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Kategorien: Rechnungswesen

Absetzung für Abnutzung

Definition von AFA

AFA – ausgeschrieben Absetzung für Abnutzung – bezeichnet die planmäßige, periodengerechte Verteilung der Anschaffungs‑ oder Herstellungskosten eines abnutzbaren Wirtschaftsguts auf dessen Nutzungsdauer. Sie spiegelt den jährlichen Werteverzehr wider und reduziert als Betriebsausgabe den steuerpflichtigen Gewinn.

Merkmale der AFA

  • Gesetzliche Grundlage: §§ 7–7g EStG regeln die Abschreibungsvorschriften.
  • Planmäßigkeit: Beginn mit der Anschaffung/Inbetriebnahme, Ende mit Ablauf der Nutzungsdauer oder Veräußerung.
  • Abschreibungsmethoden: linear (konstanter Jahresbetrag) oder – unter bestimmten Voraussetzungen – degressiv (abfallender Prozentsatz).
  • AfA‑Tabellen: Das BMF veröffentlicht branchenspezifische Tabellen mit typischen Nutzungsdauern.
  • Wirtschaftlicher Werteverzehr: Spiegelt Alterung, Verschleiß und technischen Fortschritt wider.
  • Steuerliche Wirkung: Mindert in der Gewinn‑ und Verlustrechnung das Ergebnis und dadurch die Steuerlast.

Beispiele für die Berechnung

Linear:

  • Anschaffungskosten 50 000 €
  • Nutzungsdauer 5 Jahre
  • ⇒ jährliche AFA = 10 000 €

Degressiv (25 %):

  • 1. Jahr : 12 500 €
  • 2. Jahr : 9 375 €
  • 3. Jahr : 7 031 €
  • … bis zum Übergang zur linearen Restwertabschreibung möglich.

Funktionsweise der AFA

Die AFA erfasst den Werteverzehr als Aufwand, ohne Liquidität zu binden. Dadurch verbessert sie die Innenfinanzierungskraft: Die Gewinnminderung senkt Steuerzahlungen, während die damit verbundene Liquidität im Unternehmen verbleibt und für Investitionen zur Verfügung steht. Gleichzeitig bildet sie stille Reserven, wenn der Buchwert unter dem Marktwert liegt.

Bedeutung

  • Reale Vermögensabbildung: Durch die Anpassung des Buchwerts an den tatsächlichen Gebrauchswert liefert die Bilanz ein realistisches Bild der Vermögenslage.
  • Investitionsanreiz: Schnellere Abschreibung (z. B. degressiv) erhöht den anfänglichen Liquiditätseffekt und begünstigt Ersatz‑ oder Erweiterungsinvestitionen.
  • Vergleichbarkeit: Einheitliche AfA‑Tabellen schaffen Branchenstandards und erleichtern Benchmarking.

Warum wird AFA angewendet?

  • Periodengerechte Erfolgsermittlung zur Einhaltung des Matching‑Prinzips.
  • Steuerliche Optimierung durch Verteilung der Kosten und Reduktion des zu versteuernden Einkommens.
  • Planungssicherheit für Investitions‑ und Finanzierungsentscheidungen.
  • Rechtssicherheit dank klarer gesetzlicher Regelungen und verbindlicher Nutzungsdauern.

 

FAQ  zu  AFA

Ab wann beginnt die Abschreibung?

Mit dem Monat der Anschaffung oder Herstellung sowie der Inbetriebnahme des Wirtschaftsguts.

Kann ich zwischen linearer und degressiver Methode wechseln?

Ja, ein einmaliger Wechsel von degressiv zu linear ist zulässig, wenn dies vorteilhaft ist.

Was passiert bei Verkauf vor Ablauf der Nutzungsdauer?

Die Restbuchwerte werden gewinn‑ oder verlustwirksam ausgebucht; stille Reserven oder Belastungen realisieren sich sofort.

Sind geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) separat zu behandeln?

Ja, GWG bis 1 000 € netto können über einen Sammelposten (Pool‑AFA) oder bis 800 € netto sofort vollständig abgeschrieben werden.

Wo finde ich die passende Nutzungsdauer?

In den aktuellen AfA‑Tabellen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), gegliedert nach Branchen und Wirtschaftsgütern.

 

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