{"id":42222,"date":"2026-01-29T12:09:07","date_gmt":"2026-01-29T11:09:07","guid":{"rendered":"https:\/\/www.haufe-akademie.de\/blog\/?post_type=glossary&#038;p=42222"},"modified":"2026-01-29T12:09:07","modified_gmt":"2026-01-29T11:09:07","slug":"anlagevermoegen","status":"publish","type":"glossary","link":"https:\/\/www.haufe-akademie.de\/blog\/glossar\/anlagevermoegen\/","title":{"rendered":"Anlageverm\u00f6gen"},"content":{"rendered":"<h1><strong>Anlageverm\u00f6gen<\/strong><\/h1>\n<h2>Definition von Anlageverm\u00f6gen<\/h2>\n<p>Als Anlageverm\u00f6gen bezeichnet man <strong>alle Wirtschaftsg\u00fcter und Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde, die dauerhaft im Unternehmen genutzt werden.<\/strong><\/p>\n<p>Dazu geh\u00f6ren:<\/p>\n<ul>\n<li>Maschinen<\/li>\n<li>Geb\u00e4ude<\/li>\n<li>Fahrzeuge<\/li>\n<li>Immaterielle Wirtschaftsg\u00fcter (wie zum Beispiel Patente)<\/li>\n<\/ul>\n<blockquote><p>Eine gesetzliche Definition findet sich in <strong>\u00a7 247 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB):<\/strong><\/p>\n<p>\u201eBeim Anlageverm\u00f6gen sind nur die Gegenst\u00e4nde auszuweisen, die bestimmt sind, dauernd dem Gesch\u00e4ftsbetrieb zu dienen.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>Vom Anlageverm\u00f6gen zu unterscheiden ist das sogenannte <strong>Umlaufverm\u00f6gen<\/strong>. W\u00e4hrend das Anlageverm\u00f6gen \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum hinweg betrieblich genutzt wird und den langfristigen Bestand des Unternehmens sichern soll, stellt das Umlaufverm\u00f6gen die Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde dar, die f\u00fcr eine nur kurzfristige Nutzung bestimmt sind. Dazu z\u00e4hlen Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde, die weiterverkauft, verarbeitet oder verbraucht werden, wie zum Beispiel Rohstoffe. Das Umlaufverm\u00f6gen wird f\u00fcr die laufende Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit verwendet.<\/p>\n<h2>Abnutzbare und nicht abnutzbare Wirtschaftsg\u00fcter<\/h2>\n<p>Beim Anlageverm\u00f6gen unterscheidet man zwischen abnutzbaren und nicht abnutzbaren Wirtschaftsg\u00fctern.<\/p>\n<p>Als <strong>abnutzbare Wirtschaftsg\u00fcter <\/strong>bezeichnet man Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde, die einem <strong>nat\u00fcrlichen oder wirtschaftlichen Verschlei\u00df<\/strong> unterliegen und die dadurch mit der Zeit aufgrund der Nutzung an Wert verlieren. Typische Beispiele sind Maschinen oder Fahrzeuge.<\/p>\n<p>Abnutzbare Wirtschaftsg\u00fcter werden in der Buchhaltung <strong>planm\u00e4\u00dfig abgeschrieben<\/strong>. Dadurch wird der Wertverlust transparent dargestellt.<\/p>\n<p>Hierbei sind die allgemeinen <a href=\"https:\/\/www.haufe-akademie.de\/blog\/glossar\/abschreibung\/\">Regeln zur Abschreibung<\/a> zu beachten. Die Abschreibung ist in <strong>\u00a7 7 Einkommensteuergesetz (EStG)<\/strong> geregelt.<\/p>\n<p>Dagegen sind<strong> nicht abnutzbare Wirtschaftsg\u00fcter<\/strong> solche Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde, die <strong>dauerhaft ihren Wert behalten<\/strong>, solange keine au\u00dfergew\u00f6hnlichen Umst\u00e4nde eintreten. Dazu geh\u00f6ren beispielsweise Grundst\u00fccke oder Finanzanlagen. Sie unterliegen nicht der planm\u00e4\u00dfigen Abschreibung, k\u00f6nnen jedoch au\u00dferplanm\u00e4\u00dfig wertgemindert werden, zum Beispiel wenn der Marktwert eines Grundst\u00fccks durch \u00e4u\u00dfere Einfl\u00fcsse sinkt.<\/p>\n<h2>Anlageverm\u00f6gen in der Bilanz<\/h2>\n<p>Das Anlageverm\u00f6gen muss in der Unternehmensbilanz gesondert ausgewiesen werden, um die langfristigen Verm\u00f6genswerte des Unternehmens darzustellen.<\/p>\n<p>Es ist nach folgenden Kategorien unterteilt:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Sachanlagen: <\/strong>Damit sind materielle Wirtschaftsg\u00fcter gemeint, wie zum Beispiel Maschinen, Fahrzeuge, Geb\u00e4ude oder Betriebsgrundst\u00fccke.<\/li>\n<li><strong>Finanzanlagen:<\/strong> Hierzu z\u00e4hlen Beteiligungen an anderen Unternehmen, langfristige Wertpapiere oder Darlehen.<\/li>\n<li><strong>Immaterielle Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde, <\/strong>wie zum Beispiel Patente, Marken oder Lizenzen.<\/li>\n<\/ul>\n<h3>Nutzungsdauer und Abschreibung<\/h3>\n<p>Die j\u00e4hrliche Abschreibung wird durch die Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts bestimmt. Die betriebsgew\u00f6hnliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts wird in der sogenannten <strong>AfA-Tabelle<\/strong> festgelegt. Die AfA-Tabelle gibt vor, wie viele Jahre die einzelnen Wirtschaftsg\u00fcter voraussichtlich genutzt werden k\u00f6nnen. Die in der AfA-Tabelle angegebene Nutzungsdauer entspricht der Anzahl der Jahre, in denen das Wirtschaftsgut abgeschrieben werden muss.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.haufe-akademie.de\/blog\/glossar\/abschreibung\/\">Mehr zu AfA-Tabelle<\/a><\/p>\n<p>Das Anlageverm\u00f6gen muss entweder in einem <strong>Bestandsverzeichnis oder im sogenannten Anlagespiegel <\/strong>dokumentiert werden. Folgende Angaben m\u00fcssen darin festgehalten werden:<\/p>\n<ul>\n<li>die Bezeichnung des Wirtschaftsguts<\/li>\n<li>das Anschaffungs- oder Herstellungsdatum<\/li>\n<li>die Anschaffungs- oder Herstellungskosten<\/li>\n<li>Umbuchungen und Abschreibungen<\/li>\n<li>der Bilanzwert am Bilanzstichtag<\/li>\n<li>der Tag des Anlagenabgangs<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Zu beachten ist: <\/strong>Kapitalgesellschaften wie zum Beispiel eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft (AG) sind nach \u00a7 268 Abs. 2 HGB dazu verpflichtet, einen <strong>Anlagespiegel <\/strong>zu f\u00fchren. Dieser soll Auskunft \u00fcber die Anschaffungs- und Herstellungskosten, die Abschreibungen und den Buchwert am Bilanzstichtag geben. Zus\u00e4tzlich m\u00fcssen die Abschreibungsmethoden sowie Ver\u00e4nderungen innerhalb des Anlageverm\u00f6gens transparent dargestellt werden.<\/p>\n<h2>Wenn Anlageverm\u00f6gen das Unternehmen verl\u00e4sst<\/h2>\n<p>Wenn ein Wirtschaftsgut den Betrieb verl\u00e4sst, wird das als <strong>Abgang des Anlageverm\u00f6gens <\/strong>bezeichnet. Dieser kann erfolgen durch:<\/p>\n<ul>\n<li>Verkauf des Wirtschaftsguts<\/li>\n<li>Entnahme zu Privatzwecken<\/li>\n<li>Schenkung (unentgeltliche \u00dcbertragung des Wirtschaftsguts)<\/li>\n<li>Verschrottung (Entfernung des Wirtschaftsguts aus dem Betrieb ohne Erl\u00f6s)<\/li>\n<li>R\u00fcckgabe im Rahmen der Gew\u00e4hrleistung<\/li>\n<\/ul>\n<blockquote><p><strong>Wichtig:<\/strong> Solche Abg\u00e4nge sind buchungspflichtig. In der Buchhaltung und Bilanzierung m\u00fcssen entsprechende Vorg\u00e4nge l\u00fcckenlos dokumentiert werden \u2013 und zwar im Hinblick auf den gesamten Zeitraum, in dem das Wirtschaftsgut genutzt wurde. Um dies zu gew\u00e4hrleisten, empfiehlt sich das F\u00fchren eines Anlagenverzeichnisses.<\/p><\/blockquote>\n<h2>Anlagenabgang dokumentieren<\/h2>\n<p>Ein Anlagenabgang sollte entsprechend dokumentiert werden, indem das <strong>betreffende Wirtschaftsgut<\/strong> sowie die <strong>Anlagennummer, Anschaffungsdatum und Anschaffungskosten, der Buchwert am letzten Bilanzstichtag, die Abschreibungen bis zum Anlagenabgang sowie der Grund f\u00fcr den Anlagenabgang <\/strong>schriftlich festgehalten werden. Bei einem Verkauf des Wirtschaftsguts sollten au\u00dferdem K\u00e4ufer und Verkaufspreis genannt werden.<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich sollten Sie folgende Dokumente aufbewahren und f\u00fcr den Jahresabschluss bereitstellen: die Eingangsrechnung als Nachweis f\u00fcr die Anschaffungskosten, die Buchungsbelege des Anlagenabgangs sowie \u2013 bei Weiterver\u00e4u\u00dferung \u2013 eine Kopie des Kaufvertrags.<\/p>\n<blockquote><p><strong>Tipp:<\/strong> Mittels elektronischer Anlagenverwaltungsprogramme k\u00f6nnen Sie alle relevanten Bewegungen im Bereich des Anlageverm\u00f6gens automatisch dokumentieren und die entsprechenden Belege erstellen.<\/p><\/blockquote>\n<h3>Verkauf<\/h3>\n<p>Wenn Anlagerverm\u00f6gen verkauft wird, muss eine <strong>ordnungsgem\u00e4\u00dfe Bilanzierung und steuerliche Erfassung<\/strong> gew\u00e4hrleistet sein. Daf\u00fcr ist eine korrekte Buchung von entscheidender Bedeutung.<\/p>\n<p>Beim Verkauf wird in der Regel ein Kaufvertrag abgeschlossen, aus dem Verk\u00e4ufer, K\u00e4ufer, Verkaufspreis sowie das Verkaufsdatum ersichtlich werden. Auf dieser Basis wird die Buchung im Rechnungswesen vorgenommen. Der Verkaufserl\u00f6s wird auf einem speziellen Konto erfasst.<\/p>\n<p><strong>Dazu folgendes Beispiel:<\/strong> Eine Maschine hat einen Buchwert von 100.000 EUR. Sie wird f\u00fcr einen Preis von 90.000 Euro verkauft. Somit entsteht ein sogenannter Buchverlust von 10.000 EUR, der auf einem Aufwandskonto verbucht werden muss. Der Verkaufserl\u00f6s in H\u00f6he von 90.000 Euro ist in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) auf der Ertragsseite auszuweisen.<\/p>\n<h2>Entnahme zu Privatzwecken<\/h2>\n<p>Manchmal kommt es vor, dass ein Teil des Anlageverm\u00f6gens zu privaten Zwecken aus dem Unternehmen entnommen wird. Eine solche Entnahme ist buchhalterisch wie ein Verkauf zu behandeln. Der wesentliche Unterschied besteht jedoch darin, dass es bei der Privatentnahme keinen Verkaufserl\u00f6s gibt. Der Erl\u00f6s entsteht somit nicht durch eine Zahlung des K\u00e4ufers, sondern durch die \u00dcberf\u00fchrung in das Privatverm\u00f6gen.<\/p>\n<p>Die Bemessungsgrundlage f\u00fcr die Verbuchung der Privatentnahme ist der <strong>tats\u00e4chliche Marktwert des Wirtschaftsguts. <\/strong>Aus diesem Grund muss der aktuelle Wert des Wirtschaftsguts realistisch ermittelt und dokumentiert werden. Um den Vorgang transparent zu gestalten, sollte eine Rechnung an die Privatperson gestellt werden.<\/p>\n<h3>Schenkung oder Verschrottung<\/h3>\n<p>Falls ein Wirtschaftsgut verschrottet oder verschenkt wird, entsteht naturgem\u00e4\u00df kein Verkaufserl\u00f6s. In diesen F\u00e4llen wird der Anlagenabgang direkt auf ein Aufwandskonto gebucht.<\/p>\n<p>Bei der Verschrottung eines vollst\u00e4ndig abgeschriebenen Wirtschaftsguts muss keine weitere Abschreibung vorgenommen werden. Der Buchungsaufwand entsteht in diesem Fall nur durch den Abgang des Wirtschaftsguts aus dem Anlagenverzeichnis. Ist das zu verschrottende Wirtschaftsgut noch nicht vollst\u00e4ndig abgeschrieben, so muss der Restwert zus\u00e4tzlich noch abgeschrieben werden.<\/p>\n<p>Wird das Wirtschaftsgut per Schenkung \u00fcbertragen und somit aus dem Unternehmen entfernt, ist der Restbuchwert als Aufwand zu erfassen.<\/p>\n<h3>R\u00fcckgabe im Rahmen der Gew\u00e4hrleistung<\/h3>\n<p>Wenn Sie nach dem Erwerb eines Wirtschaftsguts, zum Beispiel einer Maschine oder einem Fahrzeug, einen <strong>Mangel <\/strong>an dem Gegenstand feststellen, haben Sie das Recht auf <strong>R\u00fcckgabe oder Ersatz<\/strong>.<\/p>\n<p>Wird das mangelhafte Wirtschaftsgut durch ein neues Wirtschaftsgut ersetzt, entsteht <strong>kein buchungspflichtiger Vorgang <\/strong>im Rechnungswesen. Zu empfehlen ist jedoch ein Vermerk bei den Kaufunterlagen.<\/p>\n<p>Wenn die Sache dagegen zur\u00fcckgegeben und der Kaufpreis erstattet wird, dann wird die R\u00fcckerstattung <strong>buchhalterisch wie ein Verkaufserl\u00f6s<\/strong> behandelt. Zus\u00e4tzlich muss der Abgang des Wirtschaftsguts in der Buchhaltung erfasst werden.<\/p>\n<p style=\"margin: 0in; font-family: Calibri; font-size: 11.0pt;\"><div class=\"seminartipp\">\r\n\t\r\n\t<div class=\"content-wrapper\">\r\n\t\t\r\n\t\t<div class=\"\">\r\n\t\t\t<h2>Unsere Seminarempfehlungen<\/h2>\r\n\t\t\t<p class=\"h3\">Rechnungswesen Seminare<\/p>\r\n\t\t\t<p>Im Finanz- und Rechnungswesen z\u00e4hlt Aktualit\u00e4t. Neue Bewertungs- oder Bilanzierungsvorschriften, \u00c4nderungen im Steuerrecht und digitale Prozesse stellen dich st\u00e4ndig vor neue Herausforderungen.<\/p>\n<p>Praxisnahes Fachwissen, topaktuelle Inhalte und erfahrene Referent:innen. 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B. <strong data-start=\"162\" data-end=\"195\">Maschinen, Geb\u00e4ude, Fahrzeuge<\/strong> sowie <strong data-start=\"202\" data-end=\"224\">immaterielle G\u00fcter<\/strong> wie <strong data-start=\"229\" data-end=\"240\">Patente<\/strong>.<\/p>\n<h3 data-start=\"243\" data-end=\"317\">Was ist der Unterschied zwischen Anlageverm\u00f6gen und Umlaufverm\u00f6gen?<\/h3>\n<p data-start=\"318\" data-end=\"590\"><strong data-start=\"318\" data-end=\"336\">Anlageverm\u00f6gen<\/strong> wird <strong data-start=\"342\" data-end=\"357\">langfristig<\/strong> betriebslich genutzt und soll den Bestand sichern. <strong data-start=\"409\" data-end=\"427\">Umlaufverm\u00f6gen<\/strong> ist f\u00fcr <strong data-start=\"436\" data-end=\"460\">kurzfristige Nutzung<\/strong> bestimmt (z. B. zum <strong data-start=\"481\" data-end=\"531\">Weiterverkauf, Verbrauch oder zur Verarbeitung<\/strong> wie Rohstoffe) und dient der laufenden Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit.<\/p>\n<h3 data-start=\"592\" data-end=\"637\">Wie wird Anlageverm\u00f6gen abgeschrieben?<\/h3>\n<p data-start=\"638\" data-end=\"953\"><strong data-start=\"638\" data-end=\"652\">Abnutzbare<\/strong> G\u00fcter (z. B. Maschinen, Fahrzeuge) werden <strong data-start=\"695\" data-end=\"722\">planm\u00e4\u00dfig abgeschrieben<\/strong>; die <strong data-start=\"728\" data-end=\"745\">Nutzungsdauer<\/strong> bestimmt die j\u00e4hrliche Abschreibung (AfA-Tabelle). <strong data-start=\"797\" data-end=\"817\">Nicht abnutzbare<\/strong> G\u00fcter (z. B. Grundst\u00fccke, Finanzanlagen) werden <strong data-start=\"866\" data-end=\"885\">nicht planm\u00e4\u00dfig<\/strong> abgeschrieben, k\u00f6nnen aber <strong data-start=\"913\" data-end=\"945\">au\u00dferplanm\u00e4\u00dfig wertgemindert<\/strong> werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Anlageverm\u00f6gen Definition von Anlageverm\u00f6gen Als Anlageverm\u00f6gen bezeichnet man alle Wirtschaftsg\u00fcter und Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde, die dauerhaft im Unternehmen genutzt werden. 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W\u00e4hrend das Anlageverm\u00f6gen \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum hinweg betrieblich genutzt wird und den langfristigen Bestand des Unternehmens sichern soll, stellt das Umlaufverm\u00f6gen die Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde dar, die f\u00fcr eine nur kurzfristige Nutzung bestimmt sind. Dazu z\u00e4hlen Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde, die weiterverkauft, verarbeitet oder verbraucht werden, wie zum Beispiel Rohstoffe. Das Umlaufverm\u00f6gen wird f\u00fcr die laufende Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit verwendet.\r\n<h2>Abnutzbare und nicht abnutzbare Wirtschaftsg\u00fcter<\/h2>\r\nBeim Anlageverm\u00f6gen unterscheidet man zwischen abnutzbaren und nicht abnutzbaren Wirtschaftsg\u00fctern.\r\n\r\nAls <strong>abnutzbare Wirtschaftsg\u00fcter <\/strong>bezeichnet man Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde, die einem <strong>nat\u00fcrlichen oder wirtschaftlichen Verschlei\u00df<\/strong> unterliegen und die dadurch mit der Zeit aufgrund der Nutzung an Wert verlieren. Typische Beispiele sind Maschinen oder Fahrzeuge.\r\n\r\nAbnutzbare Wirtschaftsg\u00fcter werden in der Buchhaltung <strong>planm\u00e4\u00dfig abgeschrieben<\/strong>. Dadurch wird der Wertverlust transparent dargestellt.\r\n\r\nHierbei sind die allgemeinen <a href=\"https:\/\/www.haufe-akademie.de\/blog\/glossar\/abschreibung\/\">Regeln zur Abschreibung<\/a> zu beachten. Die Abschreibung ist in <strong>\u00a7 7 Einkommensteuergesetz (EStG)<\/strong> geregelt.\r\n\r\nDagegen sind<strong> nicht abnutzbare Wirtschaftsg\u00fcter<\/strong> solche Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde, die <strong>dauerhaft ihren Wert behalten<\/strong>, solange keine au\u00dfergew\u00f6hnlichen Umst\u00e4nde eintreten. Dazu geh\u00f6ren beispielsweise Grundst\u00fccke oder Finanzanlagen. Sie unterliegen nicht der planm\u00e4\u00dfigen Abschreibung, k\u00f6nnen jedoch au\u00dferplanm\u00e4\u00dfig wertgemindert werden, zum Beispiel wenn der Marktwert eines Grundst\u00fccks durch \u00e4u\u00dfere Einfl\u00fcsse sinkt.\r\n<h2>Anlageverm\u00f6gen in der Bilanz<\/h2>\r\nDas Anlageverm\u00f6gen muss in der Unternehmensbilanz gesondert ausgewiesen werden, um die langfristigen Verm\u00f6genswerte des Unternehmens darzustellen.\r\n\r\nEs ist nach folgenden Kategorien unterteilt:\r\n<ul>\r\n \t<li><strong>Sachanlagen: <\/strong>Damit sind materielle Wirtschaftsg\u00fcter gemeint, wie zum Beispiel Maschinen, Fahrzeuge, Geb\u00e4ude oder Betriebsgrundst\u00fccke.<\/li>\r\n \t<li><strong>Finanzanlagen:<\/strong> Hierzu z\u00e4hlen Beteiligungen an anderen Unternehmen, langfristige Wertpapiere oder Darlehen.<\/li>\r\n \t<li><strong>Immaterielle Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde, <\/strong>wie zum Beispiel Patente, Marken oder Lizenzen.<\/li>\r\n<\/ul>\r\n<h3>Nutzungsdauer und Abschreibung<\/h3>\r\nDie j\u00e4hrliche Abschreibung wird durch die Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts bestimmt. Die betriebsgew\u00f6hnliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts wird in der sogenannten <strong>AfA-Tabelle<\/strong> festgelegt. Die AfA-Tabelle gibt vor, wie viele Jahre die einzelnen Wirtschaftsg\u00fcter voraussichtlich genutzt werden k\u00f6nnen. Die in der AfA-Tabelle angegebene Nutzungsdauer entspricht der Anzahl der Jahre, in denen das Wirtschaftsgut abgeschrieben werden muss.\r\n\r\n<a href=\"https:\/\/www.haufe-akademie.de\/blog\/glossar\/abschreibung\/\">Mehr zu AfA-Tabelle<\/a>\r\n\r\nDas Anlageverm\u00f6gen muss entweder in einem <strong>Bestandsverzeichnis oder im sogenannten Anlagespiegel <\/strong>dokumentiert werden. Folgende Angaben m\u00fcssen darin festgehalten werden:\r\n<ul>\r\n \t<li>die Bezeichnung des Wirtschaftsguts<\/li>\r\n \t<li>das Anschaffungs- oder Herstellungsdatum<\/li>\r\n \t<li>die Anschaffungs- oder Herstellungskosten<\/li>\r\n \t<li>Umbuchungen und Abschreibungen<\/li>\r\n \t<li>der Bilanzwert am Bilanzstichtag<\/li>\r\n \t<li>der Tag des Anlagenabgangs<\/li>\r\n<\/ul>\r\n<strong>Zu beachten ist: <\/strong>Kapitalgesellschaften wie zum Beispiel eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft (AG) sind nach \u00a7 268 Abs. 2 HGB dazu verpflichtet, einen <strong>Anlagespiegel <\/strong>zu f\u00fchren. Dieser soll Auskunft \u00fcber die Anschaffungs- und Herstellungskosten, die Abschreibungen und den Buchwert am Bilanzstichtag geben. Zus\u00e4tzlich m\u00fcssen die Abschreibungsmethoden sowie Ver\u00e4nderungen innerhalb des Anlageverm\u00f6gens transparent dargestellt werden.\r\n<h2>Wenn Anlageverm\u00f6gen das Unternehmen verl\u00e4sst<\/h2>\r\nWenn ein Wirtschaftsgut den Betrieb verl\u00e4sst, wird das als <strong>Abgang des Anlageverm\u00f6gens <\/strong>bezeichnet. Dieser kann erfolgen durch:\r\n<ul>\r\n \t<li>Verkauf des Wirtschaftsguts<\/li>\r\n \t<li>Entnahme zu Privatzwecken<\/li>\r\n \t<li>Schenkung (unentgeltliche \u00dcbertragung des Wirtschaftsguts)<\/li>\r\n \t<li>Verschrottung (Entfernung des Wirtschaftsguts aus dem Betrieb ohne Erl\u00f6s)<\/li>\r\n \t<li>R\u00fcckgabe im Rahmen der Gew\u00e4hrleistung<\/li>\r\n<\/ul>\r\n<blockquote><strong>Wichtig:<\/strong> Solche Abg\u00e4nge sind buchungspflichtig. In der Buchhaltung und Bilanzierung m\u00fcssen entsprechende Vorg\u00e4nge l\u00fcckenlos dokumentiert werden \u2013 und zwar im Hinblick auf den gesamten Zeitraum, in dem das Wirtschaftsgut genutzt wurde. Um dies zu gew\u00e4hrleisten, empfiehlt sich das F\u00fchren eines Anlagenverzeichnisses.<\/blockquote>\r\n<h2>Anlagenabgang dokumentieren<\/h2>\r\nEin Anlagenabgang sollte entsprechend dokumentiert werden, indem das <strong>betreffende Wirtschaftsgut<\/strong> sowie die <strong>Anlagennummer, Anschaffungsdatum und Anschaffungskosten, der Buchwert am letzten Bilanzstichtag, die Abschreibungen bis zum Anlagenabgang sowie der Grund f\u00fcr den Anlagenabgang <\/strong>schriftlich festgehalten werden. Bei einem Verkauf des Wirtschaftsguts sollten au\u00dferdem K\u00e4ufer und Verkaufspreis genannt werden.\r\n\r\nZus\u00e4tzlich sollten Sie folgende Dokumente aufbewahren und f\u00fcr den Jahresabschluss bereitstellen: die Eingangsrechnung als Nachweis f\u00fcr die Anschaffungskosten, die Buchungsbelege des Anlagenabgangs sowie \u2013 bei Weiterver\u00e4u\u00dferung \u2013 eine Kopie des Kaufvertrags.\r\n<blockquote><strong>Tipp:<\/strong> Mittels elektronischer Anlagenverwaltungsprogramme k\u00f6nnen Sie alle relevanten Bewegungen im Bereich des Anlageverm\u00f6gens automatisch dokumentieren und die entsprechenden Belege erstellen.<\/blockquote>\r\n<h3>Verkauf<\/h3>\r\nWenn Anlagerverm\u00f6gen verkauft wird, muss eine <strong>ordnungsgem\u00e4\u00dfe Bilanzierung und steuerliche Erfassung<\/strong> gew\u00e4hrleistet sein. Daf\u00fcr ist eine korrekte Buchung von entscheidender Bedeutung.\r\n\r\nBeim Verkauf wird in der Regel ein Kaufvertrag abgeschlossen, aus dem Verk\u00e4ufer, K\u00e4ufer, Verkaufspreis sowie das Verkaufsdatum ersichtlich werden. Auf dieser Basis wird die Buchung im Rechnungswesen vorgenommen. Der Verkaufserl\u00f6s wird auf einem speziellen Konto erfasst.\r\n\r\n<strong>Dazu folgendes Beispiel:<\/strong> Eine Maschine hat einen Buchwert von 100.000 EUR. Sie wird f\u00fcr einen Preis von 90.000 Euro verkauft. Somit entsteht ein sogenannter Buchverlust von 10.000 EUR, der auf einem Aufwandskonto verbucht werden muss. Der Verkaufserl\u00f6s in H\u00f6he von 90.000 Euro ist in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) auf der Ertragsseite auszuweisen.\r\n<h2>Entnahme zu Privatzwecken<\/h2>\r\nManchmal kommt es vor, dass ein Teil des Anlageverm\u00f6gens zu privaten Zwecken aus dem Unternehmen entnommen wird. Eine solche Entnahme ist buchhalterisch wie ein Verkauf zu behandeln. Der wesentliche Unterschied besteht jedoch darin, dass es bei der Privatentnahme keinen Verkaufserl\u00f6s gibt. Der Erl\u00f6s entsteht somit nicht durch eine Zahlung des K\u00e4ufers, sondern durch die \u00dcberf\u00fchrung in das Privatverm\u00f6gen.\r\n\r\nDie Bemessungsgrundlage f\u00fcr die Verbuchung der Privatentnahme ist der <strong>tats\u00e4chliche Marktwert des Wirtschaftsguts. <\/strong>Aus diesem Grund muss der aktuelle Wert des Wirtschaftsguts realistisch ermittelt und dokumentiert werden. Um den Vorgang transparent zu gestalten, sollte eine Rechnung an die Privatperson gestellt werden.\r\n<h3>Schenkung oder Verschrottung<\/h3>\r\nFalls ein Wirtschaftsgut verschrottet oder verschenkt wird, entsteht naturgem\u00e4\u00df kein Verkaufserl\u00f6s. In diesen F\u00e4llen wird der Anlagenabgang direkt auf ein Aufwandskonto gebucht.\r\n\r\nBei der Verschrottung eines vollst\u00e4ndig abgeschriebenen Wirtschaftsguts muss keine weitere Abschreibung vorgenommen werden. Der Buchungsaufwand entsteht in diesem Fall nur durch den Abgang des Wirtschaftsguts aus dem Anlagenverzeichnis. Ist das zu verschrottende Wirtschaftsgut noch nicht vollst\u00e4ndig abgeschrieben, so muss der Restwert zus\u00e4tzlich noch abgeschrieben werden.\r\n\r\nWird das Wirtschaftsgut per Schenkung \u00fcbertragen und somit aus dem Unternehmen entfernt, ist der Restbuchwert als Aufwand zu erfassen.\r\n<h3>R\u00fcckgabe im Rahmen der Gew\u00e4hrleistung<\/h3>\r\nWenn Sie nach dem Erwerb eines Wirtschaftsguts, zum Beispiel einer Maschine oder einem Fahrzeug, einen <strong>Mangel <\/strong>an dem Gegenstand feststellen, haben Sie das Recht auf <strong>R\u00fcckgabe oder Ersatz<\/strong>.\r\n\r\nWird das mangelhafte Wirtschaftsgut durch ein neues Wirtschaftsgut ersetzt, entsteht <strong>kein buchungspflichtiger Vorgang <\/strong>im Rechnungswesen. Zu empfehlen ist jedoch ein Vermerk bei den Kaufunterlagen.\r\n\r\nWenn die Sache dagegen zur\u00fcckgegeben und der Kaufpreis erstattet wird, dann wird die R\u00fcckerstattung <strong>buchhalterisch wie ein Verkaufserl\u00f6s<\/strong> behandelt. Zus\u00e4tzlich muss der Abgang des Wirtschaftsguts in der Buchhaltung erfasst werden.\r\n<p style=\"margin: 0in; font-family: Calibri; font-size: 11.0pt;\">[pods name=\"seminartipp\" slug=\"35030\" template=\"Seminartipp\"]<\/p>\r\n\r\n<h2>FAQ<\/h2>\r\n<h3 data-start=\"24\" data-end=\"61\">Was geh\u00f6rt zum Anlageverm\u00f6gen?<\/h3>\r\n<p data-start=\"62\" data-end=\"241\">Alle Wirtschaftsg\u00fcter\/Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde, die <strong data-start=\"110\" data-end=\"146\">dauerhaft im Unternehmen genutzt<\/strong> werden z. B. <strong data-start=\"162\" data-end=\"195\">Maschinen, Geb\u00e4ude, Fahrzeuge<\/strong> sowie <strong data-start=\"202\" data-end=\"224\">immaterielle G\u00fcter<\/strong> wie <strong data-start=\"229\" data-end=\"240\">Patente<\/strong>.<\/p>\r\n\r\n<h3 data-start=\"243\" data-end=\"317\">Was ist der Unterschied zwischen Anlageverm\u00f6gen und Umlaufverm\u00f6gen?<\/h3>\r\n<p data-start=\"318\" data-end=\"590\"><strong data-start=\"318\" data-end=\"336\">Anlageverm\u00f6gen<\/strong> wird <strong data-start=\"342\" data-end=\"357\">langfristig<\/strong> betriebslich genutzt und soll den Bestand sichern. <strong data-start=\"409\" data-end=\"427\">Umlaufverm\u00f6gen<\/strong> ist f\u00fcr <strong data-start=\"436\" data-end=\"460\">kurzfristige Nutzung<\/strong> bestimmt (z. B. zum <strong data-start=\"481\" data-end=\"531\">Weiterverkauf, Verbrauch oder zur Verarbeitung<\/strong> wie Rohstoffe) und dient der laufenden Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit.<\/p>\r\n\r\n<h3 data-start=\"592\" data-end=\"637\">Wie wird Anlageverm\u00f6gen abgeschrieben?<\/h3>\r\n<p data-start=\"638\" data-end=\"953\"><strong data-start=\"638\" data-end=\"652\">Abnutzbare<\/strong> G\u00fcter (z. B. Maschinen, Fahrzeuge) werden <strong data-start=\"695\" data-end=\"722\">planm\u00e4\u00dfig abgeschrieben<\/strong>; die <strong data-start=\"728\" data-end=\"745\">Nutzungsdauer<\/strong> bestimmt die j\u00e4hrliche Abschreibung (AfA-Tabelle). <strong data-start=\"797\" data-end=\"817\">Nicht abnutzbare<\/strong> G\u00fcter (z. B. Grundst\u00fccke, Finanzanlagen) werden <strong data-start=\"866\" data-end=\"885\">nicht planm\u00e4\u00dfig<\/strong> abgeschrieben, k\u00f6nnen aber <strong data-start=\"913\" data-end=\"945\">au\u00dferplanm\u00e4\u00dfig wertgemindert<\/strong> werden.<\/p>","acf":{"p_authors":null},"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v27.4 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Anlageverm\u00f6gen: Definition und Beispiele<\/title>\n<meta name=\"description\" content=\"Was ist Anlageverm\u00f6gen? 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