Neue EU-Richtlinien zur Lieferkette: Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)

CSRD? Nein: CSDDD – Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive ist ein Meilenstein in der nachhaltigen Unternehmensführung. Die EU-Lieferkettenrichtlinie verpflichtet in der Europäischen Union tätige Unternehmen, mehr Verantwortung für Menschenrechte, Umweltschutz und ethisches Wirtschaften entlang ihrer Liefer- und Wertschöpfungsketten zu übernehmen. Was die Richtlinie genau bedeutet, wann sie in Kraft tritt und welche Auswirkungen sie auf Ihr Unternehmen hat, erfahren Sie hier.
2025: Update durch die Omnibus-Initiative
Im Februar 2025 präsentierte die EU-Kommission mit der sogenannten Omnibus-Initiative diverse Vorschläge, um Bürokratie und Komplexität in der Nachhaltigkeitsberichterstattung abzubauen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Zentrale Vorgaben der Omnibus-Initiative sollen auch die CSDDD entschärfen und vereinfachen.
Unter anderem soll der Zeitplan angepasst, die zivilrechtliche Haftung gestrichen und die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht auf direkte Geschäftspartner beschränkt werden. Unternehmen sollten ihre bisherigen Planungen daher unbedingt auf Basis der neuen Rahmenbedingungen überprüfen. Die EU will die neuen Maßnahmen möglichst noch 2025 implementieren, um betroffenen Unternehmen ab 2026 Rechts- und Planungssicherheit zu geben. Alle Änderungen, die mit der geplanten Omnibus-Initiative einhergehen, sind in diesem Artikel dementsprechend angepasst.
Was bedeutet die CSDDD?
Die CSDDD ist eine von der EU eingeführte Richtlinie, die Unternehmen dazu anhält, Sorgfaltspflichten entlang ihrer gesamten Lieferkette wahrzunehmen. Due Diligence bedeutet sinngemäß so viel wie gebührende Sorgfalt und zielt auf eine sorgfältige und allumfassende Risikoprüfung der unternehmerischen Wertschöpfungskette. Dabei sollen Risiken wie Menschenrechtsverletzungen, Umweltschäden und unethische Geschäftspraktiken identifiziert, adressiert und verhindert werden. Sollten ursprünglich alle Teile der Lieferkette überprüft werden, beschränkt sich die Sorgfaltspflicht durch die Omnibus-Initiative künftig nur noch auf direkte Geschäftspartner (Tier 1). Indirekte Partner müssen nur einbezogen werden, wenn das Unternehmen von potenziellen Risiken konkret Kenntnis hat.
Ab 2027: Schrittweise Ausweitung der CSDDD
Das EU-Parlament und der Europäische Rat einigten sich Ende 2023 zur neuen Direktive, Ende Juli 2024 trat sie schließlich in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die CSDDD bis zum 26. Juli 2026 in nationales Recht umsetzen. In Deutschland wird dafür voraussichtlich das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) angepasst.
Die CSDDD betrifft große Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union sowie bestimmte Nicht-EU-Unternehmen, die auf dem EU-Markt tätig sind. Die Umsetzung der neuen Lieferkettenrichtlinie erfolgt stufenweise und betrifft Unternehmen mit:
- Mehr als 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von über 1,5 Milliarden Euro (Anwendung voraussichtlich ab 26. Juli 2027)
- Mehr als 3.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von über 900 Millionen Euro (Anwendung voraussichtlich ab 26. Juli 2028)
- Mehr als 1.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von über 450 Millionen Euro (Anwendung voraussichtlich ab 26. Juli 2029)
- Nicht-EU-Unternehmen, welche in die oben genannten Umsatzschwellen mit ihrem Geschäft innerhalb der EU erreichen
Auch wenn die neuen Regeln der EU-Lieferkettenrichtlinien erst in zwei Jahren gelten, sollten Sie sich zeitnah mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen, gezielte Vorbereitungen treffen und frühzeitig Maßnahmen ergreifen. Unternehmen unterhalb dieser Grenzen können sich aber nicht entspannt zurücklehnen. Auch wenn sie sich zwar nicht konkret mit der CSDDD beschäftigen müssen, können sie doch indirekt betroffen sein, z. B. wenn sie als Zulieferer für große Unternehmen agieren – oder unter die Kriterien des deutschen Lieferkettengesetzes (LkSG) fallen.
Update durch Omnibus: Ursprünglich sollte die CSDDD in drei Wellen ausgerollt werden: Die ursprünglich vorgesehene Welle 1 (Unternehmen ab 5.000 MA mit einem Mindestumsatz von 1,5 Milliarden Euro Umsatz) sollte im Juli 2027 starten. Durch die Verschiebung startet die Berichtspflicht gemeinsam ein Jahr später (Juli 2028) mit Welle 2, also Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und 900 Millionen Euro Umsatz.
Menschenrechte, Umweltschutz, Korruption: Anwendungsbereiche der CSDDD
Von der EU-Richtlinie betroffene Unternehmen müssen ihrer Sorgfaltspflicht in ihrer Lieferkette in diversen Bereichen nachkommen. Dazu zählen etwa Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung. Unternehmen müssen:
- Risiken in ihrer Wertschöpfungskette identifizieren und bewerten
- Maßnahmen ergreifen, um diese Risiken zu minimieren oder ganz zu vermeiden
- Transparente Berichte über die Einhaltung ihrer Sorgfaltspflichten veröffentlichen
- Beschwerdemechanismen einrichten, um betroffenen Parteien Gehör zu verschaffen
Zu den Maßnahmen gehören beispielsweise das Verbot von Kinderarbeit, Schaffung von sicheren Arbeitsbedingungen, ein Recht auf angemessenen Lohn und Diskriminierungsverbote hinsichtlich Geschlecht, Alter oder sexueller Orientierung. In diesen und vielen weiteren Bereichen müssen Unternehmen zukünftig aktiv Verantwortung übernehmen, etwaige Risiken und Verstöße minimieren und transparent sowie regelmäßig einen Rechenschaftsbericht vorlegen.
Update durch Omnibus: Die Pflicht zur jährlichen Bewertung der Risiken wird auf alle fünf Jahre verlängert. Außerdem wird der Dialog mit Stakeholdern auf direkt betroffene Gruppen und deren Vertreter beschränkt – Konsumenten und NGOs entfallen damit.
Unterschiede zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Die CSDDD bindet nicht nur direkte Lieferanten, sondern auch indirekte Zulieferer stärker ein. Die EU-Richtlinie geht über nationale Regelungen wie das deutsche LkSG hinaus und setzt neue Standards auf europäischer Ebene. Vor allem im Bereich der zivilrechtlichen Haftung kommt dies zum Tragen: Unternehmen haften für Schäden, die durch die Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten entstehen. Betroffene erhalten die Möglichkeit, ihre Ansprüche rechtlich geltend zu machen. Unternehmen müssen Geschädigte mitunter vollständig entschädigen. Darüber hinaus sind Unternehmen verpflichtet, einen Übergangsplan zu erstellen, um ihr Geschäftsmodell mit der im Pariser Abkommen festgelegten Obergrenze von 1,5 Grad Erderwärmung sowie dem europäischen Klimaneutralitätsziel in Einklang zu bringen. Bei Verstößen drohen hohe Geldstrafen (bis zu 5 Prozent des weltweiten Nettoumsatzes).
Update durch Omnibus: Nicht nur entfällt künftig die zivilrechtliche Haftung, auch dürfen Betroffene nicht mehr von NGOs vertreten werden. Der Übergangsplan zum 1,5-Grad-Ziel bleibt zwar weiterhin Pflicht, aber die Umsetzung der Maßnahmen läuft zukünftig auf freiwilliger Basis.
CSDDD und CSRD: Unterschiede und Gemeinsamkeiten
Die CSDDD regelt Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette, die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet Unternehmen zu einer umfassenden Berichterstattung über ihre Nachhaltigkeitsstrategien und -maßnahmen. Beide EU-Direktiven ergänzen sich, denn sie fördern eine transparente und nachhaltige Unternehmensführung. Betroffene Unternehmen müssen die Einhaltung der Sorgfaltspflichten im Rahmen der CSDDD zukünftig in ihre CSRD-Berichte integrieren. Allerdings sieht die Omnibus-Initiative auch wichtige Änderungen in der CSRD-Berichterstattung vor.
Fazit: CSDDD als Chance zum Wettbewerbsvorteil nutzen
Die CSDDD markiert einen Wendepunkt in der Unternehmenswelt. Sie fordert nicht nur Compliance, sondern bietet Unternehmen auch die Chance, Nachhaltigkeit als strategischen Wettbewerbsvorteil zu nutzen. Frühzeitige Vorbereitung bedeutet nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch eine bessere Positionierung in einem Markt, der zunehmend auf transparente und verantwortungsvolle Geschäftsmodelle setzt. Die Umsetzung der CSDDD zeigt Kunden und Kundinnen, Partner:innen und Investor:innen, dass Ihr Unternehmen nicht nur auf wirtschaftlichen Erfolg, sondern auch auf gesellschaftlichen Fortschritt setzt.
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