AGB Inhouse Training

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Durchführung kundenspezifischer Schulungsmaßnahmen für die Software Lexware standard® und Lexware pro® im Rahmen von Inhouse-Trainings, nachfolgend Lexware Software genannt.

Präambel

Die Lexware Akademie (Haufe Akademie GmbH & Co. KG mit Sitz in Freiburg) veranstaltet Schulungen als Inhouse-Trainings für die Software von Lexware®. Die Lexware Software® ist eine warenzeichen-, marken- und/oder patentrechtlich geschützte Entwicklung der Haufe-Lexware GmbH & Co. KG mit Sitz in Freiburg.  

1. Geltungsumfang

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten alle Regelungen zwischen der Lexware Akademie und dem Kunden hinsichtlich des Vertragsgegenstands. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Kunden finden nur Anwendung, wenn die Lexware Akademie ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Leistungsumfang und Schulungsmaßnahmen

2.1. Schwerpunkte und Inhalte von Schulungsmaßnahmen sowie Vergütung, Ort und Zeitpunkt werden zwischen der Lexware Akademie (Haufe Akademie GmbH & Co. KG) in Rücksprache mit dem Kunden gesondert vereinbart. Geringfügige inhaltliche Abweichungen bei der Durchführung der Schulungsmaßnahmen bleiben vorbehalten. Wesentliche inhaltliche Abweichungen stimmen die Lexware Akademie und der Kunde miteinander ab.

2.2 Die dem Kunden in entsprechender Zahl der angekündigten Teilnehmer überlassenen Doku-
mentationen und Schulungs- bzw. Trainingsunterlagen darf der Kunde - soweit nicht anders vereinbart - auch nicht auszugsweise vervielfältigen, nachdrucken oder übersetzen.

2.3. Behindern Umstände und Ereignisse die Tätigkeiten der Lexware Akademie bzw. ihrer Erfüllungsgehilfen in der Art, dass mit einem zeitlichen Mehrbedarf zu rechnen ist, teilt die Lexware Akademie das dem Kunden mit. Hat sie der Kunde zu vertreten, vergütet er den so verursachten zeitlichen Mehraufwand der Lexware Akademie.

2.4. Die Lexware Akademie haftet nicht für ein bestimmtes Schulungsergebnis oder einen konkreten Schulungserfolg. 

3. Mitwirkungshandlungen des Kunden

3.1. Lexware professionell®: Die Software Lexware pro® ist eine professionelle Netzwerksoftware. Wegen der Komplexität eines Netzwerks bedarf sie sowohl bei der Einrichtung sowie der Zurverfügungstellung einer entsprechenden technischen Ausstattung besonderer Kenntnisse des sie anwendenden Kunden. Die Aufstellung und Inbetriebnahme des vorbezeichneten Systems obliegt dem Kunden. Der Kunde wird die benötigten, im Betriebshandbuch der zu schulenden Software angegebenen Systemvoraussetzungen zum Zeitpunkt der Schulung vorhalten. Der Kunde richtet als unmittelbare technische Voraussetzungen ein für die Zwecke der Schulung und einzusetzender Software funktionsfähiges Netzwerk, die entsprechende Serverinstallation und die Clientinstallation, mit der die Lauffähigkeit des Programms wesentlich verbunden ist, auf eigene Rechnung ein. Der Kunde beachtet die Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen des Softwareherstellers bzw. der Haufe-Lexware GmbH & Co KG.

3.2. Spätestens bei Beginn der Trainingsmaßnahme sollen die Systemvoraussetzungen funktionsfähig bereitstehen und notwendige Online-Verbindungen vorbereitet und nach der Erstinstallation der Lexware Software® das System auf seine Tauglichkeit und Einsatzfähigkeit geprüft sein.

3.3. Werden bei den vereinbarten Schulungsmaßnahmen Systeme des Kunden genutzt, obliegt es dem Kunden, geeignete und ausreichende Sicherungsmaßnahmen zum Schutz eigener Daten und Programme vor Verlust, Zerstörung und Beschädigung vorzunehmen. Eine Datensicherung soll daher vor Schulungsbeginn erfolgt sein. Aus Sicherheitsgründen sollen über den sog. Benutzermanager der Software sensible, firmeninterne Datenzugänge und -zugriffe beschränkt werden, soweit sie für die Schulungsdurchführung didaktisch und technisch nicht benötigt werden. Benutzerkennung und Passworte sollen für die angemeldeten Teilnehmer wie den Referenten bei Schulungsbeginn vergeben sein.

3.4. Der Kunde wird seine an den Schulungsmaßnahmen teilnehmenden Mitarbeiter darauf hinweisen, dass die am Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsbestimmungen einzuhalten sind.

3.5. Der Kunde wird bei Bedarf der Lexware Akademie alle erforderlichen Arbeitsmittel in ausreichendem Umfang ohne gesonderte Berechnung zur Verfügung stellen, den Referenten der Lexware Akademie Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen verschaffen und sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Informationen versorgen, soweit sie für die Auftragserfüllung notwendig sind.

3.6. Der Kunde wird für die bei ihm tätigen Referenten der Lexware Akademie geeignete Schulungsräume zur Verfügung stellen, in denen auch Unterlagen, Dokumentationen und Datenträger gelagert werden können, sowie eine den Schulungserfordernissen angemessene Tagungstechnik, wie Workstations, Videobeamer, Leinwand etc.

3.7. Der Kunde benennt einen für den gesamten Schulungszeitraum ansprechbaren Systemadministrator, der im Bedarfsfall hardware- und softwaretechnische Störungen beheben kann. Der von der Lexware Akademie eingesetzte Referent darf nicht Änderungen an der vom Kunden zur Verfügung gestellten Hardware vornehmen; insbesondere eine Hardwarebetreuung ist nicht Bestandteil der Trainingsleistung. 

4. Stornierung

4.1. Die Lexware Akademie kann vom Vertrag zurücktreten, falls die Schulungsmaßnahmen wegen Krankheit des Referenten, aus technischen Gründen oder aus von der Lexware Akademie nicht zu vertretenden Gründen ausfallen müssen.

4.2. Die Lexware Akademie wird jedoch vor Ausübung des Rücktrittsrechts versuchen, einen anderen geeigneten Referenten mit der Durchführung der Schulungsmaßnahmen zu betrauen oder diese auf einen anderen Termin zu verlegen, sofern die Gelegenheit dazu besteht und der Kunde damit einverstanden ist. Derartige Änderungen wird die Lexware Akademie dem Kunden unverzüglich und ohne schuldhaftes Verzögern mitteilen.

4.3. Der Kunde kann bis zum Beginn der Schulungsmaßnahmen zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Erfolgt die schriftliche Rücktrittserklärung bis 14 Tage vor dem Beginn der Schulungsmaßnahmen, so stellt die Lexware Akademie dem Kunden 30 % der Teilnahmegebühr zzgl. MwSt. in Rechnung.

4.4. Geht die schriftliche Rücktrittserklärung später ein, so hat der Kunde die dafür vereinbarte Vergütung in voller Höhe zu entrichten.   

5. Terminänderung

Sie können jederzeit einen neuen Durchführungstermin mit uns vereinbaren. Bei einer Terminänderung erheben wir jedoch folgende Bearbeitungsgebühren: bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin: kostenlos. 4-2 Wochen vor dem vereinbarten Termin: € 80,- zzgl. MwSt., ab 2 Wochen 30 % zzgl. MwSt., ab 3 Werktagen vor dem vereinbarten Termin: 70 % zzgl. MwSt. der Teilnahmegebühr. Beachten Sie, dass wir Ihnen zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren auch bereits entstandene Reisekosten des Referenten berechnen. 

6. Vergütung  und Zahlungsbedingungen

6.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Die in unseren Angeboten sowie in beigefügten Unterlagen, Mailings, Werbeaussendungen etc. enthaltenen Angaben über Trainingseinheiten- und inhalte, Vergütungen etc. sind Richtwerte, es sei denn, sie werden in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich anerkannt. Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

6.2. Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen zahlbar innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug.

6.3. Für die Trainingsmaßnahmen gelten die im Vertrag vereinbarten Vergütungen. Zu den zu berechnenden Gebühren tritt die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer hinzu.

6.4. Der Kunde sorgt für die Übernachtung und Verpflegung des Referenten. Er trägt Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs- und sonstige Nebenkosten.

7. Haftung

7.1. Für den Einsatz der durch die Lexware Software® an anderer Software oder an Datenträgern oder Datenverarbeitungsanlagen des Kunden entstandenen Schäden haftet die Lexware Akademie ausdrücklich nicht. Für Schäden haftet die Lexware Akademie nur dann, wenn der schadensursächliche Mangel von einem ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.

7.2. Die Lexware Akademie übernimmt als Schulungsveranstalter keine Gewährleistung für die generelle Fehlerfreiheit der Lexware Software®; insbesondere wird eine Haftung ausgeschlossen, wenn sich im Laufe der Schulung ergibt, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Kunden nicht genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen nicht zusammenarbeitet.

7.3. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Datenbestände verantwortlich. Die Haftung für den Verlust von Daten ist ausgeschlossen, soweit der Datenverlust nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen der Lexware Akademie oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. Bei Verträgen mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich rechtlichem Sondervermögen sowie Kaufleuten - gegenüber letzteren allerdings nur da, wenn ihr Vertrag mit der Lexware Akademie zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehört - ist über die Haftungsbeschränkung des vorstehenden Satzes hinaus auch unsere Haftung für grobes Verschulden durch Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, sofern es sich nicht um das Verschulden leitender Erfüllungsgehilfen handelt oder die Lexware Akademie ihre Haftpflichten verletzt hat. Gesetzliche Sachmängelhaftungsansprüche bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.

8. Sonstige Schadensersatzansprüche

Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch wegen wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist damit nicht verbunden.

9. Datenschutz, Geheimhaltungspflicht, Verschwiegenheitspflicht

9.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle in diesem Vertragsverhältnis über den Vertragspartner erhaltenen Informationen unbefristet geheimzuhalten. Das gilt insbesondere für alle Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder als Betriebsgeheimnis erkennbar sind. Nach Beendigung des Auftrags gibt die Lexware Akademie die von dem Kunden übergebenen Betriebsunterlagen an diesen zurück.

9.2. Für eventuelle Rückfragen und Anschlussaufträge bewahrt die Lexware Akademie die notwendigen Unterlagen über die Schulungsmaßnahme ein Jahr ab Beendigung der Tätigkeit auf. Gesetzliche Datenschutzbestimmungen  halten die Vertragspartner ein. Eingeschaltete Dritte weisen die Vertragspartner auf ihre Pflichten hin.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Auf das Vertragsverhältnis anwendbar sind die Bestimmungen dieses Vertrages und ergänzend das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der Haufe Akademie GmbH & Co. KG, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

10.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde. 

10.3. An einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle wird nicht teilgenommen.

10.4. Die rechtsgeschäftliche Durchführung (Abrechnung etc.) erfolgt durch die Haufe Service Center GmbH im eigenen Namen für Rechnung Dritter (Kommission):

Deutsche Bank Freiburg,
35041300 (BLZ 68070030),
BIC DEUTDE6F,
IBAN DE47 6807 0030 0035 0413 00.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau.
Haufe Akademie GmbH & Co. KG, Munzinger Straße 9, 79111 Freiburg.
Kommanditgesellschaft, Sitz und Registergericht Freiburg HRA 703759.
Persönlich haftende Gesellschafter: Haufe Akademie Verwaltungs GmbH, Sitz und Registergericht Freiburg HRB 2249, Martin Laqua.
Geschäftsführer: Hansjörg Fetzer, Mario Kestler, Holger Schmenger, Dr. Jörg Schmidt, Christian Friedrich.
Beiratsvorsitzende: Andrea Haufe.
USt-IdNr.: DE295032455.

Lexware Akademie Stand März 2019

 

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