip und dem Nettoprinzip entscheiden.<\/p>\n<p>Wenn bei der Erstellung keine Fehler gemacht werden, ist es f\u00fcr das Ergebnis der GuV unerheblich, welche Form bzw. welches Verfahren verwendet wird. Das Gesamtergebnis muss jeweils identisch sein.<\/p>\n<div class=\"seminartipp\">\r\n\t\r\n\t<div class=\"content-wrapper\">\r\n\t\t\r\n\t\t<div class=\"\">\r\n\t\t\t<h2>Unsere Seminarempfehlungen<\/h2>\r\n\t\t\t<p class=\"h3\">Rechnungswesen Seminare<\/p>\r\n\t\t\t<p>Im Finanz- und Rechnungswesen z\u00e4hlt Aktualit\u00e4t. Neue Bewertungs- oder Bilanzierungsvorschriften, \u00c4nderungen im Steuerrecht und digitale Prozesse stellen dich st\u00e4ndig vor neue Herausforderungen.<\/p>\n<p>Praxisnahes Fachwissen, topaktuelle Inhalte und erfahrene Referent:innen. 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So zeigt sie, ob ein Unternehmen Gewinn oder Verlust gemacht hat.<\/p>\n<h3 data-start=\"436\" data-end=\"752\">Wer ist verpflichtet, eine GuV zu erstellen?<\/h3>\n<p data-start=\"436\" data-end=\"752\">Alle Unternehmen, die zur doppelten Buchf\u00fchrung verpflichtet sind, m\u00fcssen eine GuV erstellen. Dazu z\u00e4hlen Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG), Personengesellschaften (z. B. OHG, KG) und eingetragene Kaufleute mit bestimmten Umsatz- oder Gewinngrenzen.<\/p>\n<h3 data-start=\"754\" data-end=\"1088\">Was ist der Unterschied zwischen GuV und E\u00dcR?<\/h3>\n<p data-start=\"754\" data-end=\"1088\">Die GuV wird nach den Regeln der doppelten Buchf\u00fchrung erstellt, w\u00e4hrend die Einnahmen-\u00dcberschuss-Rechnung (E\u00dcR) eine vereinfachte Form f\u00fcr kleinere Gewerbetreibende und Freiberufler ist. Die E\u00dcR reicht aus, wenn die Umsatz- oder Gewinngrenzen nicht \u00fcberschritten werden.<\/p>\n<h3 data-start=\"1090\" data-end=\"1378\">Welche Formen der GuV gibt es?<\/h3>\n<p data-start=\"1090\" data-end=\"1378\">Die GuV kann in <strong data-start=\"1152\" data-end=\"1167\">Staffelform<\/strong> oder <strong data-start=\"1173\" data-end=\"1187\">Kontenform<\/strong> dargestellt werden. Bei der Staffelform unterscheidet man zwischen Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren. Kleinstkapitalgesellschaften d\u00fcrfen zudem eine vereinfachte Form nutzen.<\/p>\n<h3 data-start=\"1380\" data-end=\"1646\">Wie h\u00e4ngt die GuV mit der Bilanz zusammen?<\/h3>\n<p data-start=\"1380\" data-end=\"1646\">Die GuV ist eng mit der Bilanz verkn\u00fcpft und flie\u00dft direkt in diese ein. Ein Gewinn (Jahres\u00fcberschuss) erh\u00f6ht das Eigenkapital in der Bilanz, w\u00e4hrend ein Verlust (Jahresfehlbetrag) das Eigenkapital mindert.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Definition und gesetzliche Regelung: Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung, kurz GuV, kommt bei der doppelten Buchf\u00fchrung zur Anwendung. Gesetzlich geregelt ist die GuV ist im Handelsgesetzbuch (HGB). In \u00a7 242 Abs. 2 HGB wird die GuV als \u201eGegen\u00fcberstellung der Aufwendungen und Ertr\u00e4ge des Gesch\u00e4ftsjahrs\u201c definiert. 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Gesetzlich geregelt ist die GuV ist im Handelsgesetzbuch (HGB).\r\n\r\nIn<strong> \u00a7 242 Abs. 2 HGB<\/strong> wird die GuV als \u201eGegen\u00fcberstellung der Aufwendungen und Ertr\u00e4ge des Gesch\u00e4ftsjahrs\u201c definiert. Mit der GuV wird also der <strong>Gewinn oder Verlust<\/strong> innerhalb eines Gesch\u00e4ftsjahrs ermittelt.\r\n\r\nDie GuV bildet zusammen mit der Bilanz den Jahresabschluss eines Unternehmens.\r\n<h2>Wer ist zur Erstellung einer GuV verpflichtet?<\/h2>\r\nDiejenigen Unternehmen, die zur doppelten Buchf\u00fchrung verpflichtet sind, m\u00fcssen auch eine GuV als Bestandteil des Jahresabschlusses erstellen.\r\n\r\nEine <strong>Bilanzierungspflicht<\/strong> und damit auch eine <strong>Pflicht zur Erstellung einer GuV<\/strong> haben:\r\n<ul>\r\n \t<li>Personengesellschaften, wie zum Beispiel GbR, OHG und KG<\/li>\r\n \t<li>Kapitalgesellschaften, wie zum Beispiel GmbH und AG<\/li>\r\n \t<li>Eingetragene Kaufleute\/Gewerbetreibende mit einem Jahresgewinn von mehr als 80.000 Euro oder einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 Euro (Werte gelten ab 2024)<\/li>\r\n<\/ul>\r\n<strong>Keine Bilanzierungspflicht<\/strong> und damit auch <strong>keine Pflicht zur Erstellung einer GuV<\/strong> haben:\r\n<ul>\r\n \t<li>Gewerbetreibende mit einem Jahresgewinn von nicht mehr als 80.000 Euro oder einem Jahresumsatz von nicht mehr als 800.000 Euro<\/li>\r\n \t<li>Freiberufler<\/li>\r\n<\/ul>\r\nF\u00fcr Betriebe und Freiberufler, die nicht zur Erstellung einer GuV verpflichtet sind, reicht es aus, eine <strong>Einnahmen-\u00dcberschuss-Rechnung (E\u00dcR)<\/strong> zu erstellen.\r\n<blockquote><strong>Tipp:<\/strong> Zur Unterst\u00fctzung bei der Erstellung einer GuV kannst du eine Buchhaltungssoftware nutzen.<\/blockquote>\r\n<h2>Wie ist eine GuV aufgebaut?<\/h2>\r\nDie GuV kann entweder in <strong>Staffelform<\/strong> oder in <strong>Kontenform<\/strong> dargestellt werden.\r\n<h3>GuV in Staffelform<\/h3>\r\nBei der <strong>Staffelform<\/strong>, bei der die Positionen der GuV untereinander aufgelistet werden, kann gem\u00e4\u00df \u00a7 275 Abs. 1 Satz 1 HGB zwischen dem <strong>Gesamtkostenverfahren<\/strong> und dem <strong>Umsatzkostenverfahren<\/strong> gew\u00e4hlt werden.\r\n<h4><strong>Das Gesamtkostenverfahren<\/strong><\/h4>\r\nDas sogenannte Gesamtkostenverfahren zur Erstellung einer GuV ist in \u00a7 275 Abs. 2 HGB geregelt. Dabei werden alle Kosten, die bei der betrieblichen Leistungserbringung angefallen sind, ber\u00fccksichtigt und den Erl\u00f6sen gegen\u00fcbergestellt. Die Aufwendungen werden nach Kostenarten gegliedert, zum Beispiel Kosten f\u00fcr Material, Personaleinsatz etc.\r\nBei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens sind folgende Positionen auszuweisen:\r\n<ul>\r\n \t<li>Umsatzerl\u00f6se<\/li>\r\n \t<li>Erh\u00f6hung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen<\/li>\r\n \t<li>andere aktivierte Eigenleistungen<\/li>\r\n \t<li>sonstige betriebliche Ertr\u00e4ge<\/li>\r\n \t<li>Materialaufwand:\r\na) Aufwendungen f\u00fcr Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und f\u00fcr bezogene Waren\r\nb) Aufwendungen f\u00fcr bezogene Leistungen<\/li>\r\n \t<li>Personalaufwand:\r\na) L\u00f6hne und Geh\u00e4lter\r\nb) soziale Abgaben und Aufwendungen f\u00fcr Altersversorgung und f\u00fcr Unterst\u00fctzung, davon f\u00fcr Altersversorgung<\/li>\r\n \t<li>Abschreibungen:\r\na) auf immaterielle Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde des Anlageverm\u00f6gens und Sachanlagen\r\nb) auf Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde des Umlaufverm\u00f6gens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft \u00fcblichen Abschreibungen \u00fcberschreiten<\/li>\r\n \t<li>sonstige betriebliche Aufwendungen<\/li>\r\n \t<li>Ertr\u00e4ge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen<\/li>\r\n \t<li>Ertr\u00e4ge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlageverm\u00f6gens, davon aus verbundenen Unternehmen<\/li>\r\n \t<li>sonstige Zinsen und \u00e4hnliche Ertr\u00e4ge, davon aus verbundenen Unternehmen<\/li>\r\n \t<li>Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufverm\u00f6gens<\/li>\r\n \t<li>Zinsen und \u00e4hnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen<\/li>\r\n \t<li>Steuern vom Einkommen und vom Ertrag<\/li>\r\n \t<li>Ergebnis nach Steuern<\/li>\r\n \t<li>sonstige Steuern<\/li>\r\n \t<li>Jahres\u00fcberschuss\/Jahresfehlbetrag<\/li>\r\n<\/ul>\r\n<h4><strong>Das Umsatzkostenverfahren<\/strong><\/h4>\r\nDas Umsatzkostenverfahren ist in <strong>\u00a7 275 Abs. 3 HGB<\/strong> geregelt. Bei diesem Verfahren werden im Gegensatz zum Gesamtkostenverfahren nur die <strong>Umsatzkosten<\/strong> ber\u00fccksichtigt, also die Kosten, die f\u00fcr die tats\u00e4chlich verkauften Produkte angefallen sind. Beim Umsatzkostenverfahren werden die Aufwendungen nach den einzelnen Kostenstellen, also nach dem Ort ihrer Entstehung, unterschieden. Die Umsatzkosten werden dabei mit den erzielten Einnahmen verglichen. Die Umsatzerl\u00f6se werden den auf sie bezogenen Herstellungskosten gegen\u00fcbergestellt.\r\n\r\nBei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens sind folgende Positionen auszuweisen:\r\n<ul>\r\n \t<li>Umsatzerl\u00f6se<\/li>\r\n \t<li>Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerl\u00f6se erbrachten Leistungen<\/li>\r\n \t<li>Bruttoergebnis vom Umsatz<\/li>\r\n \t<li>Vertriebskosten<\/li>\r\n \t<li>allgemeine Verwaltungskosten<\/li>\r\n \t<li>sonstige betriebliche Ertr\u00e4ge<\/li>\r\n \t<li>sonstige betriebliche Aufwendungen<\/li>\r\n \t<li>Ertr\u00e4ge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen<\/li>\r\n \t<li>Ertr\u00e4ge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlageverm\u00f6gens,\r\ndavon aus verbundenen Unternehmen<\/li>\r\n \t<li>sonstige Zinsen und \u00e4hnliche Ertr\u00e4ge, davon aus verbundenen Unternehmen<\/li>\r\n \t<li>Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufverm\u00f6gens<\/li>\r\n \t<li>Zinsen und \u00e4hnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen<\/li>\r\n \t<li>Steuern vom Einkommen und vom Ertrag<\/li>\r\n \t<li>Ergebnis nach Steuern<\/li>\r\n \t<li>sonstige Steuern<\/li>\r\n \t<li>Jahres\u00fcberschuss\/Jahresfehlbetrag<\/li>\r\n<\/ul>\r\n<h4><strong>Sonderregelung f\u00fcr Kleinstkapitalgesellschaften<\/strong><\/h4>\r\nKleinstkapitalgesellschaften nach\u00a7 267 a HGB d\u00fcrfen die GuV in vereinfachter Form darstellen. Gem\u00e4\u00df \u00a7 275 Abs. 5 HGB musst du nur folgende Positionen in der GUV ausweisen:\r\n<ul>\r\n \t<li>Umsatzerl\u00f6se<\/li>\r\n \t<li>sonstige Ertr\u00e4ge<\/li>\r\n \t<li>Materialaufwand<\/li>\r\n \t<li>Personalaufwand<\/li>\r\n \t<li>Abschreibungen<\/li>\r\n \t<li>sonstige Aufwendungen<\/li>\r\n \t<li>Steuern<\/li>\r\n \t<li>Jahres\u00fcberschuss\/Jahresfehlbetrag<\/li>\r\n<\/ul>\r\n<h2>Die GuV in Kontenform<\/h2>\r\nAlternativ zur Staffelform darf die GuV in Kontenform \u2013 in zwei Spalten <strong>mit Soll und Haben<\/strong> - aufgebaut werden. Dabei werden die Kosten und Ertr\u00e4ge folgenderma\u00dfen verbucht:\r\n<ul>\r\n \t<li>Kosten und Aufwendungen im Soll (Personalkosten, Betriebskosten, Steuern, Abschreibungen etc\u2026)<\/li>\r\n \t<li>Einnahmen und Ertr\u00e4ge im Haben (Verkaufserl\u00f6se, Zinsertr\u00e4ge etc\u2026)<\/li>\r\n<\/ul>\r\nOb das Unternehmen Gewinn oder Verlust gemacht hat, kann man daran erkennen, auf welcher Seite der Saldo steht.\r\n<h3>Brutto- oder Nettoprinzip festlegen<\/h3>\r\nUnabh\u00e4ngig davon, ob f\u00fcr die GuV die Staffelform (Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren) oder die Kontenform verwendet wird, muss festgelegt werden, ob die GuV nach dem Brutto- oder Nettoprinzip erstellt wird.\r\nWird das Bruttoprinzip gew\u00e4hlt, d\u00fcrfen Aufwendungen und Ertr\u00e4ge nicht saldiert werden, sondern sind einzeln aufzulisten.\r\nBeim Nettoprinzip dagegen werden Aufwendungen und Ertr\u00e4ge saldiert, also miteinander verrechnet.\r\n<h2><strong>Wie beeinflusst die GuV die Bilanz?<\/strong><\/h2>\r\nDie GuV bildet zusammen mit der Bilanz den Hauptbestandteil des Jahresabschlusses. Die Ergebnisse der GuV flie\u00dfen direkt in die Bilanz ein.\r\nEin Jahres\u00fcberschuss (Gewinn) wird im Haben gebucht. Ein Jahresfehlbetrag (Verlust) muss im Soll gebucht werden.\r\n<h3>Fazit<\/h3>\r\nDie GuV bildet zusammen mit der Bilanz den Jahresabschluss. Die gesetzlichen Vorschriften zur GuV befinden sich im HGB. Aus der GuV wird ersichtlich, ob das Unternehmen Gewinn oder Verlust gemacht hat.\r\n\r\nDie GuV kann in Kontenform oder in Staffelform angelegt werden. Bei Anwendung der Staffelform kann man zwischen dem Gesamtkostenverfahren und dem Umsatzkostenverfahren w\u00e4hlen. Au\u00dferdem muss sich der Unternehmer bei der GuV zwischen dem Bruttoprinzip und dem Nettoprinzip entscheiden.\r\n\r\nWenn bei der Erstellung keine Fehler gemacht werden, ist es f\u00fcr das Ergebnis der GuV unerheblich, welche Form bzw. welches Verfahren verwendet wird. Das Gesamtergebnis muss jeweils identisch sein.\r\n\r\n[pods name=\"seminartipp\" slug=\"35030\" template=\"Seminartipp\"]\r\n<h2 data-start=\"180\" data-end=\"434\">FAQ<\/h2>\r\n<h3 data-start=\"180\" data-end=\"434\">Was ist eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)?<\/h3>\r\n<p data-start=\"180\" data-end=\"434\">Die GuV ist ein Bestandteil des Jahresabschlusses und stellt alle Ertr\u00e4ge und Aufwendungen eines Gesch\u00e4ftsjahres gegen\u00fcber. So zeigt sie, ob ein Unternehmen Gewinn oder Verlust gemacht hat.<\/p>\r\n\r\n<h3 data-start=\"436\" data-end=\"752\">Wer ist verpflichtet, eine GuV zu erstellen?<\/h3>\r\n<p data-start=\"436\" data-end=\"752\">Alle Unternehmen, die zur doppelten Buchf\u00fchrung verpflichtet sind, m\u00fcssen eine GuV erstellen. Dazu z\u00e4hlen Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG), Personengesellschaften (z. B. OHG, KG) und eingetragene Kaufleute mit bestimmten Umsatz- oder Gewinngrenzen.<\/p>\r\n\r\n<h3 data-start=\"754\" data-end=\"1088\">Was ist der Unterschied zwischen GuV und E\u00dcR?<\/h3>\r\n<p data-start=\"754\" data-end=\"1088\">Die GuV wird nach den Regeln der doppelten Buchf\u00fchrung erstellt, w\u00e4hrend die Einnahmen-\u00dcberschuss-Rechnung (E\u00dcR) eine vereinfachte Form f\u00fcr kleinere Gewerbetreibende und Freiberufler ist. Die E\u00dcR reicht aus, wenn die Umsatz- oder Gewinngrenzen nicht \u00fcberschritten werden.<\/p>\r\n\r\n<h3 data-start=\"1090\" data-end=\"1378\">Welche Formen der GuV gibt es?<\/h3>\r\n<p data-start=\"1090\" data-end=\"1378\">Die GuV kann in <strong data-start=\"1152\" data-end=\"1167\">Staffelform<\/strong> oder <strong data-start=\"1173\" data-end=\"1187\">Kontenform<\/strong> dargestellt werden. Bei der Staffelform unterscheidet man zwischen Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren. Kleinstkapitalgesellschaften d\u00fcrfen zudem eine vereinfachte Form nutzen.<\/p>\r\n\r\n<h3 data-start=\"1380\" data-end=\"1646\">Wie h\u00e4ngt die GuV mit der Bilanz zusammen?<\/h3>\r\n<p data-start=\"1380\" data-end=\"1646\">Die GuV ist eng mit der Bilanz verkn\u00fcpft und flie\u00dft direkt in diese ein. Ein Gewinn (Jahres\u00fcberschuss) erh\u00f6ht das Eigenkapital in der Bilanz, w\u00e4hrend ein Verlust (Jahresfehlbetrag) das Eigenkapital mindert.<\/p>","acf":{"p_authors":null},"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v27.4 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) \u2013 Definition &amp; Aufbau<\/title>\n<meta name=\"description\" content=\"Erfahre, was eine GuV ist, wer sie erstellen muss und wie sie nach HGB aufgebaut wird, inklusive Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren.\" \/>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.haufe-akademie.de\/blog\/glossar\/guv\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) \u2013 Definition &amp; Aufbau\" 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