Lieferkettengesetz (LkSG): Alles Wichtige auf einen Blick

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz: Lieferkettengesetz, soll Menschenrechte und Umweltstandards in globalen Lieferketten wahren. 2023 in Kraft getreten, steht es wiederholt auf dem Prüfstand – nicht zuletzt aufgrund der neuen EU-Richtlinie CSDDD. Hier erfahren Sie, wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Ihre Verantwortung in der globalen Lieferkette definiert und welche Schritte Sie jetzt gehen müssen.
Was besagt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)?
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), oder kurz Lieferkettengesetz, regelt die Sorgfaltspflichten von Unternehmen entlang ihrer Lieferketten. Die können mit vielen Zulieferern und Dienstleistern durchaus umfangreich sein. Es schafft einen klaren Rahmen für verantwortungsvolles Handeln in globalen Lieferketten und will menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken minimieren. Dazu zählen beispielsweise prekäre Arbeitsbedingungen, Kinderarbeit oder Umweltverschmutzung. Unternehmen müssen mit einer regelmäßigen Risikoanalyse potenzielle Verstöße aufdecken und Maßnahmen zur Risikominderung ergreifen.
Das LkSG enthält zudem klare Definitionen für "unmittelbare" und "mittelbare" Zulieferer. Während sich die Sorgfaltspflichten primär auf die direkten Geschäftspartner beziehen, müssen Unternehmen bei konkreten Hinweisen auch entlang der tieferen Lieferkette aktiv werden. Das soll die Transparenz entlang globaler Lieferketten erhöhen und die internationale Zusammenarbeit zur Einhaltung von Umwelt- und Soz
Entstehung: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Das Lieferkettengesetz ist ein Ergebnis wachsender gesellschaftlicher und politischer Sensibilisierung für Menschenrechtsverletzungen und Umweltprobleme entlang globaler Lieferketten. Berichte über Kinderarbeit, Umweltkatastrophen und prekäre Arbeitsbedingungen sind häufig das Resultat mangelhafter Standards in unkontrollierten Lieferketten.
Deutschland setzte 2016 den "Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte" (NAP) um, der zunächst Sorgfaltspflichten für Unternehmen auf freiwilliger Basis festlegte. Eine Evaluation zeigte, dass nur rund jedes fünfte Unternehmen diesen Anforderungen gerecht wurde. Deswegen schuf die Bundesregierung einen neuen, verbindlichen rechtlichen Rahmen. Im Juni 2021 verabschiedete der Bundestag das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist. Das LkSG gilt als einer der ersten nationalen Rechtsrahmen, der Unternehmen zu mehr Verantwortung entlang der gesamten Wertschöpfungskette verpflichtet.
Momentaner Stand: Ungewisse Zukunft des LkSG
Die Zukunft des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) ist derzeit ungewiss. Nachdem es viel Kritik aus der Wirtschaft und von politischen Akteuren gab, sollten Änderungen am Gesetz vorgenommen werden. Doch nach dem Bruch der Ampel-Koalition im November 2024 blieb das Vorhaben lange blockiert, Union und SPD wollen das Gesetz in der kommenden Legislaturperiode abschaffen. Die Erwartungen richten sich ohnehin auf die kommende europäische Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Sie wird das LkSG mittelfristig ablösen, ist jedoch umfangreicher und in vielen Punkten strenger. Allerdings wird die CSDDD zunächst nur für große Unternehmen gelten und erst ab 2029 für Unternehmen auf dem Niveau des LkSG wirksam sein.
Update durch die Omnibus-Initiative
Im Februar 2025 stellte die EU-Kommission mit der Omnibus-Initiative ein Maßnahmenpaket vor, das auch die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) stark verändert. Ziel ist es, Bürokratie zu reduzieren und Unternehmen mehr Zeit sowie Planungssicherheit zu geben. Für das deutsche LkSG bedeutet das: Es könnte auf absehbare Zeit strenger bleiben als das europäische Pendant – zumindest in Bereichen wie Haftung, Umsetzungspflicht und Anwendungsbereich. Wie es mit der neuen Schwarz-Rot-Regierung weitergeht und ob das LkSG künftig bestehen bleibt oder in einer vereinfachten Umsetzung der CSDDD aufgeht, ist derzeit offen.
Hier gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Das LkSG gilt für Unternehmen mit Sitz oder Hauptniederlassung in Deutschland mit über 3000 Mitarbeitenden, seit 2024 auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden.
Das Gesetz umfasst:
- Risikomanagement: Unternehmen müssen Risiken entlang ihrer Lieferketten systematisch erfassen.
- Risikobewertung: Eine tiefgehende Analyse potenzieller menschenrechtlicher und umweltbezogener Verstöße.
- Präventivmaßnahmen: Schulungen für Mitarbeitende und klare Erwartungen an Zulieferer formulieren.
- Abhilfemaßnahmen: Reaktion auf festgestellte Verstöße, z. B. durch Vertragsänderungen oder Sanktionen.
- Berichtspflichten: Unternehmen müssen über ihre Sorgfaltspflichten öffentlich Bericht erstatten.
Die Regelungen umfassen auch spezifische Meldepflichten, z. B. für Umweltkatastrophen oder Menschenrechtsverletzungen, die auf Verletzungen der Sorgfaltspflichten hinweisen. Vor allem relevant ist es in Branchen mit komplexen und internationalen Lieferketten, wie der Textilindustrie, dem Elektroniksektor oder der Lebensmittelproduktion.
So gelingt die Umsetzung des Lieferkettengesetzes
Die Umsetzung des LkSG umfasst drei grundlegende Säulen:
- Risikomanagementsystem: Die Grundlage für die Erfassung und Bewertung von potenziellen Risiken, um Probleme in Ihrer Lieferkette frühzeitig zu identifizieren und zu minimieren.
- Schulungen und Weiterbildung: Gezielte Schulungen für Mitarbeitende und Zulieferer schaffen ein gemeinsames Verständnis für Sorgfaltspflichten. Ihr Nachhaltigkeits- und Compliance-Management kann dabei eine zentrale Rolle spielen.
- Einbezug von Stakeholdern: Ein Dialog mit Ihren externen Interessensgruppen (falls vorhanden) kann die Effektivität der Maßnahmen erhöhen.
Auch wenn das Gesetz hohen administrativen Aufwand bedeuten kann, sollten Nachhaltigkeitsmanager:innen die Chance nutzen, ein klares Commitment zu sozialer und ökologischer Verantwortung zu zeigen. Setzen Sie auf digitale Tools wie Lieferantenaudits, um Transparenz zu erhöhen. Plattformen für Lieferantenmanagement helfen Ihnen, Risiken zu priorisieren und Maßnahmen effizient umzusetzen.

Prüfung der Umsetzung
Die Einhaltung des LkSG wird vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) überwacht. Ihr Compliance-Team sollte eine zentrale Rolle bei der Dokumentation spielen. Achten Sie darauf, dass alle Maßnahmen und Berichte vollständig und prüfbar vorliegen. Das minimiert das Risiko von Sanktionen durch das BAFA. Bei Verstoß drohen Bußgelder oder der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen.
Kritik am Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Trotz seiner positiven Ansätze gibt es auch Kritik am LkSG:
- Hoher administrativer Aufwand für KMUs: Bei kleinen Unternehmen greift das LkSG derzeit nicht. Sie werden aber indirekt in die Umsetzung einbezogen, wenn ihre Kunden und Kundinnen die Anforderungen erfüllen. Viele KMUs verfügen nicht über die personellen oder finanziellen Ressourcen für ein umfassendes Risikomanagement.
- Eingeschränkter Geltungsbereich: Da kleinere Unternehmen größtenteils außen vor bleiben, könnten Menschenrechtsverletzungen oder Umweltrisiken in kleineren Lieferketten weiterhin fortbestehen.
- Komplexität der globalen Lieferketten: Oft ist es für Unternehmen schwer, volle Transparenz in ihren tieferen Lieferkette zu schaffen. Besonders bei Rohstoffen aus Krisenregionen fehlen oft verlässliche Daten.
- Unzureichende internationale Harmonisierung: Während das LkSG ein wichtiger Schritt in Deutschland ist, fehlen vergleichbare Regelungen in vielen anderen Ländern. Dies könnte deutschen Unternehmen Wettbewerbsnachteile verschaffen. Die kommende EU-Richtlinie CSDDD könnte – trotz Abschwächung durch die Omnibus-Verordnung – europäische Regelungen vereinheitlichen. Durch den Wegfall der zivilrechtlichen Haftung und den Fokus auf direkte Geschäftspartner in der CSDDD ist das deutsche LkSG nach wie vor strenger als sein europäisches Pendant.
- Unklare Haftung: Die Abgrenzung zwischen "unmittelbaren" und "mittelbaren" Zulieferern schafft Unsicherheiten. Es braucht klare Leitlinien, wie weit die Verantwortung eines Unternehmens tatsächlich reicht.
- Effektivität der Überwachung: Obwohl die BAFA für die Kontrolle zuständig ist, herrschen Zweifel, ob die Behörde genügend Kapazitäten hat, um alle betroffenen Unternehmen effektiv zu überprüfen.
Exkurs: CSDDD und LkSG
Fazit – das LkSG als Chance begreifen
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und Umweltschutz sowie zur Stärkung der Menschenrechte. Unternehmen stehen aufgrund der komplexen Anforderungen vor der Herausforderung, ihre Lieferketten transparenter und nachhaltiger zu gestalten. Das LkSG bietet Ihrem Unternehmen die Chance, langfristig wettbewerbsfähig und verantwortungsvoll zu agieren. Dank klar definierter Prozesse und einem starken Risikomanagement erfüllen Sie nicht nur gesetzliche Vorgaben, sondern übernehmen auch Verantwortung und verbessern Ihre Marktposition. Nicht zuletzt kann eine transparente Lieferkette das Vertrauen Ihrer Kunden und Kundinnen in Ihr Unternehmen und damit auch in Ihre Dienstleistungen und Produkte stärken.
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