Einlagensicherung
Definition von Einlagensicherung
Die Einlagensicherung schützt das Geld von Bankkund:innen, falls eine Bank zahlungsunfähig wird. In Deutschland ist sie durch gesetzliche und freiwillige Systeme geregelt. Gesetzlich gesichert sind Einlagen wie Girokonten, Tagesgeld oder Sparbücher bis zu 100.000 Euro je Kund:in und Bank. Ziel der Einlagensicherung ist es, Vertrauen in das Bankensystem zu schaffen und finanzielle Verluste zu vermeiden.
Gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland
Die gesetzliche Einlagensicherung ist im Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) geregelt. Sie gilt für alle Banken, die dem deutschen Einlagensicherungssystem unterliegen. Zuständig ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB). Im Entschädigungsfall erfolgt die Rückzahlung innerhalb von sieben Werktagen. Neben privaten Banken sichern auch Sparkassen und Genossenschaftsbanken Kundengelder über eigene Institutssicherungen.
Freiwillige Einlagensicherungsfonds
Zusätzlich zur gesetzlichen Sicherung gibt es freiwillige Sicherungssysteme, etwa vom Bundesverband deutscher Banken. Diese Fonds können deutlich höhere Beträge absichern. Der Einlagensicherungsfonds schützt beispielsweise auch Einlagen von Großkund:innen, die über der gesetzlichen Grenze liegen. Wichtig: Die Teilnahme an diesen Fonds ist freiwillig und nicht alle Banken sind angeschlossen.
Grenzen und Ausschlüsse der Einlagensicherung
Die Einlagensicherung umfasst nicht alle Vermögenswerte. Ausgeschlossen sind etwa Anleihen, Aktien und Investmentfonds. Auch Einlagen von Finanzinstituten oder öffentlichen Stellen sind nicht geschützt. Die maximale Sicherungsgrenze kann bei bestimmten Bedingungen (z. B. Immobilienverkauf) temporär auf bis zu 500.000 Euro erhöht werden.
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FAQ
Wie funktioniert die Einlagensicherung im Entschädigungsfall?
Im Entschädigungsfall prüft die zuständige Entschädigungseinrichtung die Ansprüche und zahlt berechtigte Beträge innerhalb von sieben Werktagen aus.
Welche Banken sind durch die Einlagensicherung geschützt?
Alle Banken mit Sitz in Deutschland und einer Erlaubnis der BaFin unterliegen der gesetzlichen Einlagensicherung. Ausländische Banken können abweichen.
Kann ich mein gesamtes Geld bei einer Bank absichern lassen?
Nur bis zur gesetzlichen Grenze von 100.000 Euro. Für darüber hinausgehende Beträge empfiehlt sich die Verteilung auf mehrere Banken oder die Nutzung freiwilliger Sicherungssysteme.
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