GmbH & Co. KG
Definition von GmbH & Co. KG
Die GmbH & Co. KG ist eine Mischform aus Kapital- und Personengesellschaft. Sie kombiniert die Vorteile der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit denen einer Kommanditgesellschaft (KG). Dabei übernimmt eine GmbH die Rolle des Komplementärs, also des persönlich haftenden Gesellschafters. Die übrigen Gesellschafter:innen sind Kommanditist:innen, die nur mit ihrer Einlage haften.
Aufbau und rechtliche Struktur der GmbH & Co. KG
Die GmbH & Co. KG besteht aus mindestens zwei Parteien: einer GmbH als Komplementärin und mindestens einer weiteren Person oder Gesellschaft als Kommanditist:in. Die GmbH ist als Kapitalgesellschaft in das Handelsregister eingetragen und übernimmt die Geschäftsführung. Die Kommanditist:innen sind in der Regel von der Geschäftsführung ausgeschlossen, haben aber Kontrollrechte.
Der Gesellschaftsvertrag der GmbH & Co. KG regelt unter anderem die Einlagen, den Gewinnanteil und die Entscheidungsbefugnisse. Die Rechtsform gilt als Personengesellschaft mit einer juristischen Person als haftendem Gesellschafter.
Haftung der GmbH & Co. KG
Die Haftung ist ein zentraler Aspekt dieser Rechtsform. Die GmbH als Komplementärin haftet unbeschränkt, jedoch nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Die persönliche Haftung der handelnden Personen ist ausgeschlossen. Die Kommanditist:innen haften lediglich mit ihrer Einlage. Diese Struktur bietet einen hohen Schutz für das Privatvermögen der Beteiligten.
Vorteile der GmbH & Co. KG
- Haftungsbegrenzung: Keine persönliche Haftung der Gesellschafter:innen, da die GmbH die volle Haftung übernimmt.
- Flexibilität: Gestaltungsspielraum im Gesellschaftsvertrag und bei der Gewinnverteilung.
- Steuerliche Vorteile: Die GmbH & Co. KG kann steuerlich günstiger gestellt sein als eine reine Kapitalgesellschaft.
- Klare Trennung: Geschäftsführung durch die GmbH, Kapitalbeteiligung durch Kommanditist:innen.
- Attraktiv für Nachfolge: Gute Voraussetzungen für Unternehmensübergaben durch klare Regelungen im Gesellschaftsvertrag.
Gründung und Eintragung ins Handelsregister
Die Gründung einer GmbH & Co. KG erfolgt in zwei Schritten: Zunächst wird die GmbH gegründet, meist mit einem Mindeststammkapital von 25.000 Euro. Danach erfolgt die Gründung der KG, in der die GmbH als Komplementärin eingetragen wird. Die Eintragung beider Gesellschaften in das Handelsregister ist gesetzlich vorgeschrieben. Erst mit der Eintragung entsteht die GmbH & Co. KG als rechtsfähige Einheit.
FAQ
Was ist eine GmbH & Co. KG einfach erklärt?
Eine GmbH & Co. KG ist eine Unternehmensform, bei der eine GmbH die volle Haftung übernimmt und Kommanditist:innen nur mit ihrer Einlage haften. Sie kombiniert Vorteile von Kapital- und Personengesellschaften.
Wer übernimmt die Geschäftsführung bei einer GmbH & Co. KG?
Die Geschäftsführung liegt bei der GmbH als Komplementärin. Die Kommanditist:innen sind von der operativen Führung ausgeschlossen, können aber Kontrollrechte ausüben.
Wie hoch ist das Haftungsrisiko bei einer GmbH & Co. KG?
Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen der GmbH und die Einlage der Kommanditist:innen beschränkt. Eine persönliche Haftung besteht nicht.
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