Mängelrüge
Definition: Mängelrüge
Die Mängelrüge ist ein rechtliches Instrument aus dem Handelsrecht. Sie beschreibt die Pflicht eines Käufers, der Kaufmann ist, eine erhaltene Ware unverzüglich zu prüfen und entdeckte Mängel dem Verkäufer sofort anzuzeigen. Diese Pflicht ist in § 377 des Handelsgesetzbuches (HGB) geregelt und gilt nur für Geschäfte zwischen Kaufleuten (B2B).
Anwendungsbereich der Mängelrüge
Die Pflicht zur Mängelrüge kommt ausschließlich bei Kaufleuten im Rahmen eines Handelskaufs in Betracht, die eine Ware erhalten haben, die nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht oder Mängel aufweist. Sie ist besonders relevant in folgenden Situationen:
- Lieferung fehlerhafter Waren: Wenn die gelieferte Ware nicht den Erwartungen entspricht.
- Verdeckte Mängel: Mängel, die bei einer üblichen Prüfung nicht sofort erkennbar sind.
- Fristsetzung: Der Kaufmann muss innerhalb einer bestimmten Frist reagieren, um seine Rechte geltend zu machen.
Fristen und Vorgehensweise bei einer Mängelrüge
Die Einhaltung von Fristen ist entscheidend, um die Nacherfüllung durch den Verkäufer zu verlangen. Nach Erhalt der Ware hat der Kaufmann eine Frist, um Mängel zu rügen. Diese Frist gestaltet sich in der Regel wie folgt:
- Unverzügliche Rüge: Der Kaufmann muss Mängel sofort, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, anzeigen.
- Verjährungsfristen: Die Ansprüche verjähren nach zwei Jahren, beginnend mit der Lieferung der Ware.
Um eine Mängelrüge wirksam einzureichen, sollte der Kaufmann die Mängel schriftlich dokumentieren und gegebenenfalls Beweisfotos oder andere Nachweise beifügen.
Rechte des Kaufmanns nach erfolgter Mängelrüge
Hat ein Kaufmann eine Mängelrüge form- und fristgerecht eingereicht, stehen ihm die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (Käuferrechte) zu. Er kann vom Verkäufer verlangen:
- Nacherfüllung: Die Reparatur der mangelhaften Ware oder die Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache.
- Weitere Rechte: Scheitert die Nacherfüllung, kommen auch Rücktritt vom Vertrag, Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz in Betracht.
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FAQ
Was muss ich in einer Mängelrüge angeben?
In einer Mängelrüge solltest du die genaue Beschreibung des Mangels, den Kaufdatum, die Bestellnummer und Ihre Kontaktdaten angeben.
Wie lange ist Zeit für eine Mängelrüge?
Das kommt darauf an: Kaufleute müssen Mängel nach § 377 HGB unverzüglich (d.h. sofort nach Entdeckung) rügen. Für Verbraucher gilt diese strenge Pflicht nicht; sie können Mängel innerhalb der gesamten zweijährigen Gewährleistungsfrist beanstanden.
Was passiert, wenn eine Mängelrüge nicht rechtzeitig eingereicht wird?
Ein Kaufmann, der die Mängelrüge nicht fristgerecht einreicht, verliert seine Gewährleistungsansprüche wie Nacherfüllung oder Rücktritt. Für Verbraucher gilt dies nicht.
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