Soll und Haben
Was bedeutet Soll und Haben?
Soll und Haben sind zentrale Begriffe der Buchführung. Sie bezeichnen die beiden Seiten eines Kontos im Rahmen der doppelten Buchführung. Während das Soll die linke Seite des Kontos repräsentiert, steht das Haben auf der rechten Seite.
Ob im Soll ein Zugang oder ein Abgang gebucht wird, hängt von der Art des Kontos ab:
- Aktivkonto (z. B. Bank, Kasse): Soll = Zugang, Haben = Abgang
- Passivkonto (z. B. Verbindlichkeiten): Soll = Abgang, Haben = Zugang
- Aufwandskonto (z. B. Büromaterial): Soll = Aufwand, Haben = Minderung
- Ertragskonto (z. B. Warenerlöse): Soll = Minderung, Haben = Ertrag
Wichtig: In der Gesamtsumme aller Konten muss Soll und Haben immer ausgeglichen sein – das ist das Grundprinzip der doppelten Buchführung.
Welche Aufgaben und Ziele verfolgt Soll und Haben?
Die doppelte Buchführung dient dazu, alle Geschäftsvorfälle systematisch zu erfassen. So behält ein Unternehmen jederzeit den Überblick über Vermögen, Schulden, Erträge und Aufwendungen.
Ziele:
- Übersichtlichkeit: Klare Strukturierung aller Buchungsvorgänge.
- Präzision: Grundsatz „Keine Buchung ohne Gegenbuchung“ sorgt für korrekte Bilanzen.
- Transparenz: Nachvollziehbare Dokumentation für interne Kontrolle und externe Prüfungen.
Wie funktioniert das Prinzip Soll und Haben?
Jeder Geschäftsvorfall wird mindestens zweimal gebucht – einmal im Soll eines Kontos und einmal im Haben eines anderen. Dadurch bleibt die Bilanz im Gleichgewicht.
Beispiel:
Ein Unternehmen kauft Büromaterial für 500 Euro und bezahlt per Banküberweisung:
- „Büromaterial“ (Aufwandskonto) im Soll: +500 Euro
- „Bank“ (Aktivkonto) im Haben: –500 Euro
Relevanz für Unternehmen
Soll und Haben ist Pflicht für alle, die zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Handelsgesetzbuch (§ 238 HGB) und der Abgabenordnung (§ 140, § 141 AO).
Typische Einsatzbereiche:
- Finanzbuchhaltung: Systematische Erfassung aller Einnahmen/Ausgaben.
- Bilanzierung: Erstellung einer rechtlich korrekten Bilanz nach HGB/IFRS.
- Kostenrechnung: Analyse betrieblicher Kostenstrukturen anhand gebuchter Daten.
Wer muss doppelt buchen?
Zur doppelten Buchführung sind verpflichtet:
- Handelsregister-Unternehmen wie GmbH, AG oder OHG
- Eingetragene Kaufleute mit mehr als 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn im Jahr
- Nicht im Handelsregister eingetragene Unternehmen (z. B. Einzelunternehmer:innen oder GbRs), wenn sie diese Umsatz- oder Gewinnwerte überschreiten
Wichtig: Die höheren Grenzwerte gelten seit dem 1. Januar 2024. Grundlage ist das Wachstumschancengesetz.
Praxisbeispiel: Einfache Anwendung von Soll/Haben?
Ein Einzelhändler verkauft Ware an einen Kunden gegen Barzahlung in Höhe von 1.000 Euro. Der Geschäftsvorfall wird wie folgt verbucht:
- Im Konto „Kasse“ (Aktivkonto) erfolgt ein Zugang (+1.000 Euro) auf der linken Seite (Soll).
- Gleichzeitig wird dieser Betrag aus dem Konto „Warenerlöse“ (Ertragskonto) als Zuwachs rechts (Haben) gebucht.
Auch hier gilt: Zwei Buchungen – eine im Soll, eine im Haben – sorgen für Bilanzgleichgewicht.
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FAQ
Warum heißt es „Soll“ und „Haben“?
Die Begriffe stammen aus dem Italienischen: deve dare („soll geben“) und deve avere („soll haben“). Sie bedeuten nicht, dass jemand etwas besitzen oder schulden muss, sondern beschreiben die Buchungsseite im Konto.
Ist jede Person zur Verwendung von „Soll“ und „Haben“ verpflichtet?
Nein. Freiberufler:innen dürfen die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) nutzen; Gewerbetreibende dürfen die EÜR nur, solange sie nicht unter die Buchführungspflicht nach § 141 AO fallen.
Was passiert bei falscher Zuordnung?
Falsche Buchungen können Bilanzen verfälschen und zu steuerlichen Problemen oder Beanstandungen bei Betriebsprüfungen führen.
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