Bruttoarbeitsentgelt
Definition von Bruttoarbeitsentgelt
Das Bruttoarbeitsentgelt ist das gesamte Arbeitsentgelt, das Arbeitnehmer:innen für ihre geleistete Arbeit von ihrem Arbeitgeber erhalten – vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Es bildet die Grundlage für die Berechnung zahlreicher gesetzlicher Abgaben, insbesondere in der Sozialversicherung. Zum Bruttoarbeitsentgelt zählen neben dem reinen Bruttolohn auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.
Bestandteile des Bruttoarbeitsentgelts
Das Bruttoarbeitsentgelt umfasst alle Einkommensbestandteile, die aus einem Beschäftigungsverhältnis stammen. Dazu gehören:
- Bruttolohn oder -gehalt: Das vereinbarte monatliche Entgelt für geleistete Arbeit.
- Sonderzahlungen: Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Prämien, Zulagen.
- Sachbezüge: Dienstwagen, Unterkunft, Verpflegung.
- Einmalzahlungen: Abfindungen, Jubiläumszahlungen.
Relevanz für die Sozialversicherung
Das beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt ist die Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge. Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen zahlen anteilig Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Die Höhe richtet sich nach dem Bruttoarbeitsentgelt bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze. Nicht alle Bestandteile des Bruttoarbeitsentgelts sind automatisch beitragspflichtig – maßgeblich ist das beitragspflichtige Arbeitsentgelt laut Sozialgesetzbuch.
Unterschiede zu anderen Entgeltbegriffen
Das Bruttoarbeitsentgelt wird oft mit dem Bruttolohn oder dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt gleichgesetzt, was leicht zu Missverständnissen führen kann:
- Bruttolohn: Bezieht sich meist auf das regelmäßige Monatsgehalt ohne Sonderzahlungen.
- Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt: Der Teil des Bruttoarbeitsentgelts, der tatsächlich für die Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen herangezogen wird.
Somit ist das Bruttoarbeitsentgelt ein übergeordneter Begriff, der alle Einkommensbestandteile enthält, von denen ein Teil beitragspflichtig ist.
FAQ
Wie wird das Bruttoarbeitsentgelt berechnet?
Es setzt sich aus dem vereinbarten Bruttolohn, Sonderzahlungen und geldwerten Vorteilen zusammen. Die Berechnung erfolgt auf monatlicher Basis durch den Arbeitgeber.
Welche Abzüge werden vom Bruttoarbeitsentgelt vorgenommen?
Vom Bruttoarbeitsentgelt werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer sowie die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Übrig bleibt das Nettoentgelt.
Ist das Bruttoarbeitsentgelt immer beitragspflichtig?
Nein. Nur bestimmte Bestandteile gelten als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung. Nicht beitragspflichtige Anteile sind z. B. bestimmte Aufwandsentschädigungen.
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