Zum Inhalt springen
Kategorien: Rechnungswesen

Deckungskauf

Definition von Deckungskauf

Ein Deckungskauf ist ein Ersatzkauf, den ein Käufer vornimmt, wenn ein Verkäufer die vereinbarte Leistung nicht oder nicht rechtzeitig erbringt. Ziel ist es, die Ware bei einem anderen Anbieter zu beschaffen. Die entstehenden Mehrkosten können unter bestimmten Voraussetzungen als Schadensersatz geltend gemacht werden. Die rechtliche Grundlage dafür liefert das BGB (§ 280 ff.).

Voraussetzungen für einen Deckungskauf

Damit ein Deckungskauf rechtlich anerkannt wird und ein Anspruch auf Ersatz der Mehrkosten entsteht, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, darunter folgende:

  • Verzug oder Nichterfüllung: Der ursprüngliche Verkäufer liefert nicht fristgerecht oder gar nicht.
  • Erfolglos gesetzte Frist: Der:die Käufer:in muss dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist gesetzt haben.
  • Schadensentstehung: Dem Käufer oder der Käufer:in müssen durch die Nichterfüllung und den notwendigen Ersatzkauf Mehrkosten entstanden sein, die den ersatzfähigen Schaden darstellen.

Rechtlicher Rahmen im BGB

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist der Deckungskauf im Kontext des Schadensersatzes geregelt, insbesondere in § 280 ff. Kommt es zu einem Ausbleiben der Lieferung, kann der Gläubiger (also der:die Käufer:in) bei Nichterfüllung ein Deckungsgeschäft abschließen. Die Differenz zwischen dem ursprünglichen Preis und dem Preis des Deckungskaufs gilt als ersatzfähig.

Beispiel aus der Praxis

Ein:e Händler:in bestellt 500 T-Shirts zu einem Stückpreis von 5 Euro. Die Lieferung bleibt aus. Nach Fristsetzung kauft der:die Käufer:in dieselbe Ware bei einem anderen Anbieter für 6 Euro pro Stück. Die Mehrkosten von 500 Euro kann der:die Käufer:in vom ursprünglichen Verkäufer als Schaden einfordern.

Unsere Seminarempfehlungen

Rechnungswesen Seminare

Im Finanz- und Rechnungswesen zählt Aktualität. Neue Bewertungs- oder Bilanzierungsvorschriften, Änderungen im Steuerrecht und digitale Prozesse stellen dich ständig vor neue Herausforderungen.

Praxisnahes Fachwissen, topaktuelle Inhalte und erfahrene Referent:innen. Mit unserer Weiterbildung bleibst du im Rechnungswesen und Steuerrecht sicher, up to date und fit für die Zukunft.


Zu unserem Rechnungswesen Seminarangebot

FAQ

Was ist ein Deckungskauf einfach erklärt?

Ein Deckungskauf ist ein Ersatzkauf bei Ausfall der ursprünglichen Lieferung. Käufer:innen sichern so ihren Bedarf und können Mehrkosten ersetzt bekommen.

Wann ist ein Deckungskauf zulässig?

Ein Deckungskauf ist zulässig, wenn der ursprüngliche Verkäufer in Verzug ist und eine Nachfrist erfolglos verstrichen ist.

Müssen die Mehrkosten ersetzt werden?

Ja, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, sind die Mehrkosten nach § 280 BGB ersatzfähig.

Zum Glossar «