Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel „Vertriebsstudie“

1. Veranstalter des Gewinnspiels

Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die

Haufe Akademie GmbH & Co. KG
Munzinger Straße 9
79111 Freiburg i. Br.

(nachfolgend „Veranstalter“).

 

2. Teilnahmevoraussetzungen

(1) Teilnehmen können alle natürlichen, geschäftsfähigen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und über einen ständigen Wohnsitz sowie eine Empfangsadresse für Gewinne in Deutschland verfügen. Zudem ist eine gültige E-Mail-Adresse erforderlich. Mitarbeitende des Veranstalters und Mitarbeitende der mit dem Veranstalter i.S.d §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen, sowie deren Angehörige, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

(2) Darüber hinaus darf nur teilnehmen, wer an der Umfrage zur Vertriebsstudie teilgenommen, das auf der Website hinterlegte Registrierungsformular für das Gewinnspiel vollständig und der Wahrheit entsprechend ausgefüllt und ihr/sein Einverständnis mit diesen Teilnahmebedingungen bestätigt hat.

(3) Für die Korrektheit der angegebenen Kontaktdaten sind die Teilnehmenden selbst verantwortlich. Im Fall einer unkorrekten Zuordnung der Sachpreise aufgrund fehlerhafter Datenangaben entfällt der Gewinnanspruch.

(4) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist nur in dem Zeitraum zwischen dem 01.01.2026 und dem 31.03.2026 (nachfolgend „Einsendeschluss“) möglich.

(5) Eine mehrfache Teilnahme ist untersagt.

 

3. Bereitstellung von Inhalten

(1) Erfordert die Teilnahme am Gewinnspiel die Bereitstellung von Inhalten wie bspw. Fotos, Videos Textbeiträgen, Grafiken, Audioaufnahmen oder sonstigen Materialeien (nachfolgend „Inhalte“), räumt der Teilnehmende dem Veranstalter und den mit ihm i.S.d. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen, das räumlich und zeitlich unbeschränkte, übertragbare und unterlizenzierbare, einfache Nutzungsrecht an diesen Inhalten ein. Davon umfasst ist insbesondere die Veröffentlichung der Inhalte im Internet (insbesondere in Sozialen Netzwerken) und die Bearbeitung der Inhalte, soweit dies für die Bewerbung und Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist. Eine Vergütung für die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt nicht.

(2) Der Teilnehmende versichert, dass er uneingeschränkt alle Urheber-, Verwertungs- und sonstigen Rechte an den Inhalten besitzt. Erfolgt eine Rechtsverletzung durch den Teilnehmenden schuldhaft, stellt der Teilnehmende den Veranstalter diesbezüglich von allen eventuellen Ansprüchen Dritter frei. Dies gilt auch für die Kosten der Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung, welche im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch Dritte entstehen.

 

4. Ausschluss von der Teilnahme

Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmende ohne Vorankündigung von der Teilnahme auszuschließen, wenn sie das Gewinnspiel, insbesondere dessen Teilnahmevorgang unzulässig beeinflussen oder manipulieren oder dies versuchen und/oder schuldhaft gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen. Insbesondere rechtfertigt der Versuch einer mehrfachen Teilnahme den Ausschluss vom Gewinnspiel. Wird das Bestehen eines Ausschlussgrundes erst nachträglich festgestellt, ist der Veranstalter berechtigt Gewinne nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern.

 

5. Gewinn

(1) Zu gewinnen ist eine Apple Watch Ultra 3 in schwarz.

(2) Der Gewinner wird unter allen Teilnehmenden nach dem Zufallsprinzip verlost, die bis zum Einsendeschluss in der in Ziff. 2. näher beschriebenen Weise am Gewinnspiel teilgenommen haben.

(3) Der Gewinner wird nach Einsendeschluss vom Veranstalter per E-Mail oder per Direktnachricht über das jeweilige soziale Netzwerk benachrichtigt.

(4) Sollte sich der Gewinner innerhalb von 21 Tagen nach Zugang der Benachrichtigung nicht beim Veranstalter melden, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird nach dem vorstehend beschriebenen Verfahren ein Ersatzgewinner ermittelt.

(5) Sofern sich aus den Teilnahmevoraussetzungen oder der Gewinnspielbeschreibung nicht etwas anderes ergibt, erfolgt die Erfüllung der Gewinnansprüche von Preisen, bei denen es sich um bewegliche Sachen handelt, am Geschäftssitz des Veranstalters.

(6) Etwaige Abhol- und/oder Rückgabekosten trägt der Veranstalter. Etwaige Betriebskosten trägt der Gewinner.

(7) Ist die Erfüllung eines Gewinnanspruchs nicht möglich oder unzumutbar, erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatzgewinn.

(8) Eine Barauszahlung oder Übertragbarkeit des Gewinns auf andere Personen ist ausgeschlossen.

 

6. Änderung und Abbruch des Gewinnspiels

(1) Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel, seine Preise, Laufzeit oder sonstigen Konditionen aus sachlich gerechtfertigten Gründen anzupassen oder zu verändern. Änderungen werden den Teilnehmenden rechtzeitig mitgeteilt.

(2) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung abzubrechen. Wichtig sind insbesondere solche Gründe, die den planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden, so etwa das Auftreten von Computerviren, Fehler der Soft- und/oder Hardware und/oder andere technische und/oder rechtliche Gründe. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten von Teilnehmenden verursacht wird, ist der Veranstalter berechtigt, von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen.

 

7. Haftung

(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für Ansprüche nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz, bei einer vom Veranstalter übernommenen Garantie sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf), ist die Haftung des Veranstalters auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) Eine weitergehende Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

(4) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für die persönliche Haftung der Mitarbeitenden, Vertreter und Organe des Veranstalters.

 

8. Gewinnspiele in Sozialen Netzwerken

(1) Im Falle einer Durchführung des Gewinnspiels in Soziale Netzwerken wie insbesondere Facebook, X, Instagram oder Xing (nachfolgend „Plattformen“) wird darauf hingewiesen, dass die jeweiligen Plattformen nicht mit dem Gewinnspiel in Verbindung stehen. Es handelt sich um ein Angebot, bei dem ausschließlich der Veranstalter berechtigt oder verpflichtet wird.

(2) Sofern die Durchführung des Gewinnspiels über Plattformen erfolgt, ist für die Teilnahme am Gewinnspiel ein Account bei der entsprechenden Plattform erforderlich. Damit ist auch die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen und Richtlinien der entsprechenden Plattform Voraussetzung für die Teilnahme am Gewinnspiel.

 

9. Sonstiges

(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Freiburg im Breisgau.

(3) An einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle wird nicht teilgenommen. Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consum-ers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit.

 

Stand Dezember 2025