Lineare Abschreibung
Was bedeutet lineare Abschreibung?
Die lineare Abschreibung ist eine Methode, mit der Unternehmen die Anschaffungskosten von abnutzbaren Wirtschaftsgütern gleichmäßig über deren Nutzungsdauer verteilen. Der Abschreibungsbetrag bleibt in jedem Jahr gleich. Dadurch sinkt der Buchwert eines Anlageguts Schritt für Schritt, bis am Ende der geplanten Nutzungsdauer meist ein Restwert von null oder ein Erinnerungswert bleibt.
In der Buchhaltung wird die lineare Abschreibung häufig als AfA bezeichnet. AfA steht für Absetzung für Abnutzung. Sie betrifft zum Beispiel Maschinen, Fahrzeuge, Computer, Büroausstattung oder andere Anlagegüter, die länger als ein Jahr im Unternehmen genutzt werden.
Funktionsweise der Berechnung
Die Berechnung ist einfach. Die Anschaffungskosten werden durch die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer geteilt. Das Ergebnis ist der jährliche Abschreibungsbetrag. Alternativ lässt sich ein Abschreibungssatz ermitteln, indem 100 Prozent durch die Anzahl der Nutzungsjahre geteilt werden.
- Formel Abschreibungsbetrag: Anschaffungskosten geteilt durch Nutzungsdauer
- Formel Abschreibungssatz: 100 Prozent geteilt durch Nutzungsdauer in Jahren
- Auswirkung: Der Wert des Wirtschaftsguts sinkt jedes Jahr um denselben Betrag
Kauft ein Unternehmen eine Maschine für 50.000 Euro und beträgt die Nutzungsdauer zehn Jahre, liegt der jährliche Abschreibungsbetrag bei 5.000 Euro. Der lineare Abschreibungssatz beträgt 10 Prozent pro Jahr.
Geeignete Wirtschaftsgüter der linearen Abgeschreibung
Die lineare Abschreibung eignet sich für Anlagegüter, deren Wertverlust über die Zeit relativ gleichmäßig verläuft. Dazu zählen viele Gegenstände des Anlagevermögens. Typische Beispiele sind Büroeinrichtung, technische Geräte, Produktionsanlagen oder Fahrzeuge, wenn kein stark schwankender Verbrauch im Vordergrund steht.
Entscheidend ist, dass das Wirtschaftsgut abnutzbar ist und dem Unternehmen dauerhaft dient. Grundstücke werden in der Regel nicht abgeschrieben, weil sie keiner planmäßigen Abnutzung unterliegen. Gebäude, Maschinen und andere abnutzbare Anlagegüter können dagegen planmäßig über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Vorteile der linearen Abschreibung
Die lineare Abschreibung ist leicht nachvollziehbar und sorgt für planbare Aufwendungen. Unternehmen können den jährlichen Abschreibungsbetrag früh berechnen und in ihre Kostenrechnung einbeziehen. Auch für Abschlussadressat:innen ist die Methode gut verständlich, weil sie den Wertverzehr gleichmäßig darstellt.
- Einfachheit: Die Berechnung benötigt nur Anschaffungskosten und Nutzungsdauer
- Planbarkeit: Der Aufwand bleibt jedes Jahr gleich
- Vergleichbarkeit: Gleichartige Anlagegüter lassen sich leichter gegenüberstellen
- Transparenz: Der Restwert entwickelt sich klar und nachvollziehbar
Grenzen und mögliche Missverständnisse
Die lineare Abschreibung bildet nicht immer den tatsächlichen Wertverlust ab. Manche Wirtschaftsgüter verlieren am Anfang schneller an Wert, etwa Fahrzeuge oder bestimmte technische Geräte. Trotzdem kann die lineare Methode sinnvoll sein, wenn eine gleichmäßige Nutzung angenommen wird oder steuerliche Vorgaben dies vorsehen.
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FAQ
Wann beginnt die lineare Abschreibung?
Sie beginnt grundsätzlich, sobald das Wirtschaftsgut angeschafft oder hergestellt wurde und einsatzbereit ist. Erfolgt die Anschaffung innerhalb eines Jahres, wird die AfA zeitanteilig berechnet.
Was passiert nach Ende der Nutzungsdauer?
Nach Ablauf der Nutzungsdauer ist das Anlagegut planmäßig vollständig abgeschrieben. Wird es weiter genutzt, bleibt es meist mit einem geringen Erinnerungswert in der Buchhaltung stehen.
Was ist der Unterschied zur degressiven Abschreibung?
Bei der linearen Abschreibung bleibt der Betrag jedes Jahr gleich. Bei der degressiven Abschreibung ist der Abschreibungsbetrag am Anfang höher und sinkt in späteren Jahren.
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