Hitzewellen sind kein Ausnahmeereignis mehr. Durch den Klimawandel nehmen heiße Tage und tropische Nächte auch in Deutschland zu. Für Unternehmen bedeutet das: Hitzeschutz am Arbeitsplatz muss zu einem festen Bestandteil des Arbeitsschutzes und des Betrieblichen Gesundheitsmanagements werden.
Hohe Temperaturen belasten den Kreislauf, senken die Konzentrationsfähigkeit und können das Unfallrisiko erhöhen. Besonders gefährdet sind Beschäftigte, die körperlich arbeiten, im Freien tätig sind, persönliche Schutzausrüstung tragen oder gesundheitlich vorbelastet sind. Das Umweltbundesamt nennt als mögliche gesundheitliche Folgen extremer Hitze neben verminderter Leistungsfähigkeit auch Hitzestress, Ohnmacht, Hitzekrämpfe, Sonnenstich und Hitzschlag.
Unternehmen sollten deshalb nicht erst reagieren, wenn das Thermometer die 30-Grad-Marke überschreitet. Ein wirksamer betrieblicher Hitzeschutz beginnt mit vorausschauender Planung.
Was müssen Arbeitgeber bei Hitze am Arbeitsplatz beachten?
Arbeitgeber sind nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, Gefährdungen für die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Dazu gehört auch die Belastung durch hohe Temperaturen. Grundlage ist die Gefährdungsbeurteilung, die bei veränderten Bedingungen angepasst werden muss.
Für Arbeitsräume konkretisiert die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 „Raumtemperatur“ die Anforderungen:
- Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen soll grundsätzlich 26 °C nicht überschreiten.
- Steigt die Raumtemperatur bei hohen Außentemperaturen über 26 °C, sollen ergänzende Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
- Bei mehr als 30 °C Raumtemperatur müssen wirksame Maßnahmen umgesetzt werden.
- Räume mit mehr als 35 °C sind ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen grundsätzlich nicht als dauerhafte Arbeitsräume geeignet.
Dabei gilt das sogenannte TOP-Prinzip: Technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen. Kostenlose Kaltgetränke allein sind daher kein ausreichendes Hitzeschutzkonzept.
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Technische Maßnahmen: Hitze möglichst gar nicht erst entstehen lassen
Technische Lösungen wirken besonders nachhaltig. Unternehmen sollten prüfen, wie sich Gebäude, Räume und Arbeitsplätze gegen Überhitzung schützen lassen.
Geeignete Maßnahmen sind beispielsweise außenliegender Sonnenschutz, Jalousien, Rollläden, Sonnenschutzverglasungen oder eine verbesserte Dämmung. Innenräume sollten möglichst früh am Morgen oder nachts gelüftet werden. Außenliegender Sonnenschutz sollte geschlossen werden, bevor sich die Räume aufgeheizt haben.
Auch interne Wärmequellen spielen eine Rolle. Drucker, Beleuchtung, Maschinen oder andere elektrische Geräte sollten nur betrieben werden, wenn sie tatsächlich benötigt werden. Ventilatoren können die Verdunstung von Schweiß unterstützen, kühlen jedoch nicht die Raumluft. Bei Klimaanlagen sind eine fachgerechte Einstellung, regelmäßige Wartung und die Vermeidung starker Temperaturunterschiede wichtig. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) empfiehlt außerdem, Möglichkeiten zur Nacht- und Querlüftung zu nutzen und unnötige Wärmequellen zu reduzieren.
Organisatorische Maßnahmen: Arbeitsabläufe an die Hitze anpassen
Nicht jedes Unternehmen kann seine Räume kurzfristig baulich verändern. Umso wichtiger sind flexible organisatorische Lösungen.
Körperlich belastende Tätigkeiten sollten nach Möglichkeit in die kühleren Morgenstunden verlegt werden. Zusätzliche Erholungsphasen, kühlere Pausenräume und ein Wechsel zwischen stark und weniger stark belastenden Tätigkeiten helfen, die individuelle Hitzebelastung zu senken.
Weitere sinnvolle Maßnahmen sind:
- flexible Arbeitszeiten oder ein früherer Arbeitsbeginn,
- zusätzliche Kurzpausen,
- Homeoffice, sofern Tätigkeit und häusliche Bedingungen dies zulassen,
- reduzierte körperliche Belastung,
- Vermeidung von Alleinarbeit bei besonders belastenden Tätigkeiten,
- Bereitstellung kühler, alkoholfreier Getränke,
- angepasste Schicht- und Einsatzpläne für Arbeiten im Freien.
Für Außenarbeitsplätze müssen neben der Temperatur auch direkte Sonneneinstrahlung und UV-Belastung berücksichtigt werden. Schattenplätze, mobile Überdachungen, geeignete Arbeitskleidung, Kopfbedeckungen und Sonnenschutzmittel gehören hier zum Schutzkonzept.
Personenbezogene Maßnahmen: Beschäftigte gezielt schützen
Personenbezogene Maßnahmen ergänzen technische und organisatorische Lösungen. Dazu gehören:
- leichte, atmungsaktive Arbeitskleidung, ggf. Lockerung des Dresscodes
- Kopfbedeckung und Sonnenschutz bei Arbeiten im Freien,
- regelmäßiges Trinken,
- Unterweisungen zu Hitzebelastung und Warnzeichen,
- Abkühlungsmöglichkeiten wie feuchte Tücher oder Kühlwesten,
- arbeitsmedizinische Beratung für besonders gefährdete Beschäftigte.
Beschäftigte sollten Symptome wie Schwindel, Kopfschmerzen, Übelkeit oder starke Erschöpfung ernst nehmen und die Arbeit bei Bedarf unterbrechen. Führungskräfte müssen klar vermitteln, dass zusätzliche Trink- und Erholungspausen bei Hitze ausdrücklich erwünscht sind.
Wichtig: Personenbezogene Maßnahmen dürfen technische und organisatorische Schutzmaßnahmen nicht ersetzen, sondern nur ergänzen.
Welche Rolle spielen HR und Betriebliches Gesundheitsmanagement?
HR und BGM sollten Hitzeschutz nicht als saisonale Einzelaktion behandeln. Gefragt ist ein verbindlicher Hitzeschutzplan, der Zuständigkeiten, Warnstufen und konkrete Maßnahmen festlegt.
Ein solcher Plan beantwortet unter anderem folgende Fragen:
- Wer beobachtet Wetterwarnungen und Raumtemperaturen?
- Ab welchen Temperaturen treten welche Maßnahmen in Kraft?
- Wer informiert Beschäftigte und Führungskräfte?
- Welche besonders gefährdeten Tätigkeiten oder Personengruppen gibt es?
- Wo stehen kühle Pausenräume und Getränke zur Verfügung?
- Was ist bei Anzeichen eines Hitzenotfalls zu tun?
Sinnvoll ist eine gemeinsame Entwicklung durch HR, BGM, Betriebsarzt oder Betriebsärztin, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Interessenvertretung und Führungskräfte. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales empfiehlt ebenfalls, Gefährdungsbeurteilungen und betriebliche Hitzeschutzpläne systematisch miteinander zu verbinden. Denn klimabedingte Belastungen beeinflussen nicht nur die Gesundheit und Sicherheit, sondern auch die Produktivität.
Führungskräfte sind beim Hitzeschutz entscheidend
Ein Hitzeschutzplan wirkt nur, wenn er im Arbeitsalltag gelebt wird. Führungskräfte müssen Warnsignale ernst nehmen, Pausen ermöglichen und Arbeitsabläufe tatsächlich anpassen.
Beschäftigte sollten nicht das Gefühl bekommen, trotz Schwindel, Kopfschmerzen oder Kreislaufproblemen weiterarbeiten zu müssen. Führungskräfte benötigen deshalb Wissen über typische Symptome einer Hitzeüberlastung sowie klare Handlungsanweisungen für Notfälle.
Gute Führung bedeutet außerdem, individuelle Unterschiede zu berücksichtigen. Schwangere, ältere Beschäftigte, Jugendliche, chronisch Erkrankte und Beschäftigte, die bestimmte Medikamente einnehmen, können besonders empfindlich auf Hitze reagieren. Gesundheitsdaten dürfen dabei selbstverständlich nicht eingefordert oder offen besprochen werden. Entscheidend sind niedrigschwellige, vertrauliche Beratungsangebote und passende arbeitsmedizinische Vorsorge.
Betrieblicher Hitzeschutz: Checkliste für die Praxis
Unternehmen können mit folgenden Schritten beginnen:
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- Hitzebelastung in die Gefährdungsbeurteilung aufnehmen.
- Innen- und Außentemperaturen an relevanten Arbeitsplätzen erfassen.
- Besonders belastete Tätigkeiten und Beschäftigtengruppen identifizieren.
- Technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen festlegen.
- Einen Hitzeschutzplan mit klaren Warnstufen erstellen.
- Führungskräfte und Beschäftigte vor Beginn des Sommers unterweisen.
- Erste-Hilfe-Abläufe für Hitzenotfälle überprüfen.
- Maßnahmen nach jeder Hitzeperiode auswerten und verbessern.
Fazit: Hitzeschutz ist Teil einer verantwortungsvollen Unternehmenskultur
Der Klimawandel verändert die Arbeitswelt. Unternehmen müssen sich darauf einstellen, dass Hitzeperioden häufiger, länger und intensiver auftreten können. Betrieblicher Hitzeschutz schützt nicht nur die Gesundheit der Beschäftigten. Er stärkt auch Arbeitsfähigkeit, Sicherheit, Motivation und Vertrauen ins Unternehmen.
Wer Gefährdungen frühzeitig bewertet, Verantwortlichkeiten klärt und technische sowie organisatorische Maßnahmen konsequent umsetzt, zeigt: Gesundheitsschutz endet nicht bei gesetzlichen Mindestanforderungen. Er ist Ausdruck einer vorausschauenden und glaubwürdigen Unternehmenskultur.
FAQ
Ab welcher Temperatur muss der Arbeitgeber handeln?
Überschreitet die Raumtemperatur bei hohen Außentemperaturen 26 °C, sollen zusätzliche Maßnahmen geprüft und umgesetzt werden. Bei mehr als 30 °C müssen Arbeitgeber wirksame Schutzmaßnahmen ergreifen.
Gibt es ein Recht auf „hitzefrei“ am Arbeitsplatz?
Ein allgemeines Recht auf hitzefrei gibt es für Beschäftigte nicht. Der Arbeitgeber muss jedoch die Gefährdung beurteilen und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit treffen.
Wer ist im Unternehmen für den Hitzeschutz verantwortlich?
Die Gesamtverantwortung liegt beim Arbeitgeber. In der Praxis sollten HR, BGM, Führungskräfte, Arbeitsschutzfachleute, Betriebsmedizin und Interessenvertretung eng zusammenarbeiten.
Reichen Getränke und Ventilatoren als Hitzeschutz aus?
In der Regel nicht. Nach dem TOP-Prinzip müssen zunächst technische und organisatorische Lösungen geprüft werden. Getränke und Ventilatoren können ein Maßnahmenpaket ergänzen, ersetzen aber kein systematisches Hitzeschutzkonzept.
Innen- und Außentemperaturen an relevanten Arbeitsplätzen erfassen.Besonders belastete Tätigkeiten und Beschäftigtengruppen identifizieren.Technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen festlegen.Einen Hitzeschutzplan mit klaren Warnstufen erstellen.Führungskräfte und Beschäftigte vor Beginn des Sommers unterweisen.Erste-Hilfe-Abläufe für Hitzenotfälle überprüfen.Maßnahmen nach jeder Hitzeperiode auswerten und verbessern.
