Abgeltungssteuer
Definition von Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer (auch die Schreibweise Abgeltungsteuer mit nur einem “s” möglich), oft auch Kapitalertragsteuer genannt, ist eine pauschale Steuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Sie wurde 2009 in Deutschland eingeführt, um die Besteuerung von Kapitaleinkünften zu vereinfachen. Der Steuersatz beträgt aktuell 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Steuer wird direkt von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
Wie hoch ist die Abgeltungssteuer?
Die Höhe der Abgeltungssteuer liegt bei 25 %. Zusätzlich fallen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer sowie gegebenenfalls Kirchensteuer an. Daraus ergibt sich eine Gesamtbelastung von rund 26,375 % ohne Kirchensteuer. Die Steuer gilt unabhängig von der Höhe des persönlichen Steuersatzes.
Freibetrag bei der Abgeltungssteuer
Privatanleger:innen steht ein Freibetrag auf Kapitalerträge zu. Dieser sogenannte Sparerpauschbetrag beträgt aktuell 1.000 Euro pro Jahr für Alleinstehende und 2.000 Euro für Ehepaare. Innerhalb dieses Betrags bleiben Kapitalerträge steuerfrei. Um den Freibetrag zu nutzen, muss bei der Bank ein Freistellungsauftrag gestellt werden.
Anwendungsbereiche und betroffene Kapitalerträge
Die Abgeltungssteuer betrifft nahezu alle privaten Kapitalerträge:
- Zinsen: B. aus Tagesgeld- oder Festgeldkonten
- Dividenden: aus Aktienbesitz
- Kursgewinne: beim Verkauf von Aktien oder Fondsanteilen
Ausgenommen sind jedoch bestimmte Auslandsinvestments oder Einkünfte aus stillen Beteiligungen, die ggf. individuell versteuert werden müssen.
Abgeltungssteuer zurückholen: Wann ist das möglich?
Wenn der persönliche Steuersatz unter 25 % liegt, können steuerpflichtige Nutzer:innen die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer über die Einkommensteuererklärung zurückholen. Auch wenn der Freibetrag nicht ausgeschöpft wurde oder kein Freistellungsauftrag vorlag, ist eine Rückerstattung möglich.
Abgeltungssteuer vermeiden oder umgehen
Die Abgeltungssteuer umgehen ist nicht legal möglich, da sie automatisch erhoben wird. Allerdings lässt sie sich durch folgende Maßnahmen reduzieren:
- Freistellungsauftrag: Nutzung des Freibetrags
- Günstigerprüfung: Rückerstattung über die Steuererklärung
- Verlustverrechnung: Verluste aus Kapitalanlagen können mit Gewinnen verrechnet werden
FAQ
Wie kann ich die Abgeltungssteuer berechnen?
Die Berechnung gestaltet sich wie folgt (Beispiel): Bei 1.000 Euro Dividende fallen 25 % Steuer + 5,5 % Solidaritätszuschlag = 263,75 Euro Abgaben an.
Gilt die Abgeltungssteuer auch für Aktiengewinne?
Ja, Kursgewinne aus dem Verkauf von Aktien unterliegen der Abgeltungssteuer, sofern sie nach dem 1.1.2009 erworben wurden.
Was passiert, wenn ich keinen Freistellungsauftrag gestellt habe?
Dann wird die Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge erhoben. Über die Steuererklärung lässt sich der ungenutzte Freibetrag aber rückwirkend geltend machen.
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