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Kategorien: Rechnungswesen

Einfuhrumsatzsteuer

Definition von Einfuhrumsatzsteuer

Die Einfuhrumsatzsteuer (EUST) ist eine Steuer, die beim Import von Waren aus einem Drittland in die Europäische Union erhoben wird. Sie entspricht inhaltlich der regulären Umsatzsteuer, fällt jedoch zusätzlich zu möglichen Zollabgaben an. Grundlage ist § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG. Die EUST wird zusammen mit dem Zoll erhoben und ist Teil der sogenannten Einfuhrabgaben.

Wer zahlt die Einfuhrumsatzsteuer?

Die EUST muss grundsätzlich von der Person oder dem Unternehmen gezahlt werden, das die Waren einführt. Das kann ein privater Käufer, aber auch ein Unternehmen sein. Für Unternehmen besteht meist die Möglichkeit, die EUST im Rahmen des Vorsteuerabzugs geltend zu machen. Bei privaten Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern tragen die Nutzer:innen die EUST selbst.

Wie funktioniert die Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer?

Die Bemessungsgrundlage für die EUST ist der Wert der eingeführten Ware zuzüglich der darauf anfallenden Zölle sowie bestimmter weiterer Kosten und Abgaben. Gemäß § 11 UStG setzt sie sich aus dem Zollwert der Ware, den darauf entfallenden Zöllen und anderen EU-Einfuhrabgaben (außer der EUST selbst) sowie den Kosten für die Beförderung bis zum ersten Bestimmungsort im Gemeinschaftsgebiet zusammen.

Der Zollwert selbst besteht üblicherweise aus dem Warenwert, Transportkosten bis zur EU-Grenze und eventuell anfallenden Versicherungen. Auf diese gesamte Bemessungsgrundlage wird dann der nationale Umsatzsteuersatz angewandt. In Deutschland beträgt dieser in der Regel 19 %, in bestimmten Fällen 7 %. Dabei ist Folgendes relevant:

  • Einfuhrumsatzsteuer berechnen: EUST = Bemessungsgrundlage (gem. § 11 UStG) × Umsatzsteuersatz
  • Einfuhrumsatzsteuer für Deutschland: Gilt grundsätzlich für alle aus Drittländern eingeführten Waren, sofern keine spezifischen Befreiungen greifen.
  • Regelungen für geringwertige Sendungen: Für die Einfuhrumsatzsteuer gibt es seit dem 1. Juli 2021 keine generelle Freigrenze (wie die frühere 22-Euro-Grenze) mehr; sie fällt in der Regel ab dem ersten Cent Warenwert an. Für Zölle hingegen kann bei einem Warenwert von bis zu 150 Euro eine Zollbefreiung gelten.

Wo wird die Einfuhrumsatzsteuer bezahlt?

Die EUST wird bei der Einfuhr direkt an den Zoll entrichtet. In der Regel übernimmt das Transportunternehmen die Zollabwicklung und stellt die EUST dem Importeur in Rechnung. Alternativ kann die Steuer über das IT-System ATLAS abgewickelt werden. Unternehmen mit entsprechender Berechtigung können die EUST alternativ im Rahmen ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung deklarieren.

Einfuhrumsatzsteuer buchen und zurückholen

Für Buchhaltung und Steuererklärung ist es wichtig, die EUST korrekt zu erfassen. Unternehmen buchen die entrichtete EUST als Vorsteuer (z.B. auf einem dafür vorgesehenen Konto wie „Gezahlte Einfuhrumsatzsteuer“) und können sie im Rahmen ihrer Umsatzsteuervoranmeldung als Vorsteuerabzug geltend machen. Privatpersonen können die EUST nicht zurückholen. Eine Verrechnung oder Erstattung der Einfuhrumsatzsteuer ist somit in der Regel nur für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen möglich.

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FAQ

Wie hoch ist die Einfuhrumsatzsteuer?

In Deutschland beträgt die EUST in der Regel 19 %, in manchen Fällen 7 %, abhängig von der Art der eingeführten Ware.

Kann ich die Einfuhrumsatzsteuer zurückholen?

Nur Unternehmen mit Vorsteuerabzugsberechtigung können die EUST im Rahmen des Vorsteuerabzugs geltend machen. Privatpersonen können sie nicht erstatten lassen.

Wo kann ich die Einfuhrumsatzsteuer bezahlen?

Die Zahlung erfolgt meist über den Zoll oder über das Transportunternehmen, das die Zollabwicklung übernimmt.

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