Rechnungsprüfung
Definition von Rechnungsprüfung
Die Rechnungsprüfung ist die sachliche, formale und steuerliche Prüfung einer Rechnung vor der Zahlung und Buchung. Unternehmen kontrollieren dabei, ob Eingangsrechnungen korrekt, vollständig und berechtigt sind. Ziel ist es, Fehler zu erkennen, unberechtigte Zahlungen zu vermeiden und den Vorsteuerabzug abzusichern.
Eine sorgfältige Prüfung verbindet mehrere Bereiche: die bestellte oder erbrachte Leistung, die vereinbarten Preise, die Pflichtangaben nach UStG, den richtigen Steuersatz und die interne Rechnungsfreigabe. Besonders in der Buchhaltung ist sie wichtig, weil fehlerhafte Rechnungen steuerliche und finanzielle Folgen haben können.
Relevanz der Rechnungsprüfung
Die Rechnungsprüfung schützt Unternehmen vor Doppelzahlungen, falschen Beträgen, nicht erbrachten Leistungen und steuerlichen Risiken. Wenn Pflichtangaben fehlen oder die Umsatzsteuer falsch ausgewiesen ist, kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug versagen. Dadurch entstehen Nachzahlungen, Korrekturaufwand und mögliche Verzögerungen im Monatsabschluss.
Außerdem verbessert eine klare Prüfung die Zusammenarbeit zwischen Einkauf, Fachabteilung und Buchhaltung. Jede Rechnung lässt sich schneller zuordnen, freigeben und buchen. Das reduziert Rückfragen und schafft Transparenz im gesamten Prozess.
Relevanz der Angaben bei einer Rechnung
Bei der formalen Prüfung geht es um die gesetzlichen Rechnungsangaben. Dazu zählen insbesondere Name und Anschrift der beteiligten Unternehmen, Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Leistungsdatum, Leistungsbeschreibung, Nettoentgelt, Umsatzsteuer, Steuersatz und Bruttobetrag. Für den Vorsteuerabzug müssen diese Angaben vollständig und plausibel sein.
Die sachliche Prüfung klärt, ob die berechnete Leistung tatsächlich bestellt, geliefert oder erbracht wurde. Dafür vergleichen Mitarbeiter:innen die Rechnung mit Bestellung, Lieferschein, Vertrag oder Leistungsnachweis. Abweichungen bei Menge, Preis oder Leistungsumfang müssen vor der Freigabe geklärt werden.
Typischer Ablauf der Rechnungsprüfung
- Eingang erfassen: Die Rechnung wird in der Buchhaltung oder in einem digitalen System erfasst und einer Kostenstelle oder Bestellung zugeordnet.
- Formale Prüfung: Pflichtangaben, Rechnungsnummer, Steuersatz, Umsatzsteuer und Angaben nach UStG werden kontrolliert.
- Sachliche Prüfung: Die zuständige Fachabteilung prüft, ob Leistung, Menge und Preis zur Bestellung passen.
- Rechnungsfreigabe: Verantwortliche Personen geben die Rechnung nach internen Regeln frei.
- Buchung und Zahlung: Nach der Freigabe bucht die Buchhaltung die Rechnung und veranlasst die Zahlung fristgerecht.
Häufige Fehler bei der Rechnungsprüfung
Typische Fehler entstehen durch fehlende Pflichtangaben, falsche Steuersätze, unklare Leistungsbeschreibungen oder doppelt eingegangene Rechnungen. Auch Zahlendreher, falsche Bankverbindungen und abweichende Preise kommen häufig vor. Bei innerbetrieblichen Prozessen führt eine unklare Zuständigkeit oft dazu, dass Rechnungen zu spät freigegeben werden.
Eine Checkliste hilft, die Prüfung zu standardisieren. Sie sollte formale Kriterien, steuerliche Punkte, sachliche Kontrollen und Freigaberegeln enthalten. Digitale Workflows können zusätzlich Erinnerungen senden, Belege archivieren und Prüfspuren dokumentieren.
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FAQ
Wer ist für die Rechnungsprüfung verantwortlich?
In vielen Unternehmen prüft die Buchhaltung die formalen und steuerlichen Angaben. Die sachliche Prüfung übernimmt meist die Fachabteilung, die die Leistung bestellt oder erhalten hat.
Was passiert bei einer fehlerhaften Rechnung?
Bei Fehlern sollte das Unternehmen die Rechnung nicht einfach ändern. In der Regel müssen Lieferant:innen oder Dienstleister:innen eine korrigierte Rechnung ausstellen, damit Buchung und Vorsteuerabzug rechtssicher bleiben.
Ist eine Rechnungsprüfung gesetzlich vorgeschrieben?
Eine konkrete Prozessform ist meist nicht vorgeschrieben. Unternehmen müssen jedoch ordnungsgemäße Buchführung sicherstellen und für steuerliche Zwecke korrekte Belege vorweisen können.
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