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Kategorien: Rechnungswesen

KGaA

Definition von Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist eine Mischform aus Kommanditgesellschaft und Aktiengesellschaft. Sie ist eine Rechtsform mit Merkmalen einer Personen- und einer Kapitalgesellschaft und unterliegt dem deutschen Aktiengesetz (AktG). Charakteristisch für die KGaA ist, dass sie über ein in Aktien aufgeteiltes Grundkapital verfügt und gleichzeitig einen persönlich haftenden Gesellschafter, den sogenannten Komplementär, einbezieht. Die restlichen Anteilseigner:innen sind Kommanditaktionär:innen, die mit ihrer Einlage haften. Die KGaA verbindet also Elemente der Personengesellschaft mit denen einer Kapitalgesellschaft.

Aufbau und Struktur einer KGaA

Die Struktur der KGaA ist komplexer als bei anderen Rechtsformen. Sie besteht aus mehreren Organen, die unterschiedliche Aufgaben übernehmen:

  • Komplementär: Der persönlich haftende Gesellschafter, meist eine GmbH oder AG, übernimmt die Geschäftsführung.
  • Kommanditaktionär:innen: Diese Gesellschafter:innen sind über ihre Aktien beteiligt, haften aber nicht persönlich.
  • Hauptversammlung: Versammlung der Aktionär:innen mit grundlegenden Entscheidungsbefugnissen.
  • Aufsichtsrat: Kontrolliert die Geschäftsführung und vertritt die Interessen der Aktionär:innen.

Diese Trennung der Verantwortlichkeiten ermöglicht eine klare Rollenverteilung innerhalb der KGaA.

Vorteile und Besonderheiten der KGaA-Rechtsform

Die KGaA bietet einige besondere Vorteile, die sie für bestimmte Unternehmen attraktiv machen:

  • Gestaltungsfreiheit: Der Komplementär kann unabhängig von den Aktionär:innen agieren, was strategische Entscheidungen erleichtert.
  • Kapitalbeschaffung: Über die Ausgabe von Aktien kann Kapital am freien Markt aufgenommen werden.
  • Haftungsbegrenzung: Kommanditaktionär:innen haften nicht persönlich, sondern nur mit ihrer Einlage.

Insbesondere Familienunternehmen nutzen die KGaA, um Kontrolle zu behalten und gleichzeitig Kapital zu mobilisieren.

Unterschied zur AG und zur klassischen Kommanditgesellschaft

Die KGaA unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von der Aktiengesellschaft (AG) und der Kommanditgesellschaft (KG):

  • Im Vergleich zur AG: Bei der KGaA ist die Geschäftsführung nicht dem Vorstand, sondern dem Komplementär vorbehalten.
  • Im Vergleich zur KG: Die KGaA kann Aktien emittieren, was bei der klassischen KG nicht möglich ist.

Diese Sonderstellung macht die KGaA zu einer flexiblen, aber auch komplexen Rechtsform.

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FAQ

Was ist eine KGaA?

Eine KGaA ist eine Kommanditgesellschaft auf Aktien, die Elemente von Kommanditgesellschaft und Aktiengesellschaft kombiniert.

Wer übernimmt die Geschäftsführung bei einer KGaA?

Die Geschäftsführung liegt beim persönlich haftenden Komplementär, nicht beim Vorstand wie bei einer AG.

Wie ist die Haftung bei einer KGaA geregelt?

Der Komplementär haftet unbeschränkt, Kommanditaktionär:innen haften nur mit ihrer Einlage.

Welche Rolle spielt der Aufsichtsrat in der KGaA?

Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung des Komplementärs und vertritt die Interessen der Aktionär:innen.

Was bedeutet die Abkürzung KGaA?

KGaA steht für Kommanditgesellschaft auf Aktien.

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