Personengesellschaft
Definition Personengesellschaft
Personengesellschaft ist ein Oberbegriff für verschiedene Rechtsformen. Für die Gründung einer Personengesellschaft sind mindestens zwei Gesellschafter erforderlich, die ein gemeinsames wirtschaftliches Ziel verfolgen. Sie haften mit ihrem privaten Vermögen und übernehmen eine aktive Rolle in der Geschäftsführung. Typische Formen sind die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Ist die Personengesellschaft ins Handelsregister eingetragen, z. B. OHG oder KG, ist sie zur doppelten Buchführung verpflichtet. Personengesellschaften, die keinen Eintrag ins Handelsregister haben, wie z. B. die GbR, können eine Einnahmeüberschussrechnung erstellen.
Warum sollte man sich für eine Personengesellschaft entscheiden?
Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften kann man eine Personengesellschaft ohne Mindestkapital gründen und der Gründungsprozess ist meist einfacher. Allerdings haften die Gesellschafter einer Personengesellschaft unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen. Das kann ein großes finanzielles Risiko sein. Der Zusammenschluss mehrerer Personen zu einer Personalgesellschaft bündelt Ressourcen wie Kapital, Wissen oder Arbeitskraft. Das ermöglicht den Gesellschaftern, gemeinsam unternehmerische Chancen zu nutzen und Risiken zu teilen.
Vorteile:
- Finanziell: Kein Startkapital erforderlich
- Gründungsprozess: Einfacher Ablauf
- Flexibilität: Schnelle Entscheidungsfindung ohne aufwendige Gremienstrukturen.
- Kooperation: Nutzung der individuellen Stärken aller Gesellschafter.
Unterschiede zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften
Merkmal | Personengesellschaften | Kapitalgesellschaften |
Haftung | Unbeschränkte Haftung mit Privatvermögen | Beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen |
Gründung | Mindestens zwei Personen erforderlich und ohne Mindestkapital möglich | Möglich ab 1 Person, Mindestkapital ist erforderlich |
Leitung | Durch die Gesellschafter | Oft durch angestellte Geschäftsführer |
Wer gründet eine Personengesellschaft?
Personengesellschaften eignen sich besonders für kleinere bis mittelständische Unternehmen sowie Start-ups, bei denen persönliches Engagement im Vordergrund steht. Auch Familienunternehmen wählen häufig diese Rechtsform aufgrund ihrer Flexibilität.
Typische Einsatzbereiche:
- Freiberuflergemeinschaften: Ärzte oder Anwälte gründen oft GbRs zur gemeinsamen Praxisführung.
- Handelsunternehmen: OHGs werden häufig im Handel genutzt.
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FAQ
Wie gründet man eine Personengesellschaft?
Die Gründung erfordert in der Regel einen Gesellschaftsvertrag zwischen den Partnern; dieser regelt Rechte und Pflichten sowie Gewinnverteilung oder Vertretungsbefugnisse. Bei bestimmten Formen wie der OHG ist zudem eine Eintragung ins Handelsregister notwendig.
Welche steuerlichen Besonderheiten gibt es?
Der Gewinn wird direkt den einzelnen Gesellschaftern zugerechnet und unterliegt deren persönlicher Einkommensteuer – anders als bei Kapitalgesellschaften mit Körperschaftsteuerpflicht.
Wann ist eine Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft sinnvoll?
Wenn das Geschäftsrisiko steigt oder hohe Gewinne erzielt werden, kann eine Umwandlung in eine GmbH oder AG sinnvoll sein – so lassen sich private Vermögenswerte schützen und steuerliche Vorteile nutzen.
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