Gläubiger
Definition von Gläubiger
Ein Gläubiger ist eine natürliche oder juristische Person, die gegenüber einem Schuldner einen rechtlichen Anspruch auf eine Leistung hat. Diese Leistung kann in Form von Geld, Sachen oder Dienstleistungen bestehen und ergibt sich in der Regel aus einem Vertrag oder einem gesetzlichen Schuldverhältnis. Der Gläubiger ist somit die Partei, die eine Forderung besitzt und deren Einlösung durch den Schuldner erwartet.
Verhältnis von Gläubiger und Schuldner
Im Zentrum jeder Forderung stehen zwei Parteien: der Gläubiger und der Schuldner. Während der Gläubiger Anspruch auf eine Leistung hat, ist der Schuldner verpflichtet, diese zu erbringen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt diese Beziehung im Rahmen eines Schuldverhältnisses. Diese Rollenverteilung findet sich in zahlreichen Alltagssituationen, etwa bei Kaufverträgen, Mietverträgen oder Kreditvereinbarungen.
Typische Beispiele für Gläubiger
- Banken oder Kreditinstitute: Sie vergeben Kredite an Privatpersonen oder Unternehmen und erwarten Rückzahlung mit Zinsen.
- Vermieter:innen: Sie haben Anspruch auf regelmäßige Mietzahlungen.
- Lieferant:innen: Sie stellen Waren oder Dienstleistungen bereit und erwarten Bezahlung.
- Privatpersonen: Auch sie können Gläubiger sein, etwa bei einem privaten Darlehen.
Rolle des Gläubigers im Insolvenzverfahren
Wird ein Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Schuldners eröffnet, ist die Rolle des Gläubigers zentral. Alle Forderungen müssen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Unbesicherte Gläubiger erhalten häufig nur einen Teil ihrer Forderungen zurück. Gesicherte Gläubiger, etwa Hypothekenbanken, haben Vorrang. Der rechtzeitige Eintrag in die Insolvenztabelle ist entscheidend, um Ansprüche geltend zu machen.
Wer ist Gläubiger im rechtlichen Sinn?
Nach deutschem Recht wird jede Person oder jedes Unternehmen mit einem rechtlich anerkannten Anspruch als Gläubiger bezeichnet. Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus dem BGB. Dabei entsteht die Gläubigerstellung meist durch einen Vertrag, kann aber auch durch ein Gesetz oder ein Gerichtsurteil begründet werden.
FAQ
Was ist ein Gläubiger?
Ein Gläubiger ist jemand, der eine Forderung gegenüber einer anderen Person (dem Schuldner) hat und eine bestimmte Leistung einfordern kann.
Wer kann Gläubiger sein?
Jede natürliche oder juristische Person, wie Privatpersonen, Unternehmen oder Organisationen, kann Gläubiger sein.
Was passiert mit Gläubigern im Insolvenzfall?
Gläubiger müssen ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Je nach Rangordnung erhalten sie ganz oder teilweise eine Auszahlung.
Wie entsteht ein Gläubigerverhältnis?
Ein Gläubigerverhältnis entsteht meist durch einen Vertrag, etwa beim Kauf, bei einem Kredit oder einer Dienstleistung.
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