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Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Der Krankenstand bewegt sich in Deutschland seit Jahren auf einem hohen Niveau¹. Gleichzeitig stellen viele Unternehmen fest, dass Beschäftigte unter hohem Zeitdruck stehen oder ihre Aufgaben kaum noch in der verfügbaren Zeit erledigt bekommen. Solche Warnsignale weisen oft auf psychische Belastungen hin, die im Arbeitsalltag häufig unentdeckt bleiben.

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen hilft Unternehmen dabei, diese Risiken systematisch zu erkennen und gezielt zu reduzieren. Gleichzeitig sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, psychische Belastungen bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen zu berücksichtigen.

Dieser Beitrag zeigt, welche psychischen Belastungen Unternehmen beurteilen müssen, welche rechtlichen Vorgaben gelten und wie die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Schritt für Schritt gelingt.

Was ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen?

Bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen geht es nicht darum, die psychische Gesundheit einzelner Mitarbeitenden zu beurteilen oder Diagnosen zu stellen. Im Mittelpunkt steht vielmehr die Frage, welche Arbeitsbedingungen ein potenzielles Risiko für das psychische Wohlbefinden der Belegschaft darstellen könnten.

Ein Beispiel: In einem Team kommt es immer wieder zu Rückfragen, weil Zuständigkeiten nicht klar geregelt sind. Beschäftigte müssen Aufgaben mehrfach abstimmen und können Fristen nicht mehr halten. Die Gefährdungsbeurteilung fragt dann nicht: „Wer ist belastbar genug?“ Sie fragt: „Welche Bedingungen in der Arbeit erzeugen diesen Druck? Und wie können wir ihn reduzieren?”.

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen betrachtet also nicht das Naturell einer Einzelperson oder ihre mentale Gesundheit. Sie untersucht stattdessen u. a. Faktoren wie Arbeitsorganisation, -zeit und -mittel und wie sich diese Faktoren auf die mentale Gesundheit der Mitarbeitenden auswirken könnten.

Ziel der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist daher, Risiken frühzeitig zu erkennen und die Arbeitsbedingungen für Mitarbeitende besser zu gestalten – und natürlich auch den gesetzlichen Vorgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz nachzukommen.

Ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Pflicht?

§ 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) legt fest, dass Arbeitgeber die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen beurteilen müssen, um erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen abzuleiten. „Psychische Belastungen bei der Arbeit“ werden dabei ausdrücklich als mögliche Gefährdungsquelle genannt (§ 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG). Die Pflicht gilt für alle Unternehmen unabhängig von Branche oder Betriebsgröße. Die Ergebnisse und daraus abgeleitete Maßnahmen müssen gemäß § 6 ArbSchG dokumentiert werden.

Kommt ein Unternehmen dieser Pflicht nicht nach, können Arbeitsschutzbehörden Nachweise verlangen und Maßnahmen anordnen. Wer einer vollziehbaren behördlichen Anordnung nicht folgt, handelt ordnungswidrig. Nach § 25 ArbSchG kann dies mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Wie Unternehmen diese Anforderung in der Praxis umsetzen können, beschreibt die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) in ihren Handlungsempfehlungen. Diese sind rechtlich nicht verbindlich, gelten jedoch als anerkannter Orientierungsrahmen für die betriebliche Praxis.

Die GDA beschreibt die zu prüfende psychische Belastung als die „Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und diesen psychisch beeinflussen“.²

Dazu zählen typischerweise:

Nicht jede Belastung stellt automatisch eine Gefährdung dar. Viele Anforderungen gehören zum Arbeitsalltag und können motivierend wirken. Kritisch wird es dann, wenn Belastungen dauerhaft bestehen, sich gegenseitig verstärken oder Beschäftigte kaum Möglichkeiten haben, darauf Einfluss zu nehmen.

Wie werden psychische Belastungen beurteilt?

Ob bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Befragungen, Workshops, Interviews oder Beobachtungen zum Einsatz kommen, hängt von den jeweiligen Arbeitsbedingungen ab. Entscheidend ist, dass Unternehmen psychische Belastungen systematisch erfassen, bewerten und daraus geeignete Maßnahmen ableiten.

Denn neben der Durchführung spielt auch die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und der abgeleiteten Maßnahmen eine wichtige Rolle. Arbeitgeber müssen nachvollziehbar festhalten, welche Gefährdungen sie identifiziert , welche Maßnahmen sie beschlossen haben und wie sie deren Wirksamkeit überprüfen (§ 6 ArbSchG).

Bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen sind die folgenden Akteure relevant:

Beschäftigte kennen die tatsächlichen Belastungen ihres Arbeitsalltags oft am besten. Ihre Erfahrungen liefern deshalb wichtige Hinweise auf mögliche Risiken und geeignete Verbesserungsmaßnahmen.

Datenschutz bitte nicht vergessen!

Psychische Belastungen sind ein sensibles Thema. Unternehmen sollten deshalb von Anfang an transparent kommunizieren, wie sie Daten erheben, auswerten und schützen.

Wichtig ist vor allem: Die Gefährdungsbeurteilung bewertet Arbeitsbedingungen, nicht einzelne Personen. Ergebnisse sind daher grundsätzlich anonymisiert auszuwerten. So schaffen Unternehmen Vertrauen und erhöhen die Bereitschaft der Beschäftigten, sich offen einzubringen.

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen in 5 Schritten durchführen

Viele Unternehmen wissen, dass sie eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durchführen müssen. Die größte Herausforderung liegt jedoch meist nicht im „Ob“, sondern im „Wie“. Die gute Nachricht: Der Prozess folgt einem klaren Ablauf:

Schritt 1: Vorbereitung und Projektplanung

Bevor Unternehmen mögliche Belastungen erfassen, sind Ziele, Verantwortlichkeiten und Ablauf festzulegen. Wer ist beteiligt? Welche Bereiche sollen untersucht werden? Welche Methode eignet sich?

In dieser Phase empfiehlt es sich außerdem, Führungskräfte frühzeitig einzubinden und Beschäftigte über das Vorhaben zu informieren. Das schafft Transparenz und erhöht die Akzeptanz.

Schritt 2: Psychische Belastungen erfassen

Im nächsten Schritt erfassen Unternehmen die tatsächlichen Belastungen am Arbeitsplatz. Dafür kommen unterschiedliche Methoden infrage. Häufig nutzen Unternehmen Mitarbeiterbefragungen, Workshops, Interviews oder Beobachtungen von Arbeitsabläufen.

Welche Methode die richtige ist, hängt von der Unternehmensgröße, den Arbeitsbedingungen und den verfügbaren Ressourcen ab. Viele Unternehmen kombinieren mehrere Verfahren, um ein möglichst vollständiges Bild zu erhalten.

Schritt 3: Ergebnisse bewerten

Nach der Erhebung gilt es, die Ergebnisse systematisch auszuwerten. Wo treten Belastungen besonders häufig auf? Welche Bereiche zeigen den größten Handlungsbedarf?

Wichtig ist, nicht jede einzelne Auffälligkeit sofort als Risiko zu bewerten. Entscheidend ist, ob Belastungen regelmäßig auftreten, viele Beschäftigte betreffen oder die Arbeit dauerhaft erschweren.

Schritt 4: Maßnahmen ableiten und umsetzen

Die Gefährdungsbeurteilung endet nicht mit der Auswertung. Erst die daraus abgeleiteten Maßnahmen schaffen den gewünschten Mehrwert.

Je nach Ergebnis können Unternehmen beispielsweise Zuständigkeiten klarer regeln, Führungskräfte qualifizieren oder Kommunikationsprozesse verbessern. Es ist wichtig, dass Maßnahmen konkrete Verantwortlichkeiten und realistische Umsetzungsfristen enthalten.

Schritt 5: Wirksamkeit überprüfen

Nicht jede Maßnahme führt automatisch zum gewünschten Ergebnis. Deshalb sind Unternehmen dazu angehalten, regelmäßig zu prüfen, ob sich die Belastungssituation nach den Maßnahmen tatsächlich verbessert hat.

Dafür eignen sich beispielsweise erneute Befragungen oder Feedbackgespräche mit den Mitarbeitenden.

Welche Maßnahmen helfen gegen psychische Belastungen?

Die richtigen Maßnahmen hängen davon ab, welche Belastungen die Gefährdungsbeurteilung sichtbar macht und können nicht pauschalisiert werden. Hier werden typische Maßnahmen vorgestellt, die häufig zum Einsatz kommen:

Arbeitsorganisation verbessern

Viele psychische Belastungen entstehen, weil Arbeitsmengen, Prioritäten oder Zuständigkeiten nicht klar geregelt sind. Unternehmen können hier konkret ansetzen: Aufgaben neu verteilen, realistische Fristen planen, Doppelarbeit reduzieren oder Regeln für störungsfreie Arbeitszeiten festlegen. So sinkt der Druck direkt dort, wo er entsteht.

Führungskräfte stärken

Führungskräfte prägen den Arbeitsalltag ihrer Teams. Sie können Belastungen früh erkennen, Prioritäten klären und Konflikte rechtzeitig ansprechen. Dafür brauchen sie Sicherheit im Umgang mit psychischen Belastungen. Schulungen, Gesprächsleitfäden und klare Eskalationswege helfen, damit Führungskräfte nicht erst dann reagieren, wenn es bereits zu spät ist und Mitarbeitende beispielsweise aufgrund der hohen Belastung ausfallen.

Zusammenarbeit und Unternehmenskultur fördern

Psychische Belastungen nehmen zu, wenn Beschäftigte sich allein gelassen fühlen oder Probleme nicht offen ansprechen können. Unternehmen sollten deshalb regelmäßige Feedbackformate schaffen und eine Kultur fördern, in der Überlastung nicht als persönliches Scheitern gilt. Das stärkt Vertrauen und macht es leichter, Belastungen frühzeitig zu erkennen.

Die häufigsten Fehler bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Viele Unternehmen führen die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durch, schöpfen ihr Potenzial aber nicht aus. Häufig liegt das nicht an der Methode, sondern an vermeidbaren Fehlern im Prozess.

Führungskräfte zu spät einbinden

Führungskräfte spielen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von Maßnahmen. Werden sie erst nach der Auswertung informiert, fehlt oft die notwendige Unterstützung im Arbeitsalltag. Binde Führungskräfte deshalb frühzeitig in den Prozess ein.

Beschäftigte nicht ausreichend beteiligen

Die besten Einblicke in psychische Belastungen liefern die Beschäftigten selbst. Wenn Mitarbeitende ihre Erfahrungen nicht einbringen können, bleiben wichtige Belastungsfaktoren häufig unerkannt.

Ergebnisse nicht transparent kommunizieren

Wer Beschäftigte befragt, sollte die Ergebnisse offen kommunizieren. Andernfalls entsteht schnell der Eindruck, dass Rückmeldungen folgenlos bleiben. Das kann die Mitarbeit bei zukünftigen Befragungen deutlich verringern.

Keine konkreten Maßnahmen ableiten

Eine Gefährdungsbeurteilung allein schafft noch keine besseren Arbeitsbedingungen. Erst wenn Unternehmen Maßnahmen planen, Verantwortlichkeiten festlegen und die Umsetzung nachverfolgen, entsteht ein echter Mehrwert. Das merken auch die Mitarbeitenden.

Die Wirksamkeit nicht überprüfen

Nicht jede Maßnahme erzielt den gewünschten Effekt. Es ist daher wichtig, regelmäßig zu prüfen, ob sich die Belastungssituation verbessert hat.

Fazit: Mit einer systematischen Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen wirksam reduzieren

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist Pflicht und Chance zugleich. Sie hilft Unternehmen, Belastungen am Arbeitsplatz sichtbar zu machen und gezielt zu reduzieren.

Wichtig ist ein klarer Prozess: Belastungen erfassen, Ergebnisse bewerten, Maßnahmen ableiten und deren Wirkung fortlaufend prüfen. So entsteht aus einer gesetzlichen Anforderung ein wirksames Instrument für gesunde und nachhaltige Arbeit.

FAQ

Ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) müssen Arbeitgeber auch psychische Belastungen bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen. Die Pflicht gilt unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.

Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durchgeführt werden?

Das Arbeitsschutzgesetz nennt keine festen Fristen. Die Gefährdungsbeurteilung muss jedoch bei wesentlichen Veränderungen der Arbeitsbedingungen überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden.

Welche Methoden eignen sich für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen?

Häufig eingesetzt werden Mitarbeiterbefragungen, Workshops, Interviews und Arbeitsplatzbeobachtungen. In der Praxis führt die Kombination mehrerer Methoden meist zu den aussagekräftigsten Ergebnissen.

Reicht eine Mitarbeiterbefragung für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen aus?

Eine Mitarbeiterbefragung ist ein wichtiges Instrument, reicht jedoch nicht immer aus. Oft werden die Ergebnisse durch Workshops, Interviews oder Beobachtungen ergänzt, um sinnvolle Maßnahmen ableiten zu können.

Welche psychischen Belastungsfaktoren müssen Unternehmen beurteilen?

Zu den häufigsten Belastungsfaktoren zählen Zeitdruck, hohe Arbeitsintensität, häufige Unterbrechungen, unklare Rollen, mangelnde Unterstützung durch Führungskräfte sowie Belastungen durch mobiles Arbeiten.

¹ WIdO, Fehlzeiten-Report 2025, https://www.wido.de/news-presse/pressemitteilungen/2025/fehlzeiten-report-2025.

² GDA, „Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung, 4. Auflage“, 05.01.2026, https://www.gda-portal.de/DE/Downloads/pdf/Psychische-Belastung-Gefaehrdungsbeurteilung-4-Auflage.pdf.