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Kategorien: Rechnungswesen

Kreditor

Definition von Kreditor

Als Kreditor bezeichnet man im Rechnungswesen den Gläubiger einer offenen Forderung aus einer (Dienst-)Leistung oder einer Warenlieferung. Der Gläubiger bzw. Kreditor ist der Warenlieferant oder der Dienstleister, dem ein Kunde Geld schuldet. Gegenüber dem Empfänger von Waren oder Leistungen hat er einen Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Kaufpreises. Der Empfänger der Ware oder Leistung ist der Schuldner der Forderung (sog. Debitor).

Zusammengefasst bedeutet dies: Jeder Unternehmer oder Selbstständige, der etwas auf Rechnung anbietet, ist Kreditor und jeder Kunde, der etwas auf Rechnung erhält, ist Debitor.

In der Bilanz werden Kreditoren (Lieferantenverbindlichkeiten) auf der Passivseite ausgewiesen, da sie zu den Verbindlichkeiten zählen.

Die Kreditorenrechnung – was ist das?

Der Kreditor geht mit seiner Leistung oder Warenlieferung in Vorleistung und stellt anschließend eine Rechnung, die sog. Kreditorenrechnung. Das heißt, die Kreditorenrechnung wird nicht direkt vor Ort bezahlt. Das ist der entscheidende Unterschied zum Barkauf.

Eine Kreditorenrechnung kann entweder einmalig (bei einmaligen Bestellungen oder Einkäufen) oder wiederkehrend sein. Wiederkehrend sind zum Beispiel laufende Verträge oder Abos.

Die Kreditorenlaufzeit

Die Kreditorenlaufzeit (auch Lieferantenziel genannt) bildet den Zeitraum ab, in dem eine offene Rechnung bezahlt werden muss. Sie bezeichnet den Zeitraum zwischen Rechnungseingang und Fälligkeit der Zahlung. Das Gesetz gewährt Unternehmen 30 Tage Zeit, um offene Forderungen zu begleichen.

Kreditoren sind jedoch berechtigt, kürzere Laufzeiten festzulegen. Wenn in der Rechnung ein bestimmtes Datum als Zahlungsziel ausgewiesen ist, muss der Kunde die Rechnung bis zu diesem Datum begleichen, um nicht in Zahlungsverzug zu geraten.

Was macht die Kreditorenbuchhaltung?

Die Kreditorenbuchhaltung kümmert sich – als Teil der Buchhaltung – um die Erfassung, Archivierung und fristgerechte Zahlung von Kreditorenrechnungen.

Zu den Aufgaben der Kreditorenbuchhaltung gehören:

  • Eingehende Rechnungen erfassen
  • Rechnungen in Bezug auf Preis, Menge und Zahlungsziel prüfen
  • Zahlungen pünktlich veranlassen
  • Archivierung der Rechnung sicherstellen

Kreditoren bekommen in der Buchhaltung eine Kreditorennummer zugewiesen. Damit können Eingangsrechnungen, Zahlungen und Gutschriften schnell und einfach zugeordnet werden. Die Kreditorennummer stellt sicher, dass die finanziellen Verpflichtungen gegenüber Lieferanten unkompliziert nachvollzogen werden können.

Standardmäßig wird für Kreditorennummern der Zahlenbereich 70000 bis 99999 verwendet. Diese Aufteilung ist aber nicht verpflichtend. Eine davon abweichende Nummerierung ist erlaubt, sofern die Systematik insgesamt nachvollziehbar bleibt.

Was ist ein debitorischer Kreditor?

Ein Kreditor wird zu einem debitorischen Kreditor, wenn das Kreditorenkonto ein Soll aufweist. Dies ist der Fall, wenn der Kreditor dem anderen Unternehmen Geld schuldet.

Konkret bedeutet dies: Ein Kreditor wird zum debitorischen Kreditor, wenn die Ware nicht, verspätet, unvollständig oder mit Mängeln geliefert wird, obwohl sie vom Kunden bereits bezahlt wurde.

Welches Risiko tragen Kreditoren?

Der Kreditor geht in Vorleistung. Deshalb tragen Kreditoren grundsätzlich das Risiko, dass der Kunde die Ware oder (Dienst-)Leistung nicht, nicht vollständig oder verspätet zahlt.

Das Kreditorenziel besteht darin, das Kreditorenrisiko und somit das Ausfallrisiko so gering wie möglich zu halten. Unbezahlte Forderungen können für Kreditoren zu Liquiditätsproblemen führen.

Offene Forderungen mit einem längeren Zahlungsverzug sind in der Bilanz als sogenannte zweifelhafte Forderungen zu verbuchen. Dazu muss der Kreditor eine Prognose zur Rückzahlungswahrscheinlichkeit erstellen. Wenn die Prognose ergibt, dass die Zahlung überhaupt nicht mehr erfolgt, dann handelt es sich um eine sogenannte uneinbringliche Forderung. Diese ist als Abschreibung zu verbuchen.

Wenn ein Kunde die Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt

Wenn ein Kunde seine Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt, können Kreditoren dem Schuldner eine Mahnung zukommen lassen, um ihn zur Zahlung zu bewegen. Bezahlt der Kunde auch nach der ersten Mahnung die Rechnung nicht, kann der Kreditor eine zweite und notfalls eine dritte Mahnung verschicken. Falls der Schuldner auch darauf nicht reagiert, können sich Kreditoren anwaltliche Hilfe holen oder sich an ein Inkassobüro wenden.

Gemäß § 286 Abs. 1 BGB gilt: Der Schuldner kommt grundsätzlich dann in Verzug, wenn der Kreditor ihn nach Eintritt der Fälligkeit der Zahlung anmahnt und der Schuldner daraufhin die Rechnung nicht bezahlt.

Zu beachten ist aber: Wenn der Kreditor in der Rechnung ein konkretes Datum nennt, bis zu dem die Zahlung erfolgen muss, dann gerät der Schuldner automatisch in Verzug, wenn er die Rechnung bis zum angegebenen Termin nicht bezahlt. In diesem Fall bedarf es keiner Mahnung, um den Schuldnerverzug auszulösen. Dies ergibt sich aus § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB.

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FAQ

Was ist ein Kreditor einfach erklärt?
Ein Kreditor ist ein Lieferant oder Dienstleister, der eine offene Zahlung von einem Kunden erhält. Er hat also eine Forderung, weil er Waren geliefert oder eine Leistung erbracht hat, die noch nicht bezahlt wurde.

Was ist der Unterschied zwischen Kreditor und Debitor?
Der Kreditor ist der Gläubiger einer Forderung, also derjenige, der Geld bekommt. Der Debitor ist der Schuldner, also derjenige, der die Rechnung bezahlen muss.

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