Taxonomie
Was ist eine Taxonomie?
Im deutschen Steuerwesen bezeichnet Taxonomie das standardisierte Datenschema, nach dem Unternehmen ihren Jahresabschluss elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Grundlage ist die E-Bilanz-Pflicht nach § 5b EStG. Die Taxonomie legt fest, wie Bilanz- und GuV-Posten gegliedert, benannt und in XBRL-Format codiert werden, damit sie automatisiert ausgelesen und geprüft werden können.
Ursprünglich stammt der Begriff Taxonomie aus der Biologie (systematische Einordnung von Lebewesen), wird aber im Steuerrecht technisch genutzt, um eine einheitliche Struktur für Finanzdaten zu schaffen.
Welche Aufgaben und Ziele hat eine Taxonomie?
Hauptaufgabe ist die einheitliche und fehlerfreie Übermittlung von Finanzdaten an die Finanzverwaltung. Die vorgegebene Struktur macht Abschlüsse vergleichbar, erleichtert die automatisierte Verarbeitung und reduziert Übertragungsfehler. Die Ziele der Taxonomie sind dementsprechend:
- Strukturierung: Einheitliche Gliederung für Bilanz, GuV und Zusatzangaben.
- Vergleichbarkeit: Standardisierte Positionen ermöglichen branchenübergreifende Auswertungen.
- Transparenz: Klare Mussfelder und Summenmussfelder schaffen Nachvollziehbarkeit.
Die E-Bilanz-Taxonomie als Spezialfall
Die E-Bilanz-Taxonomie wird im Auftrag der Finanzverwaltung jährlich aktualisiert. Sie gilt für alle bilanzierenden Unternehmen – unabhängig von Rechtsform oder Größe – und enthält je nach Branche auch Spezial-Taxonomien (z. B. für Banken, Versicherungen, Krankenhäuser). Unter der Website der Finanzverwaltung können alle Taxonomien eingesehen und abgerufen werden.
Wichtige Merkmale:
- Hierarchische Struktur mit Haupt- und Unterpositionen
- Mussfelder (Pflichtangaben) und Auffangpositionen für abweichende Posten
- Branchenvarianten für spezielle Abschlussarten
- Aktualisierungspflicht: Neue Versionen gelten jeweils für bestimmte Wirtschaftsjahre
Relevanz für Unternehmen
Die Taxonomie ist für alle Unternehmen mit Bilanzierungspflicht relevant, da die E-Bilanz ohne korrekte Taxonomie-Zuordnung nicht übermittelt werden kann. Eine fehlerhafte oder unvollständige Übermittlung kann zu Rückfragen oder Ablehnung der E-Bilanz durch das Finanzamt führen. Typische Einsatzbereiche sind:
- Jahresabschlusserstellung: Zuordnung der Konten zu Taxonomie-Positionen im Buchhaltungsprogramm
- Branchenberichte: Anwendung von Spezial-Taxonomien
- Datenanalyse: Einheitliche Auswertbarkeit innerhalb der Finanzverwaltung
Erweiterter Pflichtumfang bei der E-Bilanz-Taxonomie ab 2025
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde der Umfang der E-Bilanz deutlich erweitert. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen, müssen Unternehmen zusätzlich zu Bilanz- und GuV-Daten auch unverdichtete Kontennachweise elektronisch einreichen. Das heißt: Alle Sachkonten des Hauptbuchs mit Jahressaldo sind einzeln zu melden – inklusive Kontonummer, Bezeichnung und Saldo. Eine Zusammenfassung zu Kontengruppen ist nicht erlaubt.
Diese Pflicht gilt auch für Sonder- und Ergänzungsbilanzen bei Personengesellschaften und Mitunternehmerschaften. Einzelbuchungen oder Journale müssen nicht übermittelt werden.
Die neuen Regeln sorgen für mehr Transparenz und eine detailliertere Datenbasis. Können Unternehmen die technischen Anpassungen noch nicht umsetzen, greift eine Härtefallregelung: Die Kontennachweise dürfen vorübergehend auf anderem Weg nachgereicht werden, mit entsprechendem Hinweis im E-Bilanz-Datensatz.
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FAQ
Was unterscheidet eine einfache Kategorie von einer Taxonomie?
Eine Kategorie ist nur eine einzelne Gruppe. Eine Taxonomie im Steuerwesen beschreibt ein komplettes, hierarchisch aufgebautes System von Gruppen und Untergruppen mit klarer Definition – z. B. die Gliederung einer Bilanz in Anlage- und Umlaufvermögen.
Welche Vorteile bietet die E-Bilanz-Taxonomie speziell für Unternehmen?
Sie sorgt für einheitliche Vorgaben, reduziert Fehler bei der Übermittlung und beschleunigt die Bearbeitung durch das Finanzamt. Außerdem wird der Vergleich von Unternehmensdaten über Branchen hinweg erleichtert.
Ist jede Branche betroffen?
Ja – alle bilanzierenden Unternehmen müssen die Taxonomie anwenden. Für bestimmte Branchen gibt es jedoch eigene Versionen mit angepassten Positionen.
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