Rechnungswesen, Steuern und Finanzen

Steuerrechtsänderungen für 2010 - Aktuelle Gesetzesentwürfe

KrügerEinige steuerrechtliche Regelungen sollen angesichts der derzeitigen Wirtschaftslage entschärft werden. Schließlich steht die neue Regierung vor großen Herausforderungen, das zarte Pflänzchen der konjunkturellen Erholung nicht niedergehen zu lassen. Welche Schritt mit dem Entwurf des sog. Wachstumsbeschleunigungsgesetzes eingeleitet werden, erklärt unser Referent Hans-Jürgen Krüger.

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Alle wichtigen betrieblichen Steueränderungen 2009/2010 erfahren Sie in unserer Jahresschluss-Tagung Rechnungswesen/Steuern 2009/2010

Das Zahlenwerk des Unternehmens: Der Spiegel Ihres Erfolgs

Wissen ist die wichtigste Stellschraube, die Ihr Unternehmen vorwärts bringt. Um dieses Kapital wertschöpfend einsetzbar zu machen, haben wir uns für die Fach- und Funktionsbereiche

  • Buchführung und Rechnungswesen
  • Steuern im Unternehmen
  • Betriebliche Finanzwirtschaft
  • Internationale Rechnungslegung
zum Ziel gesetzt, Ihnen für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg mit unserer Erfahrung zur Seite zu stehen.

Unsere Erfahrung - Ihr Gewinn
Besonderen Fokus legen wir auf eine gezielte methodisch-didaktische Gestaltung unserer Veranstaltungen, die auch eine aktive Mitarbeit der Teilnehmer einschließt. Durch den engen Austausch mit unseren Kunden können wir schnell und sachgerecht auf die Weiterbildungs- und Schulungsbedürfnisse in Ihrem Unternehmen reagieren.

Mit unseren durchdachten auf die Unternehmenspraxis ausgerichteten Seminar-, Tagungs- und Lehrgangskonzepten bieten wir Ihnen notwendiges Grundlagen - und unabdingbares Anwenderwissen im gesamten betrieblichen Rechnungswesen bis hinzu den finanzwirtschaftlichen Instrumenten. So erhalten Sie die gezielte und qualifizierte Unterstützung in der Aus- und Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter.

Erweitern Sie mit unseren neuen Veranstaltungsthemen Ihr Fachwissen und Ihre Flexibilität in der Arbeitswelt. Wir holen Sie dort ab, wo Sie gerade stehen.

Neuerungen im Umsatzsteuerrecht

Maren Kiera-NöllenInterview mit Maren Kiera-Nöllen, Rechtsanwältin und Steuerberaterin, zum Mehrwertsteuerpaket 2010.

Mit Wirkung zum 01.01.2010 wird das Umsatzsteuerrecht durch Vorgaben der EU geändert. Warum sind die kommenden Änderungen zur Umsatzsteuer so gravierend?

Mit Wirkung zum 01.01.2010 wird das Umsatzsteuerrecht  tatsächlich umfassend und grundlegend geändert. Die Neuerungen betreffen im wesentlichen die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen an Unternehmer. Bislang galt die Grundregel, dass der umsatzsteuerliche Leistungsort bei Dienstleistungen (umsatzsteuerlich „sonstige Leistung“ genannt) dort liegt, wo der leistende Unternehmer sein Unternehmen betreibt (Sitzortprinzip). Für Leistungen ab dem 01.01.2010 wird diese Grundregel dahingehend geändert, dass fortan der Leistungsort für Dienstleistungen zwischen Unternehmern dort liegt, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt (Empfängerortprinzip). Für Leistungen an Privatpersonen bzw. Nichtunternehmer bleibt es beim Sitzortprinzip.

Die Bestimmung des Leistungsorts bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen ist für die Umsatzsteuer deshalb so wichtig, weil davon abhängt, welcher Staat ggf. Umsatzsteuer erheben darf. Es kann also dazu kommen, dass Leistungen, die bislang unproblematisch mit deutscher Umsatzsteuer zu belegen waren, zukünftig im Ausland steuerbar werden. In letztgenannten Fällen greift dann regelmäßig das sog. Reverse Charge Verfahren, wonach sich der deutsche Unternehmer nicht im Ausland registrieren lassen muss, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer anmeldet. Die Reform  soll  zu einer Vereinfachung der Umsatzsteuer bei den grenzüberschreitenden Dienstleistungen führen.  Sämtliche Unternehmen müssen sich über die Neuregelungen informieren und diese dann besonders sorgsam  in ihre organisatorischen und buchhalterischen Prozesse umsetzen.  

Wann müssen sich die Unternehmen umstellen?

Die Neuregelungen gelten ab dem 01.01.2010. Um diese allerdings ab dato anzuwenden, müssen die Unternehmer einige vorbereitende Maßnahmen ergreifen. Je größer ein Unternehmen bzw. je größer der Umfang der grenzüberschreitenden Dienstleistungen ist, um so eher sollte der Unternehmer mit der Umstellung anfangen. Unternehmer mit einem überschaubaren Umfang an grenzüberschreitenden Dienstleistungen sollten sich  in jedem Fall  Anfang des letzten Quartals 2009 über die Neuregelungen informiert und die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet haben.

Welche Risiken sind zu befürchten, wenn die Neuerungen "vergessen" werden und nicht umgesetzt werden?

Da die Neuregelungen möglicherweise dazu führen, dass sich der Leistungsort von Deutschland ins Ausland verlagert, könnte ein „Vergessen“ der Umsatzsteuerreform zur doppelten Umsatzsteuerlast führen. Denn die nunmehr in der Rechnung falsch ausgewiesene  deutsche Umsatzsteuer wird vom Leistenden dennoch gegenüber dem deutschen Fiskus geschuldet. Und der Leistungsempfänger muss nach den neuen Regelungen ebenfalls Umsatzsteuer anmelden.

Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die grenzüberschreitenden Dienstleistungen zukünftig in einer sog. Zusammenfassenden Meldung anzugeben sind. Diese Meldungen werden europaweit abgeglichen. Bei Unstimmigkeiten, z.B. weil der deutsche Unternehmer die Meldung nicht abgegeben hat, wird das deutsche Finanzamt im besten Fall den Unternehmer um Aufklärung bitten und im ungünstigen Fall den Umsatzsteuer-Sonderprüfer vorbeischicken.

Welche Unternehmen sind vorrangig betroffen?

Die Umsatzsteuerreform betrifft in erster Linie Unternehmer, die Dienstleistungen gegenüber anderen Unternehmern mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat erbringen. Hiervon sind nach meiner Erfahrung nicht nur die großen Konzerne, sondern insbesondere auch mittelständige und kleinere Unternehmen betroffen.

BilMoG: Auswirkungen auf Ihre Bilanz

Das Bilanzrechtsmodernisierungs-gesetz - die größte Reform im Handelsrecht seit über 20 Jahren - bringt für fast alle Unternehmen im Mittelstand tief greifende Änderungen für ihr Rechnungswesen.

Erfahren Sie interaktiv, welche Auswirkungen BilMoG im Speziellen auf Ihre Bilanz und den Geschäftsbericht hat.

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Schriftliche Lehrgänge

Distance Learning

Berufliche Qualifizierung bei freier Zeiteinteilung: Mit den schriftlichen Lehrgängen können Sie sich zeit- und ortsunabhängig neues Fachwissen aneignen. Die inhaltlichen Schwerpunkte setzen Sie selbst:

Schriftlicher Lehrgang Buchführung

Schriftlicher Lehrgang Bilanzierung nach neuem HGB

Schriftlicher Lehrgang Umsatzsteuer

Zertifizierter Lehrgang: Geprüfte/r Finanzbuchhalter/in

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Pflicht- und Wahlseminare mit denen Sie umfassend un praxisorientiert auf alle Aufgaben in der Finanzbuchhaltung vorbereitet sind.

Mehr Informationen zum Lehrgang

Ihr Kompetenz-Team
Brigitte Batke-Spitzer
Brigitte Batke-Spitzer
Diplom-Ökonom, Rechtsanwältin, M.A. (Erwachsenenbildung)
Produktmanagerin

Swen Heinemann
Swen Heinemann
Diplom-Betriebswirt (FH)
Produktmanager

Jasmin Wiedensohler
Jasmin Wiedensohler

Magister Artium (Geschichte, Germanistik, Rechtswissenschaften)
Assistentin Produktmanagement

Videoclip

Haufe TV: Dr. Kessler zu den aktuellen Brennpunkten des BilMoG

Der Mitherausgeber des Haufe BilMoG-Kommentars äußert sich unter anderem zu den Themen erstmalige Anwendung zum 31.12.2009, Aktivierungswahlrechte, sonstige Rückstellungen und neue Abzinsungsregelungen, die das Rechnungswesen der Unternehmen und die Berater kennen sollten.