Unser neues Ausschreibungs- und Beauftragungsportal

– das Wichtigste auf einen Blick

Ab dem 1. September 2026 steht Ihnen als Vertragspartner:in das neue Ausschreibungs- und Beauftragungs­portal in AK(A)tivity zur Verfügung. Damit verändert sich der Weg von der Anfrage bis zur verbindlichen Beauftragung.

Video-Einblick in unser Ausschreibungs- und Beauftragungsportal

Unser Video zeigt Ihnen die wichtigsten Neuerungen und gibt einen ersten Einblick in den neuen Prozess.

FAQ

Fragen & Antworten zum Ausschreibungs- und Beauftragungsportal

Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die einzelnen Schritte – von der Ausschreibung und Ihrer Rückmeldung über die Auswahl und das anschließende Angebot bis zur digitalen Bestätigung der Allgemeinen Einkaufs­bedingungen (AEB).

Gut zu wissen:

Eine Bewerbung auf eine Ausschreibung ist noch keine Beauftragung. Verbindlich wird die Einzelbeauftragung erst, wenn Sie für eine Veranstaltung ausgewählt wurden, ein Angebot erhalten und die AEB digital bestätigt haben.

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Warum gibt es das Ausschreibungs- und Beauftragungsportal?

Mit dem neuen Ausschreibungs- und Beauftragungsportal schaffen wir einen transparenten und einheitlichen Prozess für Ihre Anfragen, Rückmeldungen sowie Beauftragungen. Ausschreibungen und Beauftragungen können so künftig strukturiert und effizient bearbeitet werden.

Allgemein

Was ändert sich für mich durch das Ausschreibungs- und Beauftragungsportal?

Bisher wurden Terminanfragen direkt an Sie versendet. Künftig erhalten Sie Ausschreibungen und – sofern Sie für eine Veranstaltung ausgewählt wurden – anschließend Angebote über das Ausschreibungs- und Beauftragungsportal. Ihre Rückmeldungen sowie die Bestätigung von Angeboten erfolgen künftig direkt im Portal.

Allgemein

Wo finde ich das Ausschreibungs- und Beauftragungsportal?

Ab dem 1. September 2026 finden Sie den Zugang zum neuen Ausschreibungs- und Beauftragungsportal in Ihrer AK(A)tivity – an der Stelle, an der Ihnen bisher die Terminanfragen angezeigt wurden.

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Allgemein

Erhalte ich eine Benachrichtigung, wenn eine neue Ausschreibung oder ein Angebot vorliegt?

Ja. Sobald im Portal etwas für Sie zu bearbeiten ist, erhalten Sie täglich um 18 Uhr eine Benachrichtigung per E-Mail über neue Ausschreibungen oder Angebote.

Allgemein

Wie läuft der Prozess von der Ausschreibung bis zur Beauftragung ab?

Der Prozess erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Ausschreibung:
    Sie erhalten eine Ausschreibung mit den relevanten Informationen zur geplanten Veranstaltung.
  2. Rückmeldung:
    Sie können sich auf die Ausschreibung bewerben, sie ablehnen oder – sofern vorgesehen – unter Vorbehalt zusagen.
  3. Abschluss der Ausschreibung:
    Die Ausschreibung wird geschlossen, sobald alle Vertragspartner:innen, an die die Ausschreibung versendet wurde, ihre Rückmeldung abgegeben haben oder wenn die angezeigte Frist abgelaufen ist.
  4. Auswahl:
    Nach Abschluss der Ausschreibung prüft der zuständige Fachbereich die eingegangenen Bewerbungen und entscheidet, wer für die Veranstaltung ausgewählt wird.
  5. Angebot:
    Wurden Sie ausgewählt, erhalten Sie ein verbindliches Angebot über das Ausschreibungs- und Beauftragungsportal.
  6. AEB bestätigen:
    Sie prüfen das Angebot und bestätigen die darin hinterlegten Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) digital. Erst mit dieser digitalen Bestätigung kommt die Einzelbeauftragung verbindlich zustande.
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Welche Informationen enthält eine Ausschreibung?

In jeder Ausschreibung finden Sie alle relevanten Informationen zur geplanten Veranstaltung. Dazu gehören insbesondere:

  • Termin: Datum und Uhrzeit der Veranstaltung
  • Gesamthonorar (netto)
  • Lernziele der Veranstaltung
  • Zu liefernde Fachinhalte
  • Weitere Leistungsgegenstände
  • Ort der Durchführung
  • Geschäftsbereich
  • Lernformat

Bitte prüfen Sie diese Angaben sorgfältig, bevor Sie sich auf eine Ausschreibung bewerben oder eine Rückmeldung unter Vorbehalt abgeben.

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Wie reagiere ich auf eine erhaltene Ausschreibung?

Wenn Sie eine Ausschreibung erhalten, prüfen Sie bitte zunächst die hinterlegten Informationen, wie Produkt, Termin, Format und weitere Rahmenbedingungen. Anschließend können Sie Ihre Rückmeldung direkt im Portal abgeben. Je nach Ausschreibung haben Sie die Möglichkeit, sich zu bewerben, die Ausschreibung abzulehnen oder unter Vorbehalt zuzusagen. Wichtig: Ihre Bewerbung auf eine Ausschreibung stellt noch keine verbindliche Beauftragung dar.

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Kann ich mich auf mehrere Ausschreibungen gleichzeitig bewerben?

Ja, Sie können sich auf mehrere Ausschreibungen gleichzeitig bewerben und diese unabhängig voneinander bearbeiten.

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Erhalte ich Ausschreibungen für alle Produkte oder nur für bestimmte Produkte?

Künftig erfolgen die Beauftragungen unserer Produkte über das Ausschreibungs- und Beauftragungsportal. Welche Ausschreibungen Sie erhalten, hängt davon ab, für welche Produkte Sie vom jeweiligen Fachbereich angefragt werden.

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Kann ich mich unter Vorbehalt bewerben, wenn die Ausschreibung nicht vollständig für mich passt?

Ja, sofern die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für Sie passen. Haben Sie beispielsweise beim angegebenen Termin keine Möglichkeit, können Sie sich unter Vorbehalt bewerben und einen alternativen Termin angeben. Die Angabe einer konkreten Alternative ist dabei erforderlich.

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Wie viel Zeit habe ich, um auf eine Ausschreibung zu reagieren?

Die jeweilige Rückmeldefrist wird direkt in der Ausschreibung angezeigt und kann je nach Ausschreibung variieren. Bitte geben Sie Ihre Rückmeldung innerhalb der angegebenen Frist ab.

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Muss ich eine Ausschreibung sofort beantworten?

Nein. Sie können sich innerhalb der angegebenen Rückmeldefrist Zeit für Ihre Entscheidung nehmen. Eine frühzeitige Rückmeldung unterstützt jedoch eine zügige Bearbeitung und Planung der Veranstaltung.

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Was passiert, wenn ich nicht innerhalb der Rückmeldefrist antworte?

Wenn Sie innerhalb der angegebenen Frist keine Rückmeldung abgeben, können wir Sie für diese Ausschreibung nicht weiter berücksichtigen.

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Kann eine Ausschreibung geschlossen werden, bevor ich reagiert habe?

Nein. Die Ausschreibung wird erst geschlossen, wenn alle Vertragspartner:innen, an die sie versendet wurde, ihre Rückmeldung abgegeben haben oder die angegebene Frist abgelaufen ist. Anschließend prüft der zuständige Fachbereich die eingegangenen Zusagen und entscheidet, welche:r Vertragspartner:in für die Durchführung ausgewählt wird und ein Angebot erhält.

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Kann ich eine Ausschreibung speichern und später bearbeiten?

Eine Ausschreibung kann nicht zwischengespeichert werden und ist ausschließlich zur direkten Beantwortung vorgesehen. Ihre Rückmeldung können Sie jedoch jederzeit innerhalb der angegebenen Frist abgeben.

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Kann ich sehen, wer die Ausschreibung noch erhalten hat?

Nein. Sie können nicht einsehen, welche weiteren Trainer:innen die Ausschreibung erhalten haben oder wie viele Personen insgesamt angefragt wurden.

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Wann erfahre ich, ob meine Bewerbung auf eine Ausschreibung erfolgreich war?

Nach Abschluss der Ausschreibung prüft der zuständige Fachbereich die eingegangenen Zusagen und entscheidet, welche:r Vertragspartner:in für die Veranstaltung ausgewählt wird. Sobald die zuständigen internen Mitarbeiter:innen die Ausschreibung bearbeitet haben, wird der entsprechende Status im Portal aktualisiert. Einen festen Zeitpunkt hierfür gibt es nicht.

Auswahl & Angebot

Bekomme ich automatisch ein Angebot, wenn ich mich auf eine Ausschreibung bewerbe?

Nein. Eine Bewerbung auf eine Ausschreibung führt nicht automatisch zu einem Angebot. Der zuständige Fachbereich entscheidet anhand der eingegangenen Zusagen und der jeweiligen Anforderungen, welche:r Vertragspartner:in für die Veranstaltung ausgewählt wird.

Auswahl & Angebot

Was passiert, wenn meine Bewerbung auf eine Ausschreibung erfolgreich war?

Wenn Sie für die Durchführung ausgewählt wurden, erhalten Sie über das Ausschreibungsportal ein Angebot. Dieses können Sie prüfen und durch die digitale Bestätigung, unter Einbeziehung der darin hinterlegten Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB), annehmen.

Auswahl & Angebot

Wo sehe ich, ob ich ein Angebot erhalten habe?

Alle Angebote sind im Ausschreibungsportal ersichtlich:

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Auswahl & Angebot

Wann gilt eine Veranstaltung als verbindlich beauftragt?

Eine Veranstaltung gilt erst dann als verbindlich beauftragt, wenn Sie nach erfolgreicher Auswahl das entsprechende Angebot erhalten und dieses durch die digitale Bestätigung der AEB angenommen haben. Eine Bewerbung auf eine Ausschreibung oder eine Zusage – auch unter Vorbehalt – stellt keine verbindliche Beauftragung dar.

Beauftragung & AEB

Was passiert, wenn ich die Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) nicht bestätige?

Die digitale Bestätigung der AEB ist Voraussetzung für die Annahme des Angebots und damit für den Abschluss der Einzelbeauftragung. Ohne diese Bestätigung kommt die Einzelbeauftragung nicht zustande.

Beauftragung & AEB

Wer entscheidet am Ende über die Vergabe einer Veranstaltung?

Die finale Entscheidung, welche:r Vertragspartner:in den Auftrag erhält, trifft die Haufe Akademie – unter Berücksichtigung der eingegangenen Zusagen sowie der bestmöglichen Passung für die jeweilige Veranstaltung.

Beauftragung & AEB

Erhalte ich eine separate Information zur Beauftragung per E-Mail?

Ja, Sie erhalten Ihre Bestellung und den dazugehörigen Vertrag per E-Mail.

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Beauftragung & AEB

Kann ich meine Rückmeldung nachträglich ändern?

Solange die Ausschreibung noch offen ist, können Sie Ihre Rückmeldung im Rahmen der im Portal vorgesehenen Möglichkeiten anpassen.  

Bei Änderungen nach einer erfolgten Beauftragung wenden Sie sich bitte an Ihre zuständigen Ansprechpartner:innen.  

Wird eine Terminänderung nach erfolgter Beauftragung an die Ansprechpartner:innen gemeldet, wird der ursprüngliche Termin vom Planning-Team erneut im Ausschreibungsportal ausgeschrieben. Sie können sich darauf erneut bewerben und dabei bis zu fünf Alternativtermine unter Vorbehalt angeben.  

Wichtig: Da der Termin erneut ausgeschrieben wird, können sich auch andere Trainer:innen darauf bewerben und den Zuschlag erhalten.

Änderungen & Absagen

Was passiert, wenn ein Termin trotz meiner Zusage nicht zustande kommt?

Eine Rückmeldung auf eine Ausschreibung stellt keine verbindliche Beauftragung dar. Wenn Sie bereits ausgewählt wurden und ein Angebot angenommen haben, kann die Veranstaltung unter bestimmten Umständen dennoch abgesagt werden. In diesem Fall werden Sie entsprechend informiert und die Beauftragung im System storniert.

Änderungen & Absagen

Welche Ausschreibungen sehe ich als Vertragspartner:in mit Status einer Gesellschaft?

Als Vertragspartner:in mit Status einer Gesellschaft sehen Sie im Ausschreibungsportal neben Ihren eigenen Ausschreibungen auch die Ausschreibungen und Angebote der Trainer:innen Ihrer Gesellschaft.

Für Gesellschaften

Wo sehe ich die Ausschreibungen und Angebote der Trainer:innen meiner Gesellschaft?

Die Ausschreibungen und Angebote der Gesellschaften laufen wie die eigenen Vorgänge in das Ausschreibungsportal ein. Wenn weitere Trainer:innen Ihrer Gesellschaft angefragt werden, erhalten Sie die entsprechenden Ausschreibungen ebenfalls im Portal.

Für Gesellschaften

Erhalte ich Ausschreibungen für alle Produkte oder nur für bestimmte Produkte?

Künftig laufen die Beauftragungen unserer Produkte über das Ausschreibungs- und Beauftragungsportal. Sie erhalten daher im Portal die für Sie bzw. Ihre Gesellschaft relevanten Ausschreibungen.

Für Gesellschaften

Kann ich Ausschreibungen auch mobil bearbeiten?

Das Ausschreibungsportal kann grundsätzlich auch mobil genutzt werden. Die Darstellung ist derzeit jedoch noch nicht für die mobile Nutzung optimiert.

Technische Fragen

Was mache ich, wenn ich eine Ausschreibung nicht sehe oder technische Probleme habe?

Bitte prüfen Sie zunächst, ob Sie angemeldet sind und ob die Ausschreibung noch innerhalb der Rückmeldefrist liegt. Sollte das Problem weiterhin bestehen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Ansprechperson.

Technische Fragen

Kann ich ein Angebot auch ablehnen?

Wenn Sie ein Angebot erhalten, können Sie dieses entweder annehmen oder ablehnen. Beide Optionen finden Sie direkt beim jeweiligen Angebot in AK(A)tivity.

Auswahl & Angebot

Wie lange habe ich Zeit, auf ein Angebot zu reagieren?

Auch für die Rückmeldung auf ein Angebot gibt es eine Frist. Bitte nehmen Sie das Angebot innerhalb der angegebenen Frist an oder lehnen Sie es ab. Wenn Sie innerhalb dieser Frist nicht reagieren, kann der Termin erneut ausgeschrieben werden.

Auswahl & Angebot

Wir sind gerne für Sie da

Sie haben noch eine Frage oder benötigen Unterstützung? Das Trainer Relation Management hilft Ihnen gerne weiter: