Nachhaltigkeitsberichterstattung
Definition: Nachhaltigkeitsberichterstattung
Nachhaltigkeitsberichterstattung erfasst, analysiert und veröffentlicht systematisch ökologische, soziale und ökonomische Informationen über ein Unternehmen. Sie zeigt sowohl, wie das Unternehmen Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft beeinflusst, als auch, wie externe Nachhaltigkeitsfaktoren das Unternehmen betreffen (doppelte Materialität), und macht so seine Beiträge zu einer nachhaltigen Entwicklung sichtbar.
Welche Aufgaben und Ziele hat die Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Die Hauptaufgabe der Nachhaltigkeitsberichterstattung besteht darin, zu zeigen was ein Unternehmen tut, wie es betroffen ist und welche Verantwortung es übernimmt. Es dient als Instrument, um Nachhaltigkeit messbar und steuerbar zu machen. Zudem stärken Unternehmen das Vertrauen von Stakeholdern wie Kund:innen, Investor:innen oder Mitarbeiter:innen.
Ziele:
- Transparenz: Offenlegung von Chancen und Risiken im Bereich der Nachhaltigkeit.
- Verantwortung zeigen: Förderung eines positiven Images durch gesellschaftliches Engagement.
- Compliance sicherstellen: Erfüllung gesetzlicher Vorgaben abhängig von der Unternehmensgröße (z. B., EU-Richtlinie zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)).
- Strategische Steuerung: Grundlage für nachhaltige Entscheidungen im Unternehmen.
Berichtspflicht, Omnibus und CSRD
Ziel der Berichterstattung ist unter anderem, den jeweiligen Stakeholdern eine ausreichende Informationsbasis für mögliche Entscheidungen am Kapitalmarkt zu geben. Dazu ist eine gewisse Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit der nicht-finanziellen Berichterstattung Voraussetzung. Um eine einheitliche Berichterstattung zu gewährleisten, hat die EU ein zentrales Instrument geschaffen: die CSRD.
Durch die Omnibus-Verordnung (seit Februar 2025) wurden die Anforderungen angepasst, um Bürokratie zu reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Zum Beispiel hat die EU-Kommission die Schwellenwerte und Zeitpläne für die Berichtspflicht angepasst.
Künftig unterliegen nur noch große Unternehmen der CSRD, die mehr als 1.000 Mitarbeitende beschäftigen und zusätzlich mindestens eine Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro oder einen Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro aufweisen. Die Wesentlichkeitsanalyse bleibt jedoch nach CSRD weiterhin wichtiger Pflichtbestandteil der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Der Zeitplan:
- Große Unternehmen: Unternehmen, die bereits unter die CSRD fallen, müssen erstmals für das Geschäftsjahr 2024 berichten, mit Veröffentlichung der Berichte im Jahr 2025.
- Weitere Unternehmen: Die Berichtspflicht für Unternehmen, die bisher nicht betroffen waren, wurde auf das Geschäftsjahr 2027 verschoben, mit Veröffentlichung der Berichte im Jahr 2028.
- Kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ursprünglich ab 2026 berichten sollten, wurden vollständig von der Pflicht ausgenommen.
Relevanz für Unternehmen
Auch wenn die Berichtspflicht teils verschoben wurde, ist ein Nachhaltigkeitsbericht und die doppelte Wesentlichkeitsanalyse nicht weniger relevant geworden. Nachhaltigkeitsbemühungen sind Investitionen in die Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens.
- Investor Relations: Präsentation nachhaltiger Geschäftspraktiken zur Sicherung langfristiger Investments.
- Lieferkettenmanagement: Dokumentation verantwortungsbewusster Beschaffung. Hier ist auch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zu beachten.
- Mitarbeiterbindung: Darstellung sozialer Verantwortung fördert Identifikation mit dem Arbeitgeber.
- Marketing/PR: Positionierung als zukunftsorientiertes Unternehmen am Markt.
- Messen und steuern: Verbesserungspotentiale erkennen und ökologische, soziale und wirtschaftliche Leistungen optimieren.
Praxisbeispiel: Wie funktioniert eine erfolgreiche Berichterstattung?
Ein Modeunternehmen veröffentlicht jährlich einen umfassenden Bericht nach den GRI-Standards (Global Reporting Initiative). Neben Zahlen zur CO₂-Einsparung gibt es Einblicke in faire Arbeitsbedingungen entlang der Lieferkette sowie Maßnahmen zur Reduzierung von Plastikverpackungen. Diese Transparenz schafft Vertrauen bei kritischen Konsument:innen – was letztlich Umsatzsteigerungen ermöglicht.
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FAQ
Wer ist verpflichtet zur Erstellung eines solchen Berichts?
Durch die Veränderungen der Omnibus-Verordnung sind künftig nur noch Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 50 Millionen Euro Umsatz ODER mehr als 25 Millionen Euro Bilanzsumme von der CSRD-Pflicht betroffen. Für viele Unternehmen verschiebt sich die Berichtspflicht auf 2027 bzw. 2028.
Welche Standards gelten für die Berichte?
Zu den gängigsten Rahmenwerken zählen:
- GRI (Global Reporting Initiative): International anerkanntes Standardwerk. Wird von 78 % der 250 größten Unternehmen der Welt verwendet.
- DNK (Deutscher Nachhaltigkeitskodex): Besonders geeignet für KMU. Besteht aus 20 DNK-Kriterien und bietet einen guten Einstieg.
- VRF (Value Reporting Foundation/Integrated Reporting & SASB-Standards): International anerkanntes Rahmenwerk zur integrierten Berichterstattung. Wird in über 70 Ländern eingesetzt und verbindet finanzielle mit nicht-finanziellen Informationen.