Insolvenz
Definition von Insolvenz
Der Begriff Insolvenz bezeichnet die Situation, in der eine natürliche oder juristische Person nicht mehr in der Lage ist, ihre fälligen finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. In Deutschland wird zwischen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung unterschieden – beides kann Auslöser für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sein. Ziel des Verfahrens ist es, die Gläubiger:innen gleichmäßig zu befriedigen und dem Schuldner oder der Schuldnerin unter Umständen einen wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen.
Ursachen und Auslöser einer Insolvenz
Die häufigsten Ursachen für eine Insolvenz sind Einnahmeverluste, Fehlkalkulationen, steigende Verbindlichkeiten oder externe Faktoren wie wirtschaftliche Krisen. Bei Unternehmen kann auch eine falsche Investitionspolitik oder ein erschüttertes Marktumfeld zur Zahlungsunfähigkeit führen. Privatpersonen geraten oft durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Scheidung in die Schuldenfalle.
Ablauf eines Insolvenzverfahrens
Ein Insolvenzverfahren beginnt mit dem Insolvenzantrag, der entweder von dem oder der Schuldner:in selbst oder von Gläubiger:innen gestellt werden kann. Das Insolvenzgericht prüft, ob ein Insolvenzgrund, meist Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, vorliegt.
Nach Eröffnung des Verfahrens wird ein Insolvenzverwalter bestellt. Dieser übernimmt die Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse, also aller pfändbaren Vermögenswerte. Die Erlöse werden anteilig zur Begleichung der Forderungen der Gläubiger:innen verwendet.
Bei Verbraucherinsolvenzen kann im Anschluss die Restschuldbefreiung beantragt werden, die nach erfolgreichem Ablauf der Wohlverhaltensphase die verbleibenden Schulden erlässt.
Unterschiede zwischen Privat- und Unternehmensinsolvenz
Während bei Privatpersonen das Ziel oft in der Entschuldung und einem wirtschaftlichen Neuanfang liegt, steht bei Unternehmen die Sanierung im Vordergrund. Mittels eines Insolvenzplans kann ein Unternehmen unter Aufsicht des Insolvenzverwalters fortgeführt werden. Alternativ wird das Unternehmen abgewickelt und die verbleibenden Vermögenswerte verwertet.
Rechte und Pflichten der Beteiligten
- Schuldner:in: Pflicht zur Offenlegung aller Vermögensverhältnisse und Mitwirkung am Verfahren.
- Gläubiger:in: Recht auf Anmeldung ihrer Forderungen und Beteiligung am Verfahren.
- Insolvenzverwalter: Verantwortlich für die Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse sowie die Verteilung an die Gläubiger:innen.
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FAQ
Was heißt insolvent?
Insolvent bedeutet, dass eine Person oder ein Unternehmen zahlungsunfähig ist, also fällige Rechnungen nicht mehr begleichen kann.
Was ist eine Insolvenzmasse?
Die Insolvenzmasse umfasst das gesamte pfändbare Vermögen des oder der Schuldner:in zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung. Sie dient zur Befriedigung der Gläubiger:innen.
Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren?
Die Dauer hängt vom Einzelfall ab. Verbraucherinsolvenzen bis zur Restschuldbefreiung dauern in der Regel drei Jahre. Unternehmensinsolvenzen können kürzer oder deutlich länger dauern.
Was ist ein Insolvenzplan?
Ein Insolvenzplan ist ein Instrument zur Sanierung eines Unternehmens. Er regelt, wie Schulden reduziert und das Unternehmen fortgeführt werden kann.
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