Prokura
Was ist eine Prokura?
Die Prokura ist eine gesetzlich geregelte Vollmacht, die es einer Person (dem Prokuristen) erlaubt, rechtliche Geschäfte im Namen eines Unternehmens abzuschließen. Sie wird ausschließlich von Kaufleuten erteilt (§ 48 HGB) und muss ins Handelsregister eingetragen werden. Die Prokura gilt als umfassendste Form der handelsrechtlichen Vertretungsmacht.
Welche Aufgaben hat die Prokura?
Die Hauptaufgabe der Prokura besteht darin, Führungskräften oder Mitarbeitenden weitreichende Befugnisse zu übertragen, um das Unternehmen nach außen handlungsfähig zu machen. Dies entlastet den Geschäftsinhaber:innen oder Geschäftsführer:innen bei operativen Entscheidungen.
Umfang der Prokura: Was darf ein Prokurist?
Ein Prokurist darf u. a.:
- Verträge abschließen (z. B. Kaufverträge).
- Kredite aufnehmen oder Bürgschaften eingehen.
- Mitarbeitende einstellen oder kündigen.
Einschränkungen: Bestimmte Handlungen sind vom Gesetz ausgeschlossen – etwa das Veräußern des Unternehmens, Änderungen am Gesellschaftsvertrag oder die Anmeldung zur Insolvenz.
Unterschiede zu anderen Vollmachten
Merkmal | Generalvollmacht | Handlungsvollmacht | Prokura |
Umfang | Vollmacht zur Führung des gesamten Geschäftsbetriebs | Auf bestimmte Branche / Geschäftsart beschränkt | Umfassend für handels-rechtliche Geschäfte |
Eintragung ins Handelsregister? | Nein | Nein | Ja |
Gesetzliche Regelungen | Keine spezifische Vorschrift | § 54 HGB | §§ 48–53 HGB
|
Beispiel: Während ein:e Handlungsbevollmächtigte:r nur in seinem definierten Tätigkeitsbereich handeln darf (z. B. Einkauf), kann ein Prokurist fast alle geschäftlichen Entscheidungen treffen.
Relevanz für Unternehmen
Die Erteilung einer Prokura ist besonders in mittelständischen bis großen Unternehmen relevant, wo operative Aufgaben auf mehrere Schultern verteilt werden müssen. Häufig wird sie an leitende Angestellte wie Abteilungsleiter:innen vergeben.
Typische Einsatzbereiche:
- Finanzwesen: Abschluss von Kreditverträgen mit Banken.
- Personalmanagement: Einstellen und Kündigen von Mitarbeitenden.
- Vertrieb/Einkauf: Aushandeln langfristiger Lieferverträge.
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FAQ
Wie wird eine Prokura erteilt?
Die Erteilung erfolgt durch eine ausdrückliche Erklärung des:der Geschäftsinhabers:in oder des: der Geschäftsführer:in; sie muss anschließend ins Handelsregister eingetragen werden, damit sie wirksam ist (§ 53 HGB).
Kann eine erteilte Prokura eingeschränkt werden?
Die Prokura kann nach außen hin nicht eingeschränkt werden! Intern können jedoch Richtlinien festgelegt werden (z. B., Zustimmungspflichten), diese haben aber keine Wirkung gegenüber Dritten (§ 50 HGB).
Was passiert bei Missbrauch der Vollmacht?
Das Unternehmen haftet grundsätzlich für die Handlungen des Bevollmächtigten gegenüber Dritten – auch wenn diese intern unzulässig waren (§§ 164 ff BGB). Der Prokurist kann persönlich haften, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann.
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