Wertguthabenvereinbarung
Definition von Wertguthabenvereinbarung
Eine Wertguthabenvereinbarung ist eine vertragliche Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, bei der Teile des Arbeitsentgelts oder Zeitguthabens angespart werden. Ziel ist es, eine spätere bezahlte Freistellung von der Arbeit zu ermöglichen, etwa für Sabbaticals, Elternzeiten oder den Übergang in den Ruhestand. Grundlage für solche Vereinbarungen bildet § 7b SGB IV, der die sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen definiert.
Rechtliche Grundlagen nach § 7b SGB IV
Die Wertguthabenvereinbarung nach § 7b SGB IV ist gesetzlich geregelt und sichert insbesondere die ordnungsgemäße Führung und Verwendung des Guthabens. Die zentrale Voraussetzung: Das Wertguthaben muss durch eine schriftliche Vereinbarung dokumentiert sein. Zudem darf das Guthaben nur für eine spätere Freistellung von der Arbeitsleistung genutzt werden, etwa bei Verringerung der Arbeitszeit oder Unterbrechung der Beschäftigung.
Das angesparte Guthaben muss insolvenzgesichert angelegt werden. So wird sichergestellt, dass es auch im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers zur Verfügung steht. Die Sozialversicherung wird während der Freistellungsphase fortgeführt, sofern das Guthaben korrekt verwendet wird.
Anwendungsbereiche von Wertguthabenvereinbarungen
Wertguthabenvereinbarungen kommen in unterschiedlichen Situationen zum Einsatz. Typische Anwendungsfälle sind:
- Altersteilzeit: Gleitender Übergang in den Ruhestand durch vorherige Ansparung von Entgelt
- Sabbatical: Mehrmonatige Auszeiten vom Job mit fortlaufender Bezahlung
- Pflegezeiten: Betreuung von Angehörigen ohne finanzielle Einbußen
- Elternzeit: Verlängerung oder Aufstockung von Elternzeiten durch angespartes Wertguthaben
Durch diese Flexibilität ermöglichen Wertguthabenvereinbarungen eine individuelle Gestaltung der Erwerbsbiografie und fördern die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.
Voraussetzungen und Inhalte der Vereinbarung
Damit eine Wertguthabenvereinbarung wirksam ist, müssen bestimmte Inhalte und Kriterien erfüllt sein:
- Schriftform: Die Vereinbarung muss schriftlich dokumentiert sein
- Entgeltumwandlung: Klar definierter Teil des Arbeitsentgelts oder der Arbeitszeit wird angespart
- Verwendungszweck: Das Guthaben darf nur für eine spätere Freistellung genutzt werden
- Insolvenzsicherung: Arbeitgeber muss das Guthaben rechtssicher anlegen
- Verwaltung: Klärung zur Führung, Auszahlung und Nachweisführung über das Wertguthaben
Ein häufiger Irrtum ist die Verwechslung mit Arbeitszeitkonten. Während diese auf kurzfristige Ausgleiche wie Überstunden abzielen, sind Wertguthaben langfristig angelegt.
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FAQ
Was ist eine Wertguthabenvereinbarung nach § 7b SGB IV?
Sie ist eine gesetzlich geregelte Vereinbarung zur Ansparung von Entgelt oder Arbeitszeit für spätere Freistellungen, etwa zur Verringerung der Arbeitszeit oder zum frühzeitigen Ruhestand.
Worin liegt der Unterschied zwischen Wertguthaben und Arbeitszeitkonto?
Wertguthaben dienen der langfristigen Planung und sind rechtlich strenger reguliert. Arbeitszeitkonten hingegen regeln meist kurzfristige Zeitverschiebungen, etwa bei Überstunden.
Welche Vorteile bietet eine Wertguthabenvereinbarung für Arbeitnehmer:innen?
Sie erlaubt mehr Gestaltung im Berufsleben, etwa durch Sabbaticals oder frühere Renteneintritte, ohne finanzielle Einbußen während der Freistellung.
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