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Remote Work im Ausland

Remote Work im Ausland

Die Arbeitswelt befindet sich im Wandel. Spätestens seit der Etablierung von Remote Work haben sich traditionelle Vorstellungen vom festen Arbeitsort aufgelöst. Workation, grenzüberschreitende Telearbeit und hybride Arbeitsmodelle sind für viele Beschäftigte inzwischen gelebte Realität. Mitarbeitende erwarten zunehmend Flexibilität – nicht nur hinsichtlich der Arbeitszeit, sondern auch in Bezug auf den Ort der Leistungserbringung.

Arbeiten ohne Grenzen – neue Realität der Arbeitswelt

Für Unternehmen bedeutet diese Entwicklung einen tiefgreifenden Wandel bestehender HR- und Verwaltungsprozesse. Der Arbeitsort wird zunehmend flexibilisiert, verliert jedoch keineswegs an rechtlicher Bedeutung. Im Gegenteil: Wo gearbeitet wird, hat dies unmittelbare Auswirkungen auf steuerliche, sozialversicherungsrechtliche und arbeitsrechtliche Verpflichtungen. Besonders deutlich zeigen sich diese Auswirkungen in der Entgeltabrechnung.

Entgeltabrechnung im Ausland: Warum es komplex wird

Während flexible Arbeit aus Sicht der Mitarbeitenden häufig unkompliziert erscheint, steigt die Komplexität für Arbeitgebende erheblich, sobald Arbeit im Ausland erbracht wird. Nationale Regelwerke treffen aufeinander, Zuständigkeiten verschieben sich, und bisher etablierte Abrechnungsprozesse stoßen an ihre Grenzen.

Die Entgeltabrechnung ist dabei besonders betroffen. Sie bildet den Schnittpunkt verschiedener Rechtsgebiete und muss sicherstellen, dass Löhne und Gehälter korrekt, vollständig und rechtskonform abgerechnet werden. Sobald Auslandstätigkeiten hinzukommen, sind nicht mehr ausschließlich nationale Regelungen maßgeblich. Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht und Arbeitsrecht des Tätigkeitsstaates können Anwendung finden – teilweise parallel oder mit zeitlicher Verzögerung. Diese Mehrdimensionalität macht die Entgeltabrechnung im Ausland zu einem hochkomplexen Themenfeld.

Zentrale Fragestellungen der Entgeltabrechnung bei Auslandsbeschäftigung

HR- und Entgeltabrechnung-Abteilungen sehen sich bei Remote Work im Ausland mit einer Reihe grundlegender Fragestellungen konfrontiert. Zunächst stellt sich die lohnsteuerliche Frage, in welchem Staat der Arbeitslohn zu versteuern ist und wo der Lohnsteuerabzug vorzunehmen ist. Aufenthaltsdauer, tatsächlicher Tätigkeitsort und die Regelungen einschlägiger Doppelbesteuerungsabkommen sind hierbei entscheidend.

Eng damit verknüpft ist die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung. Zu klären ist, welches Sozialversicherungsrecht Anwendung findet und in welchem Staat Beiträge abzuführen sind. Innerhalb der EU gelten besondere Koordinierungsregeln, außerhalb der EU hängt die Beurteilung häufig von bilateralen Abkommen ab – oder es droht eine doppelte Beitragspflicht.

Darüber hinaus sind arbeitsrechtliche Vorgaben des Tätigkeitsstaates zu berücksichtigen, soweit sie zwingenden Charakter haben. Mindestlohnregelungen, Arbeitszeitvorgaben, Feiertage oder Urlaubsansprüche können von deutschen Standards abweichen und müssen in der Entgeltabrechnung korrekt abgebildet werden. Ergänzend kommen Melde-, Registrierungs- und Dokumentationspflichten hinzu, die je nach Staat erheblichen administrativen Aufwand verursachen können.

Risiken für Arbeitgebende bei Remote Work im Ausland

Fehler in der Entgeltabrechnung bei Auslandstätigkeiten bleiben selten folgenlos. Wird der Arbeitslohn im falschen Staat versteuert oder werden Sozialversicherungsbeiträge nicht korrekt abgeführt, haftet in der Regel der Arbeitgeber. Nachzahlungen, Säumniszuschläge und Zinsen können erhebliche finanzielle Belastungen darstellen.

Darüber hinaus drohen Bußgelder und Sanktionen durch ausländische Behörden, insbesondere bei Verstößen gegen Melde- oder Registrierungspflichten. Auch Reputationsschäden sind nicht zu unterschätzen, wenn Unternehmen als nicht regelkonform agierend wahrgenommen werden. Spätestens im Rahmen von Betriebsprüfungen – national oder international – treten Unsicherheiten und Versäumnisse offen zutage und führen zu erhöhtem Prüfungsaufwand und Korrekturbedarf.

Typische Fehlerquellen in der Praxis

In der betrieblichen Praxis zeigen sich immer wieder ähnliche Fehlerquellen. Auslandstätigkeiten werden häufig falsch eingeordnet oder als kurzfristige Ausnahme betrachtet, obwohl sie abrechnungsrelevante Konsequenzen haben. Nicht selten fehlt eine frühzeitige Abstimmung zwischen HR, Entgeltabrechnung, Steuerberatung und ggf. externen Rechtsberatern.

Ein weiterer zentraler Schwachpunkt sind unklare oder fehlende interne Regelungen zur Arbeit im Ausland. Ohne verbindliche Genehmigungsprozesse und klare Zuständigkeiten bleibt unklar, wer Aufenthaltszeiten prüft, Risiken bewertet und Entscheidungen dokumentiert. Die Entgeltabrechnung wird dadurch reaktiv eingebunden, obwohl sie frühzeitig steuernd tätig werden müsste.

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Fallbeispiel Workation

Grenzenloses Arbeiten ist aus der modernen Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. Damit flexible Arbeitsmodelle jedoch nachhaltig und rechtssicher umgesetzt werden können, bedarf es klarer Strukturen und abgestimmter Prozesse. Eine gut organisierte, rechtssichere Entgeltabrechnung ist dabei ein zentraler Erfolgsfaktor.

HR- und Entgeltabrechnung-Abteilungen sind gefordert, Remote Work im Ausland nicht als Randthema zu behandeln, sondern als festen Bestandteil moderner Personalarbeit zu etablieren. Nur wenn rechtliche Rahmenbedingungen frühzeitig geprüft und Prozesse klar definiert sind, lassen sich Flexibilität und Compliance dauerhaft miteinander vereinbaren.

Fallbeispiel: Flexible Arbeit im Ausland: Wie eine genehmigte Workation zur lohnsteuerlichen Haftungsfalle wurde

Die Anfrage wirkt zunächst überschaubar: Eine Mitarbeiterin bittet darum, für fünf Monate aus Spanien heraus zu arbeiten. Die Führungskraft stimmt zu, HR wird informiert, die Entgeltabrechnung läuft unverändert weiter. Was intern jedoch niemand berücksichtigt: Die Mitarbeiterin hatte bereits zuvor ihren kompletten Jahresurlaub von 30 Tagen in Spanien verbracht. Zusammengenommen überschreitet ihr Aufenthalt damit die 183-Tage-Grenze deutlich.

Unverhofftes steuerliches Risiko

Monate später folgt die Eskalation. Im Rahmen einer internen Prüfung wird festgestellt, dass sich die Mitarbeiterin überwiegend im Ausland aufgehalten hat. Kurz darauf melden sich die Steuerberater mit kritischen Rückfragen: Das Besteuerungsrecht für den Arbeitslohn könnte vollständig auf Spanien übergegangen sein. Der deutsche Lohnsteuerabzug war unter Umständen nicht mehr zulässig – die Entgeltabrechnung müsste rückwirkend korrigiert werden.

Für den Arbeitgeber bedeutet dies ein erhebliches Risiko. Wird der Lohnsteuerabzug im falschen Staat vorgenommen, haftet grundsätzlich der Arbeitgeber. Neben möglichen Nachforderungen drohen Säumniszuschläge und Strafzinsen. Zusätzlich stellt sich die Frage, ob eine Registrierung bei den spanischen Steuerbehörden bereits zu Beginn der Auslandstätigkeit erforderlich gewesen wäre. Die Entgeltabrechnung wird damit vom reinen Abrechnungsprozess zum haftungsträchtigen Compliance-Thema.

Sozialversichungs- und arbeitsrechtliche Risiken

Auch sozialversicherungsrechtlich verschärft sich die Situation. Innerhalb der EU gilt grundsätzlich das Beschäftigungsortprinzip. Eine fortgesetzte Anwendung des deutschen Sozialversicherungsrechts setzt eine formale Absicherung voraus. Im vorliegenden Fall wurde diese nicht geprüft. Die Folge: Die spanischen Behörden könnten rückwirkend Beiträge verlangen – zusätzlich zu den bereits in Deutschland abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen. Eine Doppelbelastung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist nicht ausgeschlossen.

Hinzu kommen arbeitsrechtliche Risiken. Spanische Mindestlohn- und Arbeitszeitvorschriften könnten zwingend zur Anwendung kommen. Abweichungen in der Entgeltabrechnung – etwa bei Feiertagen oder Zuschlägen – wären rückwirkend zu korrigieren. Die Entgeltabrechnung steht damit vor der Herausforderung, mehrere Monate Entgeltabrechnung unter fremdem Recht neu zu bewerten.

Auswirkungen von Remote Work auf die Entgeltabrechnung

Der Fall zeigt in aller Deutlichkeit, wie schnell Remote Arbeit im Ausland außer Kontrolle geraten kann. Die Auslandstätigkeit wurde als personalpolitische Einzelfallentscheidung behandelt. Die Entgeltabrechnung wurde zwar informiert, jedoch nicht in die rechtliche Bewertung einbezogen. Eine ganzheitliche Prüfung der Aufenthaltsdauer – einschließlich Urlaubszeiten – fand nicht statt.

Für HR-Verantwortliche ist dieser Fall ein Warnsignal. Remote Work im Ausland darf nicht isoliert betrachtet werden. Jede Genehmigung eines Auslandsaufenthalts hat unmittelbare Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung und kann Haftungsrisiken in erheblicher Höhe auslösen. Ohne verbindliche Richtlinien, klare Genehmigungsprozesse und eine frühzeitige Einbindung von HR, Entgeltabrechnung und externer Beratung wird aus Flexibilität schnell ein finanzielles und rechtliches Risiko.

Der zugespitzte Praxisfall macht deutlich: Die Entgeltabrechnung ist kein nachgelagerter Prozess, sondern der kritische Prüfstein moderner Arbeitsmodelle. Unternehmen, die dies unterschätzen, riskieren Nachzahlungen, Reputationsschäden und den Verlust der Kontrolle über ihre Entgeltabrechnung-Compliance.