Gelangensbestätigung
Was ist eine Gelangensbestätigung?
Die Gelangensbestätigung ist ein Nachweisdokument im Rahmen des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs innerhalb der EU. Sie bestätigt, dass eine Lieferung von Deutschland in ein anderes EU-Mitgliedsland tatsächlich beim Abnehmer angekommen ist. Der Begriff leitet sich vom deutschen Wort „gelangen“ ab, also dem Eintreffen der Ware beim Empfänger. Die rechtliche Grundlage findet sich in der UStDV (Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), insbesondere in § 17a.
Rechtlicher Hintergrund und Bedeutung für die Umsatzsteuer
Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen zwischen Unternehmern im EU-Raum greift unter bestimmten Voraussetzungen eine Umsatzsteuerbefreiung. Damit diese gewährt wird, muss der liefernde Unternehmer nachweisen, dass die Ware das deutsche Staatsgebiet verlassen und den Abnehmer im Gemeinschaftsgebiet erreicht hat. Hier kommt die Gelangensbestätigung ins Spiel. Sie ist ein zentraler Bestandteil des Belegnachweises für die Steuerfreiheit solcher Lieferungen.
Inhalte einer Gelangensbestätigung
Die Gelangensbestätigung muss bestimmte Angaben enthalten, um als gültiger Nachweis akzeptiert zu werden:
- Name und Anschrift des Abnehmers
- Menge und handelsübliche Bezeichnung des gelieferten Gegenstands
- Ort und Tag des Erhalts der Ware
- Ausstellungsdatum der Bestätigung
- Unterschrift des Abnehmers oder einer bevollmächtigten Person
Die Bestätigung kann schriftlich, elektronisch oder sogar per Fax übermittelt werden. Wichtig ist, dass der Abnehmer im EU-Ausland den Erhalt der Lieferung ausdrücklich bestätigt.
Gelangensbestätigung vs. Gelangensbescheinigung
Oft besteht Verwirrung zwischen den Begriffen Gelangensbestätigung und Gelangensbescheinigung. Beide Begriffe werden im Alltag synonym verwendet, obwohl „Gelangensbestätigung“ der korrekte juristische Ausdruck ist. Die Gelangensbescheinigung ist keine eigenständige Form, sondern lediglich eine umgangssprachliche Bezeichnung desselben Dokuments.
Alternative Nachweismöglichkeiten laut UStDV
Die Gelangensbestätigung ist nicht der einzige zulässige Belegnachweis. Die UStDV erlaubt auch andere Dokumente, etwa:
- Spediteursbescheinigungen bei Beförderung durch Dritte
- Frachtpapiere wie CMR oder Konnossemente
- Empfangsbestätigungen auf Lieferscheinen
Diese Nachweise müssen ebenfalls bestimmte Anforderungen erfüllen und eindeutig den Erhalt der Ware im Gemeinschaftsgebiet dokumentieren.
FAQ
Was ist eine Gelangensbestätigung?
Eine Gelangensbestätigung ist ein Nachweis, dass eine innergemeinschaftliche Lieferung den Abnehmer im EU-Ausland tatsächlich erreicht hat. Sie dient der Umsatzsteuerbefreiung.
Ist die Gelangensbestätigung gesetzlich vorgeschrieben?
Ja, sie ist eine Möglichkeit, den Nachweis gemäß § 17a UStDV zu führen. Alternativ können auch andere Belege verwendet werden.
Wer muss die Gelangensbestätigung ausstellen?
In der Regel stellt der Abnehmer im EU-Ausland die Bestätigung aus und übermittelt sie an den liefernden Unternehmer in Deutschland.
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