Haufe Akademie
Vergaberecht öffentlicher Auftraggeber

Vergaberecht öffentlicher Auftraggeber

Ob IT-Dienstleistungen, Baumaßnahmen oder Büromaterial: Im öffentlichen Dienst oder bei öffentlichen Auftraggebern begegnet dir das Vergaberecht täglich. Es sorgt für einen wirtschaftlichen und transparenten Einsatz öffentlicher Gelder und schützt dich vor rechtlichen Risiken wie Nachprüfungsverfahren oder Haftung. Das Vergaberecht wirkt komplex: EU-Richtlinien, Verordnungen, Schwellenwerte und verschiedene Verfahrensarten können verwirren. Mit dem richtigen Grundwissen verschaffst du dir Klarheit und handelst rechtssicher. Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Regelungen und zeigt dir, welches Vergabeverfahren wann zum Einsatz kommt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Definition: Das Vergaberecht regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge und verpflichtet öffentliche Auftraggeber zu Wettbewerb, Gleichbehandlung, Transparenz und wirtschaftlichem Einsatz öffentlicher Gelder.
  • Rechtliche Grundlagen: Das GWB bildet den rechtlichen Rahmen für das sog. EU-Vergaberecht. Die EU-Schwellenwerte 2026 liegen bei ca. 140.000 Euro (Bund), 216.000 Euro (nachgeordnete Stellen) und 5.404.000 Euro (Bauaufträge). Unterhalb der Schwellenwert gilt das nationale Vergaberecht, das wegen der föderalen Struktur in Deutschland zersplittert ist.
  • Vergabepflichtige Stellen: Bund, Länder, Kommunen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, öffentliche Unternehmen sowie kommunale Eigengesellschaften und Zweckverbände müssen das EU-Vergaberecht beachten.
  • Drei Hauptverfahren: Offenes Verfahren, nichtoffenes Verfahren und Verhandlungsverfahren. Die Wahl hängt von Auftragswert, Leistungsart und Komplexität ab.
  • E-Vergabe-Pflicht: Seit 2018 müssen Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte vollständig elektronisch über spezielle E-Vergabe-Plattformen abgewickelt werden, was Prozesse beschleunigt und die Dokumentation verbessert.
  • Erfolgsformel: Rechtssichere Vergaben gelingen durch fundiertes Wissen, frühe Einbindung der Vergabestelle, präzise Leistungsbeschreibungen, transparente Dokumentation und enge Zusammenarbeit zwischen der Vergabestelle und Fachabteilungen.

Was ist das Vergaberecht?

Das Vergaberecht regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge. Es legt fest, wie öffentliche Auftraggeber Liefer-, Dienst- und Bauleistungen beschaffen. Anders als bei einer privatrechtlichen Beschaffung müssen öffentliche Auftraggeber bestimmte Verfahrensregeln und Vorschriften einhalten.

Die zentralen Zielsetzungen der Auftragsvergabe sind:

Für öffentliche Auftraggeber bedeutet das: Du trägst die Verantwortung für rechtskonforme Auftragsvergaben. Verstöße können zu Nachprüfungsverfahren und persönlicher Haftung führen. Fundiertes Wissen ist daher unverzichtbar.

Rechtliche Grundlagen des Vergaberechts

Das EU-Vergaberecht beruht auf europäischen Vorgaben, die in Deutschland vor allem im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) umgesetzt sind. Darauf aufbauend regeln verschiedene Vergabeverordnungen, wie öffentliche Aufträge konkret zu vergeben sind:

Die sogenannten Schwellenwerte legen fest, ab wann ein Vergabeverfahren EU-weit bekannt gemacht werden muss und welche Vorschriften anzuwenden sind. Unterhalb der Schwellenwerte beruhen die Regelungen auf dem Bundes- bzw. Landeshaushaltsrecht. In fast allen Bundesländern und im Bund wird in den haushaltsrechtlichen Vorschriften auf folgende Regelungen Bezug genommen.

Das VgV-Verfahren im Detail

Die Vergabeverordnung (VgV) gilt für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen im Oberschwellenbereich, also für Aufträge, deren Wert über den festgelegten EU-Schwellenwerten liegt.

Aktuelle EU-Schwellenwerte (gelten von 1.12026 bis 31.12.2027):

Diese Schwellenwerte bestimmen, ab welchem Auftragswert ein Verfahren EU-weit ausgeschrieben werden muss und damit die VgV anzuwenden ist.

Ablauf eines VgV-Verfahrens

Während des gesamten Verfahrens ist eine lückenlose Dokumentation wichtig. Sie sorgt für Transparenz und schützt den Auftraggeber im Fall eines Nachprüfungsverfahrens.

Unsere Seminarempfehlung

Vergaberecht aktuell

Vergabeverfahren rechtssicher vorbereiten und durchführen: Angesichts ständiger Gesetzesänderungen und neuer Rechtsprechung ist aktuelles Wissen entscheidend. Im Seminar erhältst du einen Überblick zu Ausschreibung, Wertung und Rechtsschutz und stärkst deine Sicherheit als öffentlicher Auftraggeber.


Seminar: Vergaberecht aktuell

Wer muss das Vergaberecht beachten?

Das Vergaberecht gilt für öffentliche Auftraggeber im Sinne des GWB. Diese Stellen müssen bei der Vergabe von Aufträgen die gesetzlichen Vorschriften beachten.

Vergabepflichtige Stellen sind insbesondere:

Gerade bei kommunalen Eigengesellschaften und Sonderformen kommt es auf eine genaue Abgrenzung an. Entscheidend ist unter anderem der Einfluss der öffentlichen Hand, der konkrete Tätigkeitsbereich sowie die Finanzierung.

Vergabeverfahren: Die wichtigsten Verfahrensarten im Überblick

Je nach Auftragswert, Leistungsart und Komplexität stehen dir verschiedene Vergabeverfahren zur Verfügung.

Verfahrenswahl nach Kriterien:

Kriterium Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren Verhandlungsverfahren
Leistungsart Standardisierte Leistungen, die eindeutig beschrieben werden können Spezifische Leistungen, bei denen nur bestimmte Anbieter geeignet sind Technisch anspruchsvolle oder schwer festlegbare Leistungen
Komplexität gering mittel hoch
Marktsituation Viele Anbieter am Markt verfügbar Nur begrenzte Zahl geeigneter Anbieter oder zu erwartende große Bieterzahl Spezialanbieter erforderlich
Typischer Einsatzbereich Routinebeschaffungen Fachleistungen mit Auswahl Komplexe Projekte mit Verhandlungen

Änderungen, Aufhebung und Nachprüfungsverfahren

Eine Aufhebung eines Vergabeverfahrens ist zu jeder Zeit zulässig, jedoch können die Bieter Schadensersatz begehren, wenn die Aufhebung ohne Grund, d.h. rechtswidrig, erfolgt. Die Aufhebung ist zum Beispiel rechtmäßig, wenn:

Eine Aufhebung allein zur Vermeidung unliebsamer Angebote ist nicht nur rechtswidrig, sondern kann auch unwirksam sein. Eine solche Aufhebung darf im Nachprüfungsverfahren von der Vergabekammer aufgehoben werden („Aufhebung der Aufhebung“).

Änderungen der Unterlagen sind nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig und müssen allen Bieter:innen gleichermaßen mitgeteilt werden. Größere Anpassungen erfordern häufig eine Fristverlängerung und sollten sorgfältig dokumentiert werden.

Unsere Seminarempfehlung

Vergaberecht für Bieter

Erfolg bei öffentlichen Aufträgen erfordert, Vergabeunterlagen richtig zu lesen, den rechtlichen Rahmen zu kennen und ein passgenaues Angebot zu erstellen. Auch Gespräche und Präsentationen müssen gezielt vorbereitet sein. Du erhältst einen Überblick über die aktuelle Rechtslage und lernst anhand praxisnaher Beispiele, Angebote erfolgreich und rechtssicher zu erstellen.


Seminart: Vergaberecht für Bieter

Beim Umgang mit Rügen gilt:

Werden Rügen ignoriert, droht ein Nachprüfungsverfahren. In diesem Fall kann ein:e Bieter:in zur Vergabekammer gehen, was die Vergabe verzögert und im Extremfall zur Aufhebung des Vergabeverfahrens führen kann. Rechtssicheres Vorgehen und Transparenz sind daher deine beste Absicherung.

Vergaberecht in der Praxis: Zusammenarbeit zwischen Vergabestelle und Fachabteilungen

Vergaberecht betrifft alle in der Beschaffung. Damit öffentliche Auftragsvergaben reibungslos funktionieren, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Vergabestelle und Fachabteilungen entscheidend.

Rollenverteilung:

Die Fachabteilung kennt den konkreten Bedarf und formuliert die fachlichen Anforderungen. Die Vergabestelle sorgt dafür, dass Verfahren und rechtliche Vorgaben eingehalten werden.

Klare Leistungsbeschreibungen:

Nur präzise Beschreibungen ermöglichen vergleichbare Angebote. Unklare Formulierungen führen oft zu falschen oder unpassenden Ergebnissen.

Typische Konfliktfelder sind:

Erfolgsfaktor:

Wird die Vergabestelle früh eingebunden und regelmäßig abgestimmt, lassen sich Missverständnisse vermeiden und Vergaben effizient umsetzen.

E-Vergabe und Digitalisierung im Vergaberecht

Seit 2018 sind Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte vollständig elektronisch abzuwickeln.

Vorteile der E-Vergabe:

Zentrale Punkte für die praktische Umsetzung der E-Vergabe:

Fazit: Mit fundiertem Wissen zu rechtssicheren Vergaben

Das Vergaberecht mag komplex wirken, doch mit solidem Grundwissen meisterst du die Herausforderungen souverän. Du sorgst für eine rechtliche Absicherung und arbeitest effizienter.

Deine wichtigsten Erfolgsfaktoren:

Die Haufe Akademie als Marktführer für berufliche Qualifizierung bietet speziell auf deine Bedürfnisse zugeschnittene Seminare zum Vergaberecht und Praxiswissen für öffentliche Auftraggeber.

Unsere Weiterbildungen vermitteln praxisnahes Wissen für deinen Arbeitsalltag – von Grundlagen bis zu Sonderfällen. So stärkst du deine Position als professionelle:r Vergabeexpert:in.

FAQ

Was ist Vergaberecht?

Das Vergaberecht regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge. Es legt fest, wie öffentliche Auftraggeber Liefer-, Dienst- und Bauleistungen beschaffen müssen, um Wettbewerb, Gleichbehandlung und Transparenz zu gewährleisten.

Welche Verfahrensarten gibt es im Vergaberecht?

Die vier Hauptverfahren im EU-Vergaberecht sind:

Die Wahl hängt von Auftragswert, Leistungsart und Komplexität ab.

Was besagt die 80/20-Regel im Vergaberecht?

Im Vergaberecht bezeichnet die sogenannte 80/20-Regel eine Sonderregelung bei der Vergabe in Losen. Sie ist in § 3 Abs. 9 VgV geregelt und betrifft sogenannte Bagatelllose. Grundsätzlich müssen Lose eines Auftrags, der insgesamt oberhalb der EU-Schwellenwerte liegt, EU-weit ausgeschrieben werden. Ausnahmsweise dürfen Auftraggeber jedoch einzelne Lose nach nationalem Recht vergeben, wenn diese beiden Bedingungen erfüllt sind:

Diese Regel soll eine praktikable Vergabe kleinerer Lose ermöglichen, ohne dass für jedes einzelne Los ein vollständiges EU-Verfahren erforderlich ist.

Wichtig: Eine feste „80/20-Regel“ zur Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer:innen gibt es im Vergaberecht hingegen nicht. Grundsätzlich darf im EU-Vergaberecht keine Eigenleistungsquote festgelegt werden.

Was sind die EU-Schwellenwerte für die Vergabe von öffentlichen Ausschreibungen?

Die aktuellen EU-Schwellenwerte (2026) betragen: 140.000 Euro für Liefer-/Dienstleistungen (oberste Bundesbehörden), 216.000 Euro für Liefer-/Dienstleistungen (übrige öffentliche Auftraggeber) und 5.404.000 Euro für Bauaufträge. Oberhalb dieser Werte musst du EU-weit ausschreiben und das VgV-Verfahren anwenden. Dabei handelt sich immer um die geschätzten Auftragswerte ohne Umsatzsteuer.