Öffentlicher Dienst
Definition von Öffentlicher Dienst
Der öffentliche Dienst umfasst alle Organisationen und Personen, die im Auftrag des Staates Aufgaben für die Allgemeinheit erfüllen. Dazu zählen Behörden, Verwaltungen und staatliche Einrichtungen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene. Beschäftigte im öffentlichen Dienst arbeiten beispielsweise in Schulen, Ministerien, bei der Polizei oder in kommunalen Betrieben. Die Beschäftigungsverhältnisse sind entweder beamtet oder tariflich geregelt.
Struktur und Ebenen des öffentlichen Dienstes
Der öffentliche Dienst gliedert sich in drei Ebenen:
- Bund: Beschäftigte in Bundesbehörden wie Ministerien oder Bundespolizei
- Länder: Lehrer:innen, Polizist:innen oder Verwaltungsmitarbeitende der Länder
- Kommunen: Mitarbeiter:innen in Stadtverwaltungen, Kindergärten, Bauhöfen
Insgesamt arbeiten rund fünf Millionen Menschen im öffentlichen Dienst in Deutschland. Sie sind teils Beamt:innen, teils tariflich Beschäftigte.
Tarifvertrag und Gehalt im öffentlichen Dienst
Für tariflich Beschäftigte gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder der Tarifvertrag der Länder (TV-L). Der TVöD regelt unter anderem die Eingruppierung, Lohnentwicklung und Arbeitsbedingungen. Die Höhe des Gehalts richtet sich nach sogenannten Entgelttabellen. Diese unterteilen sich in Entgeltgruppen und Stufen, abhängig von Qualifikation und Berufserfahrung.
Beamt:innen erhalten hingegen Besoldung nach Besoldungstabellen, die vom jeweiligen Dienstherrn festgelegt werden. Die Gewerkschaften verhandeln regelmäßig mit den Arbeitgebern über Tarifsteigerungen.
Typische Berufe und Einsatzgebiete
Die Bandbreite an Berufen im öffentlichen Dienst ist groß. Beispiele sind:
- Verwaltungsfachangestellte: Organisation und Bürgerkontakt in Ämtern
- Lehrkräfte: Unterricht an staatlichen Schulen
- Polizist:innen: Öffentliche Sicherheit auf Landes- oder Bundesebene
- Erzieher:innen: Betreuung in kommunalen Kindertagesstätten
- Technisches Personal: Bauämter, IT-Abteilungen, Entsorgungsbetriebe
Abgrenzung: Was bedeutet öffentlicher Dienst – und was nicht?
Der Begriff „öffentlicher Dienst“ wird häufig mit staatlichen Aufgaben gleichgesetzt, doch nicht alle staatlich finanzierten Einrichtungen sind automatisch Teil davon. Privatisierte Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung oder ausgelagerte Dienstleistungen (z. B. Reinigungskräfte über Fremdfirmen) zählen nicht direkt zum öffentlichen Dienst. Ebenso gehören Mitarbeitende in öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nur bedingt dazu, da diese eine Sonderstellung einnehmen.
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FAQ
Was ist der öffentliche Dienst?
Der öffentliche Dienst umfasst alle staatlichen Einrichtungen und deren Beschäftigte, die Aufgaben für die Gesellschaft übernehmen, etwa in Verwaltung, Bildung oder Sicherheit.
Wer gehört zum öffentlichen Dienst?
Dazu zählen Beamt:innen sowie Angestellte im öffentlichen Sektor, etwa bei Bund, Ländern und Kommunen. Auch Beschäftigte in Schulen, Polizei oder Verwaltungen gehören dazu.
Wie ist das Gehalt im öffentlichen Dienst geregelt?
Für tariflich Beschäftigte gelten Entgelttabellen gemäß TVöD oder TV-L. Diese richten sich nach Entgeltgruppen und Erfahrungsstufen. Beamt:innen erhalten Besoldung nach Besoldungstabellen.
Was ist der Unterschied zwischen Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst?
Beamt:innen sind hoheitlich tätig und unterliegen speziellen Gesetzen, während Angestellte nach Tarifverträgen beschäftigt werden. Beide arbeiten jedoch im öffentlichen Dienst.
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