Wichtige Information: Änderungen in unserer Zusammen­arbeit

Das Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts verpflichtet uns, unsere Zusammenarbeit mit Ihnen anzupassen.

Wir möchten Sie frühzeitig und transparent über alles informieren, was Sie jetzt wissen müssen.

NEU: Die Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) sind ab sofort verfügbar.

Alle Infos

Video Statement

In diesem Video erfahren Sie, warum wir unsere Prozesse anpassen müssen und wie wir gemeinsam den Weg in die Zukunft gestalten.

Ab dem 01. September 2026

Alle Änderungen im Überblick

Damit unsere Zusammenarbeit auch künftig rechtssicher gestaltet ist, sind wir verpflichtet, einige Anpassungen vorzunehmen. Im Folgenden haben wir alle Änderungen im Detail für Sie ausgestaltet.

Was dabei unverändert bleibt: die Werte, die uns verbinden – Qualität, Verlässlichkeit und Vertrauen.

Übersicht: Was gilt wann?

Je nach Beauftragungszeitpunkt und Durchführungsdatum gelten unterschiedliche Regelungen für die Organisation und Abrechnung von An- und Abreise, Hotelbuchungen sowie Arbeitsmitteln.

Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick und schafft Klarheit.

Vertrags­grundlage

Einzelbeauftragungen und Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB).

Konzeption und Durchführung

Konzeption und Durchführung von Veranstaltungen werden künftig separat voneinander beauftragt.

Beauftragungen

Ihre Beauftragung erfolgt künftig über ein zentrales Aus­schreibungs­portal, das Sie über die AK(A)tivity erreichen.

Arbeitsmittel

Die Bereitstellung Ihrer persönlichen Arbeitsmittel durch uns als Auftraggeber entfällt.

Einführung von Pauschalen

Einheitliche Pauschalen für Ihre An- und Abreise sowie Übernachtungen ersetzen die bisherigen Reise­kosten­bestimmungen.

Organisation von Reisen

Die Übernahme Ihrer Reise­organisation durch uns als Auftraggeber entfällt.

Hinweis

Hinweis für Trainer:innen einer Gesellschaft:

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den:die Hauptansprechpartner:in in Ihrer Gesellschaft.

Hinweis für Coachinnen und Coaches:
Ab dem 01. September werden die bisherigen Rahmenbedingungen aufgehoben. Vertragsgrundlage für die Zusammenarbeit werden künftig Einzelbeauftragungen unter der Einbeziehung von Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB). Der Beauftragungsprozess bleibt für Sie unverändert – lediglich die Vertragsstruktur wird angepasst.

Ausführliche Hintergrund­informationen

Rechtliche Grundlagen

Mit dem Herrenberg-Urteil hat das Bundessozialgericht die Anforderungen an die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung deutlich verschärft.

Das verpflichtet uns, unsere Strukturen und Prozesse entsprechend anzupassen. Eine detaillierte Erläuterung der rechtlichen Hintergründe finden Sie hier.

Mehr erfahren

Wir bleiben im Gespräch

Herzlichen Dank für Ihr großes Interesse an unseren bisherigen virtuellen Austausch-Formaten sowie an den Expert Days. Wir haben uns sehr über die vielen persönlichen Begegnungen, die offenen Gespräche und Ihre zahlreichen Fragen, Anregungen und Rückmeldungen gefreut.

Der direkte Austausch mit Ihnen ist uns besonders wichtig – und diesen möchten wir auch weiterhin fortsetzen. Deshalb bieten wir weitere virtuelle Austausch-Termine an. Wählen Sie über das Anmeldeformular einfach den Termin aus, der für Sie am besten passt. Sie haben außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen bereits vorab im Formular einzutragen, damit wir uns gezielt auf den Austausch vorbereiten können.

  • Montag, 17.08.2026 | 16:30–17:30 Uhr
  • Freitag, 11.09.2026 | 08:30–09:30 Uhr
  • Montag, 21.09.2026 | 16:30–17:30 Uhr

Wir freuen uns darauf, mit Ihnen im Gespräch zu bleiben und den Austausch gemeinsam fortzuführen.

Timeline

Die wichtigsten Meilensteine auf einen Blick

April 2026

Start der Kommunikation

Wir informieren Sie über alle anstehenden Änderungen in unserer Zusammenarbeit.

April – Juli 2026

Virtuelle Austausch-Formate und Expert Days

Wir begleiten Sie durch den Wandel und beantworten Ihre Rückfragen.

Ab 1. September 2026

Die Änderungen treten in Kraft

  • Allgemeine Einkaufs­bedingungen statt Rahmen­vereinbarungen
  • Einführung von Pauschalen für die An- und Abreise sowie Übernachtung
  • Einzel­beauf­tragungen für Veranstaltungen über das neue Aus­schreibungs­portal: getrennt nach Konzeptions- und Durchführungs­leistungen
  • Reise­organisation* sowie Bereitstellung von Arbeits­materialien durch uns entfällt

*Hinweis: Ausnahmen davon, s. Abschnitt Organisation von Reisen.

Ihre Fragen stehen im Mittelpunkt

Ihre Rückmeldungen sind uns wichtig. Deshalb haben wir genau hingehört, die wichtigsten Themen aufgegriffen und geben Ihnen in unserem neuen Video-Interview konkrete Antworten auf Ihre häufigsten Fragen.

FAQ

Sie haben noch Fragen?

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Änderungen in unserer Zusammenarbeit. Da wir uns mitten in der Umsetzung befinden, werden wir diese Seite laufend ergänzen – sobald neue Informationen vorliegen.

Warum werden diese Änderungen vorgenommen?

Die Änderungen gehen auf das sogenannte Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts zurück, das die Anforderungen an die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung deutlich verschärft hat.

Als privater Bildungsanbieter sind wir gesetzlich verpflichtet, unsere Zusammenarbeit mit Ihnen an diese Vorgaben anzupassen. Damit stellen wir sicher, dass unsere Zusammenarbeit für beide Seiten auch weiterhin rechtlich sicher ausgestaltet ist. Die Veränderungen sind unsere Ableitung aus dem Herrenberg-Urteil und den Beurteilungskriterien der Deutschen Rentenversicherung, die wir gemeinsam mit Jurist:innen erarbeitet haben. Unser oberstes Ziel ist es, weiterhin für unsere Kundinnen und Kunden sowie Teilnehmenden Weiterbildung zu ermöglichen – und für alle Beteiligten rechtssicher zu agieren.

Ab wann gelten die Änderungen?

Ab dem 1. September 2026 erfolgt unsere Zusammenarbeit nach den neuen Regelungen.

Was passiert mit den bisherigen Rahmen­vereinbarungen (RV)?

Zum 1. September 2026 werden die bestehenden Rahmenvereinbarungen aufgehoben. Vertragsgrundlage für die Zusammenarbeit werden künftig Einzelbeauftragungen unter der Einbeziehung von Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB). Bereits bestehende Beauftragungen, die nach dem 1. September 2026 stattfinden, behalten ihre Gültigkeit.

Was passiert mit meiner bisherigen Honorarvereinbarung?

Die bisherige Honorarvereinbarung wird im Rahmen der Umstellung gemeinsam mit der Rahmenvereinbarung formal aufgehoben. Die vereinbarten Honorarsätze bleiben dabei unverändert bestehen.

Was sind Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB)?

AEB sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Standardvertragsbedingungen, die bei Abschluss eines Vertrages gestellt werden. Sie regeln die Zusammenarbeit bei Einzelbeauftragungen und sorgen für klare und rechtlich sichere Rahmenbedingungen.

Bei jeder neuen Einzelbeauftragung müssen Sie die AEB künftig digital bestätigen.

Wie findet der Übergang zur neuen Beauftragungsform statt?

Ab Ende Juli erhalten Sie die Aufhebung Ihrer Rahmen- und Honorarvereinbarung. Der Versand und die Unterzeichnung erfolgt via DocuSign. Wichtig ist, dass Ihre vereinbarten Honorare weiterhin Bestand haben.

Was passiert, wenn ich das „Aufhebungs­paket“ nicht bestätige?

Wenn Sie das Paket nicht unterzeichnen, können keine neuen Einzelbeauftragungen erfolgen.

Die Bestätigung ist daher notwendig, damit Sie weiterhin an Ausschreibungen teilnehmen und beauftragt werden können.

Was passiert mit bestehenden Beauftragungen?

Für Beauftragungen vor dem 01. September 2026 gelten – abhängig von der Durchführung bis 31.12.2026 oder ab 01.01.2027 – unterschiedliche Zuständigkeiten und Abrechnungswege. Die detaillierte Zuordnung finden Sie im folgenden Link zur Übersichtstabelle auf dieser Seite.

Muss ich die AEB bei jeder Einzelbeauftragung bestätigen?

Ja. Die AEB müssen Sie bei jeder Einzelbeauftragung digital bestätigen. Nur so kann eine rechtlich sichere Grundlage für unsere Zusammenarbeit gewährleistet werden.

Können wiederkehrende Veranstaltungen gesammelt beauftragt werden?

Nein. Künftig wird jede Veranstaltung einzeln beauftragt, um den rechtlichen Vorgaben zu entsprechen.

Wie werden Einzelbeauftragungen zukünftig abgewickelt?

Ab dem 1. September 2026 erfolgt die Beauftragung ausschließlich über unser digitales Ausschreibungsportal, das in die AK(A)tivity integriert wird. Dort können Sie Ausschreibungen einsehen, annehmen, ablehnen oder mit Vorbehalt bestätigen. Ausschreibungen werden in der Regel an mehrere Expert:innen versendet. Die finale Entscheidung über den Zuschlag trifft die Haufe Akademie.

Wo finde ich weitere Informationen zu den Konzeptionsleistungen?

Weitere Informationen zu den konkreten Regelungen für Konzeptionsleistungen erfolgen zeitnah. Wir werden Sie dazu gesondert informieren.

Werden Arbeitsmittel für Veranstaltungen von der Haufe Akademie gestellt?

Für Ihre persönliche Arbeitsmittel wie eigene Stifte, Moderationskarten oder einen Moderationskoffer sind Sie selbst verantwortlich. Wir empfehlen Ihnen, diese eigenständig mitzubringen – auch dies ist ein Merkmal selbstständiger Tätigkeit.

Vor Ort ist selbstverständlich weiterhin alles vorhanden, was für die Durchführung Ihrer Veranstaltung an Ausstattung benötigt wird: Flipcharts, Metaplanwände, Beamer und so weiter. Arbeitsmaterialien für die Teilnehmenden – wie Kugelschreiber und Blöcke – werden ebenfalls weiterhin von uns bereitgestellt.

Warum werden Konzeption und Durchführung von Produkten/Veranstaltungen künftig separat beauftragt?

Künftig werden Konzeption und Durchführung von Produkten/ Veranstaltungen getrennt beauftragt. Das erhöht die Transparenz und Nachvollziehbarkeit und sorgt für eine saubere kaufmännische Abbildung der jeweiligen Leistungen.

Die fachliche Kontinuität bleibt möglich; die jeweilige Beauftragung wird künftig jedoch klarer und transparenter getrennt abgebildet. Es ist nicht Ziel der Haufe Akademie, von Ihnen entwickelte Inhalte ohne entsprechende Grundlage oder Abstimmung an andere Expert:innen weiterzugeben oder die Durchführung in andere Hände zu legen.

Wie wurde die Über­nach­tungs­pauschale konkret kalkuliert?

Ihre Rückmeldungen zur Höhe der Übernachtungspauschale haben wir sehr ernst genommen und die Kalkulation nochmals überprüft. Die neu angesetzte Pauschale von 130 Euro spiegelt wider, wie wir Übernachtungen aktuell in unseren Veranstaltungshotels einkaufen. Wir behalten die Höhe der Pauschalen kontinuierlich im Blick und nehmen bei Bedarf jederzeit weitere Anpassungen vor. Die Preise, die unser Hoteleinkauf in der Regel erzielt, liegen deutlich unter dem, was auf Hotelwebsites oder Buchungsportalen zu finden ist. Zudem behalten die vorab verhandelten Preise auch in Messezeiten Gültigkeit, und die reservierten Kontingente sind bis zum Vorabend der Veranstaltung kostenfrei stornierbar. Das Kontingent wird jedoch nicht fest für Sie reserviert, eine Buchung und etwaige Stornierung liegt in Ihrer Verantwortung.

Wie wird die Entfernung für die Reisekostenpauschale berechnet?

Die Reisekostenpauschalen richten sich nach der Gesamtstrecke (Hin- und Rückweg). Die Entfernung wird anhand der schnellsten verkehrsüblichen Route per Pkw ermittelt. Als Ausgangspunkt gilt die Adresse des Wohn- bzw. Arbeitsstandorts. Maßgeblich für den Zielpunkt ist der Hauptbahnhof des Veranstaltungsortes bzw. dessen Postleitzahl. Die Veranstaltungslocations befinden sich innerhalb eines 25-Kilometer-Radius um diesen Referenzpunkt.

Wie oft wird die Reisekosten- bzw. An- und Abreisepauschale gezahlt?

Die Reisekostenpauschale bezieht sich grundsätzlich auf eine Veranstaltung und wird bei Strecken über 150 Kilometern einmalig pro Veranstaltung vergütet.

Bei einer Gesamtstrecke (Hin- und Rückfahrt) von 51 bis 150 Kilometern wird die An- und Abreisepauschale pro Veranstaltungstag gezahlt, da keine Übernachtungspauschale greift.

Bei mehreren Veranstaltungen am selben Ort wird jede Veranstaltung separat betrachtet und entsprechend vergütet.

Was ändert sich für mich bei der Reiseorganisation?

Ab dem 1. September 2026 liegt die Reiseorganisation vollständig in Ihrer Verantwortung. Reisen und Übernachtungen können ab diesem Zeitpunkt nicht mehr über unsere Mitarbeitenden oder das Partnerreisebüro Giller gebucht werden.

Werden Reisen weiterhin von der Haufe Akademie organisiert, wenn die Veranstaltungen bereits vor dem 1. September 2026 beauftragt wurden?

Ja, teilweise. Für Veranstaltungen, die vor dem 1. September 2026 beauftragt wurden, gilt zunächst weiterhin die bisherige Regelung.

Reisen können weiterhin über unsere Mitarbeitenden oder das Partnerreisebüro Giller organisiert werden, sofern die Veranstaltung vor dem 1. Januar 2027 stattfindet. Findet die Veranstaltung ab dem 1. Januar 2027 statt, organisieren Sie Ihre Reise selbstständig – auch dann, wenn die Beauftragung noch vor dem 1. September 2026 erfolgt ist.

Wie werden Reisekosten zukünftig abgerechnet?

Die bisherigen Reisekostenregelungen werden durch Pauschalen ersetzt:

  • An- und Abreisepauschale: basiert auf der Entfernung zwischen Ihrer hinterlegten Heimatadresse und dem Stadtzentrum des Veranstaltungsortes.
  • Übernachtungspauschale: deckt die Kosten für notwendige Übernachtungen ab.

Wo finde ich die konkreten Informationen zu den neuen Pauschalen?

Detaillierte Informationen zu den Reise- und Übernachtungspauschalen finden Sie hier auf der Informationsseite unter „Einführung von Pauschalen“.

Wie werden die Reisekosten in den Einzelbeauftragungen dargestellt?

Die Reisekosten sind künftig bereits im sogenannten All-in-Honorar enthalten.

Gibt es Ausnahmen bei den Reisekosten?

Ja, z. B. bei kurzfristigen Trainer:innen-Wechseln, Messezeiten am Veranstaltungsort oder auf ausdrücklichen Kundenwunsch bei Inhouse-Durchführungen. In diesen Fällen kann die Abrechnung ggf. nach Einzelbelegen erfolgen.

Verändert sich etwas an meinem Honorar?

Nein. Ihre Honorare bleiben grundsätzlich unverändert. Ab dem 1. September 2026 werden sie in der Beauftragung als sogenannte All-in-Honorare ausgewiesen. Das All-in-Honorar besteht aus Ihrem Honorar sowie aus etwaigen Reise- und Übernachtungsschalen. Bei den ausgewiesenen All-in-Honoraren handelt es sich um Nettobeträge. 

Was beinhaltet die neue Provisionsregelung?

Die neue Provisionsregelung ermöglicht es Ihnen, Ihre Vergütung zu steigern, indem Sie bei erfolgreicher Akquise im Kundenkontext oder bei der Vermittlung von Einzelteilnehmenden bzw. Coachees an die Haufe Akademie entsprechend honoriert werden. Weitere Informationen zu den konkreten Provisionsregelungen erfolgen in den kommenden Wochen. Wir werden Sie dazu gesondert informieren.

Warum wird es künftig ein All-In-Honorar geben?

Die Umstellung von der bisherigen Reisekostenabrechnung nach Aufwand auf ein All-in-Honorar gibt Ihnen als Expert:in mehr Gestaltungsspielraum: Sie entscheiden künftig selbst, wie Sie Ihre Leistungserbringung einschließlich etwaiger Reise- und Übernachtungsaufwände innerhalb des vereinbarten Gesamthonorars organisieren und kalkulieren. Damit wird Ihre unternehmerische Eigenverantwortung und Selbständigkeit gestärkt und zugleich eine klare, transparente Grundlage für die Kooperation zwischen Ihnen und der Haufe Akademie geschaffen.

Wichtig ist: Das sogenannte „Herrenberg-Urteil“ schreibt All-in-Honorare nicht zwingend vor. Die Umstellung ist eine bewusste Entscheidung der Haufe Akademie – als sinnvoller Baustein zur Stärkung einer selbstständigen, unternehmerisch geprägten Zusammenarbeit.

Berücksichtigt das künftige Honorar die Aufwände für Reise und Übernachtung?

Das ist eine nachvollziehbare Frage – denn hier ändert sich grundlegend die Honorarlogik: Bisher wurden Reisekosten nach tatsächlichem Aufwand erstattet. Künftig gilt eine Pauschallogik, die im All-in-Honorar abgebildet wird.

Das Honorar ist künftig als Gesamtvergütung ausgestaltet. Es berücksichtigt typisierend auch Aufwände, die im Zusammenhang mit Reise und Übernachtung entstehen können; eine Abrechnung tatsächlich angefallener Einzelkosten erfolgt jedoch nicht mehr. Im Inhouse-Bereich kann es hiervon - bei spezifischen Kundenanforderungen - im Einzelfall Ausnahmen geben, die dann jeweils gesondert mit Ihnen vereinbart werden.

Die Haufe Akademie hat für die Honorarausgestaltung die in der Vergangenheit angefallenen Reisekostenaufwendungen betrachtet und das künftige Honorarmodell vor diesem Hintergrund als pauschalierte Mischkalkulation ausgestaltet.

Das vereinbarte Honorar vergütet damit die Leistung insgesamt – einschließlich der Aufwände, die Sie für die Durchführung der Veranstaltung eigenverantwortlich kalkulieren und einsetzen. Sie organisieren Reise und Übernachtung künftig eigenverantwortlich und tragen die damit verbundenen Chancen und Risiken innerhalb des vereinbarten Gesamthonorars. Sie entscheiden mithin über die Prioritäten Ihrer Reiseplanung.

Kann ich die für KFF‑Präsenzveranstaltungen vereinbarten Hotel-Konditionen nutzen und auch zu diesen buchen?

Ja – Sie sind frei (in Ihrer Entscheidung) direkt das Hotel zu kontaktieren. Sie können im Hotel nach den Haufe Akademie Konditionen fragen. Die Anfrage und Buchung muss eigenständig durch Sie erfolgen, ebenso wie die Abrechnung.

Bitte beachten Sie: Es besteht kein garantiertes Kontingent, auf das Sie verlässlich zugreifen können. Sie sind herzlich eingeladen, direkt beim Hotel nachzufragen, ob noch Zimmer zu Haufe-Konditionen verfügbar sind – eine Zusicherung können wir jedoch nicht machen.

Eine Vermittlung oder Buchung über uns oder über unser Partner-Reisebüro bieten wir künftig nicht mehr an.  

Haben Sie Fragen oder möchten Details besprechen?

Wir sind für Sie da

Veränderungen werfen Fragen auf. Wir begleiten Sie und sorgen dafür, dass alles verständlich und nachvollziehbar bleibt.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der Vielzahl an Anfragen etwas mehr Zeit benötigen könnten, um Ihnen eine fundierte Antwort zukommen zu lassen – wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.

Aufhebung der Rahmenvereinbarungen (RV) und Einführung von Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) zum 1. September 2026

Zum 1. September 2026 werden die bestehenden Rahmenvereinbarungen (RV) in allen Geschäftsbereichen aufgehoben. Die Zusammenarbeit mit externen Expert:innen erfolgt künftig auf Basis von Einzelbeauftragungen unter Einbeziehung der Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB).

Die persönlichen Aufhebungsvereinbarungen wurden ab dem 27. Juli 2026 digital über DocuSign an alle externen Expert:innen versendet. Mit ihnen werden die bestehenden Rahmenvereinbarungen einschließlich aller Anlagen, insbesondere der Honorarvereinbarung, sowie alle etwaig bestehenden sonstigen Zusatzvereinbarungen formal aufgehoben. Die verhandelten Honorare bleiben dabei unverändert bestehen.

Die neuen Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) stehen Ihnen ab sofort zur Verfügung und bilden ab dem 1. September 2026 die Grundlage unserer Zusammenarbeit.

Trennung von Konzeption (Neuentwicklung und Aktualisierungen) und Durchführung von Veranstaltungen

Ab dem 1. September 2026 werden Ihre Konzeptions- und Durchführungs­leistungen für Veranstaltungen getrennt voneinander beauftragt.

Alle Veranstaltungen, die vor dem 1. September 2026 beauftragt wurden, behalten ihre Gültigkeit. Die bisherigen Modalitäten gelten weiterhin.

Konzeptions­leistungen:

Diese Leistungen umfassen insbesondere die didaktische und methodische Planung, die Anpassung bestehender Inhalte an spezifische Zielgruppen sowie die Entwicklung neuer Konzepte für Veranstaltungen. Sie werden separat ausgeschrieben und individuell beauftragt, um den spezifischen Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung gerecht zu werden.

Durchführungs­leistungen:

Diese Leistungen umfassen die eigentliche Durchführung von Trainings oder Veranstaltungen, sowohl vor Ort als auch virtuell.

Die Trennung ermöglicht eine gezieltere Planung und Vergabe, um die spezifischen Anforderungen jeder Leistung optimal zu berücksichtigen.

Aufhebung der Reise­kostenbestimmungen und Einführung von Pauschalen

Zum 1. September 2026 werden die bisherigen Reisekostenbestimmungen durch einheitliche Pauschalen (All-in-Honorar) ersetzt, die eine klare, transparente und rechtssichere Grundlage für die Abrechnung schaffen. Das All-in-Honorar versteht sich als Nettobetrag.

Alle Veranstaltungen, die vor dem 1. September 2026 beauftragt wurden, behalten ihre Gültigkeit. Die bisherigen Konditionen gelten weiterhin.

An- und Abreisepauschale:

Die Reisekostenpauschalen sind gestaffelt und richten sich nach der Gesamtstrecke (Hin- und Rückweg). Die Entfernung wird anhand der schnellsten verkehrsüblichen Route per Pkw ermittelt. Als Ausgangspunkt gilt die Adresse des Wohn- bzw. Arbeitsstandorts. Maßgeblich für den Zielpunkt ist der Hauptbahnhof des Veranstaltungsortes bzw. dessen Postleitzahl. Die Veranstaltungslocations befinden sich innerhalb eines 25-Kilometer-Radius um diesen Referenzpunkt.

Gesamtstrecke (Hin- und Rückfahrt)
Kilometerpauschale
Gesamtstrecke (Hin- und Rückfahrt
bis 50 km
Kilometer­pauschale
keine Pauschale
Gesamtstrecke (Hin- und Rückfahrt
51 - 150 km
Kilometer­pauschale
50 €
Gesamtstrecke (Hin- und Rückfahrt
151 - 350 km
Kilometer­pauschale
120 €
Gesamtstrecke (Hin- und Rückfahrt
351 - 560 km
Kilometer­pauschale
190 €
Gesamtstrecke (Hin- und Rückfahrt
561 - 720 km
Kilometer­pauschale
250 €
Gesamtstrecke (Hin- und Rückfahrt
ab 721 km
Kilometer­pauschale
330 €

Die Reisekosten berechnen sich anhand der Arbeitsadresse und dem jeweiligen Stadtzentrum des Veranstaltungsorts. Dies gilt auch, wenn mehrere separate Veranstaltungen hintereinander am selben Ort stattfinden. In diesem Fall werden die Reisekosten pro Veranstaltung vergütet.

Ab einer Gesamtstrecke (Hin- und Rückfahrt) von mehr als 150 Kilometern wird die Reisekostenpauschale einmalig pro Veranstaltung gezahlt (zzgl. Übernachtungspauschale).

Bei einer Gesamtstrecke (Hin- und Rückfahrt) von 51 bis 150 Kilometern wird – da keine Übernachtungspauschale greift – die An- und Abreisepauschale pro Veranstaltungstag gewährt.

Übernachtungs­pauschale:

Diese deckt die Kosten für notwendige Übernachtungen ab, sofern die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und dem Einsatzort eine Übernachtung erforderlich macht.

Die Übernachtungs­kosten­pauschale beträgt einheitlich 130 €* pro Veranstaltungstag. Bei Gesamtstrecken (Hin- und Rückfahrt) bis 150 Kilometern (75 Kilometer je Richtung) werden keine Hotelkosten übernommen.

Sonder­regelungen:

In Ausnahmefällen, wie bei kurzfristigen Trainer:innen-Wechseln oder besonderen Umständen (z. B. während Messezeiten am Veranstaltungsort), können die Pauschalen an die tatsächlich anfallenden Kosten angepasst werden.

Auf ausdrücklichen Kundenwunsch bei Inhouse-Durchführungen kann eine Abrechnung nach Einzelbelegen erfolgen. In diesen Fällen müssen Sie Belege einreichen, was in der jeweiligen Einzelbeauftragung klar kommuniziert wird.

* Hinweis: Wir haben viele Rückmeldungen zur Übernachtungspauschale erhalten – vielen Dank dafür! Ihr Feedback nehmen wir ernst: Daher haben wir die Pauschale zu Ihren Gunsten auf 130 Euro aufgerundet.

Wegfall der Reise­organisation durch die Haufe Akademie und das Partner­reise­büro Giller

Ab dem 1. September 2026 übernehmen Sie die Organisation und Buchung Ihrer An- und Abreisen sowie Übernachtungen für Veranstaltungen. Sie können ab diesem Zeitpunkt Ihre Reisen nicht mehr über Mitarbeitende der Haufe Akademie oder das Partnerreisebüro Giller buchen.

Alle Veranstaltungen, die vor dem 1. September 2026 beauftragt wurden, behalten ihre Gültigkeit. Die bisherigen Modalitäten gelten weiterhin.

Ab dem 1. Januar 2027 entfällt jedoch die Möglichkeit für externe Expert:innen, Reisen über die Mitarbeitenden der Haufe Akademie oder das Partnerreisebüro Giller zu organisieren – auch für bestehende Beauftragungen.

Einzel­beauf­tragungen über Aus­schreibungs­­portal

Ab dem 1. September 2026 erfolgt Ihre Beauftragung ausschließlich über Einzel­beauftragungen, die zentral und transparent über ein neues Ausschreibungs­portal abgewickelt werden. Dieses Ausschreibungs­portal wird in die digitale Plattform „AK(A)tivity“ integriert.

Ablauf:

  • Sie erhalten im Aus­schreibungs­portal Zugang zu Aus­schreibungen für sämtliche Leistungen.
  • Aus­schreibungen können von Ihnen angenommen, abgelehnt oder unter Vorbehalt bestätigt werden (z. B. bei Termin­über­schneidungen).
  • Aus­schreibungen können an eine oder mehrere externe Expert:innen (in der Regel drei) versendet werden.
  • Die finale Entscheidung, wer den Auftrag übernimmt, trifft die Haufe Akademie basierend auf den ein­gegangenen Zusagen und der bestmöglichen Passung.
  • Für jeden Termin wird eine separate Ausschreibung erstellt. Die Allgemeinen Einkaufs­bedingungen (AEB) sind bei jeder Einzel­beauftragung verlinkt. Diesen müssen Sie bei Angebotsannahme zustimmen.

Diese neue Vorgehensweise schafft eine rechtssichere Grundlage für unsere Zusammenarbeit.

Änderung bei Arbeitsmitteln

Für Arbeitsmittel wie Stifte, Moderationskarten oder ähnliche Utensilien sind Sie selbst verantwortlich. Wir empfehlen Ihnen, einen eigenen Moderationskoffer mitzubringen.

Arbeitsmaterialien für Teilnehmende werden weiterhin von uns bereitgestellt. Dies umfasst sämtliche fachlichen Inhalte sowie alle für die Durchführung und das jeweilige Veranstaltungsformat erforderlichen Teilnehmerunterlagen und Materialien. Zusätzlich stellen wir die im Veranstaltungsraum benötigte Ausstattung bereit (z. B. Raummaterialien wie Flipchart, Beamer, Pinnwände sowie Übungsmaterialien wie Yogamatten oder vergleichbare Gegenstände).

Abgrenzung selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung – Herrenberg-Urteil 

Nahezu im Jahresturnus trifft das Bundes­sozialgericht neue maßgebliche Entscheidungen zur sozialrechtlichen Statusabgrenzung zwischen selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung. Dabei wurde die Rechtsprechung des Bundes­sozialgerichts zunehmend restriktiver, was die Annahme einer selbständigen Tätigkeit angeht.  

Besonders eindrucksvoll zeigte sich die restriktive Recht­sprechungs­linie im sogenannten „Herrenberg-Urteil“. Mit Urteil vom 28. Juni 2022 qualifizierte das Bundes­sozialgericht die Tätigkeit einer auf Honorarbasis eingesetzten Musik­schullehrerin als sozial­versicherungs­pflichtiges Beschäftigungs­verhältnis. Dabei wurde insbesondere auf das Fehlen eigener unternehmerischer Risiken und die mangelnde Wahrnehmung unternehmerischer Chancen abgestellt.  

Ableitungen aus dem Herrenberg-Urteil  

Anknüpfend an die Rechtsprechung des Bundes­sozialgerichts präzisierten die Spitzenorganisationen (Deutsche Rentenversicherung Bund, GKV-Spitzenverbände und Bundesagentur für Arbeit) ihre Beurteilungs­maßstäbe für Lehrkräfte. Insoweit erfuhr insbesondere das Kriterium der betrieblichen Eingliederung eine Schärfung.   

Betroffen von diesen präzisierten Beurteilungs­maßstäben sind „Lehrer/Dozenten/Lehrbeauftragte an Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen, Fachschulen, Volkshochschulen, Musikschulen sowie an sonstigen – auch privaten – Bildungs­einrichtungen“.  

Die Folgen der restriktiven Rechtsprechung des Bundes­sozial­gerichts und der präzisierten Beurteilungs­maßstäbe für die Praxis wurden intensiv zwischen den Bildungs­einrichtungen, den Sozial­versicherungs­trägern und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales diskutiert.  

Um den entstandenen Unsicherheiten zu begegnen, hat der Gesetzgeber mit § 127 SGB IV eine Übergangsregelung geschaffen. Diese trat nach Zustimmung des Bundesrates am 1. März 2025 in Kraft. 

§ 127 Abs. 1 SGB IV bestimmt im Kern, dass bei Lehrtätigkeiten Versicherungspflicht erst ab dem 1. Januar 2028 eintritt, wenn die Vertragsparteien bei Vertragsschluss übereinstimmend von einer selbstständigen Tätigkeit ausgegangen sind und die Lehrkraft zustimmt.  

Übergangs­regelung  

Die gesetzliche Übergangs­regelung des § 127 SGB IV hat uns, als Auftraggeber im Bildungsbereich, sozial­versicherungs­rechtlich zumindest eine Atempause verschafft. Nunmehr bis Ende 2027 haben wir als Bildungsträger einen zeitlichen Anpassungs­spielraum erhalten, um unser Geschäfts- und Organisations­modell an die neuen sozial­versicherungs­rechtlichen Vorgaben anzupassen.  

Mit dem klaren Ziel, eine selbständige Tätigkeit im Bildungsbereich auch weiterhin zu ermöglichen und eine etwaige Sozial­versicherungspflicht auszuschließen, haben wir uns für die nachstehenden Anpassungen entschieden, die wir bereits ab dem 1. September 2026 umsetzen.