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Was macht der Betriebsrat (BR)? Aufgaben, Rechte und Pflichten

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Ob Arbeitszeit, Urlaub oder andere Arbeitsbedingungen – der Betriebsrat steht zwischen Chefetage und Belegschaft: als Vermittler, Sprachrohr und Mitgestalter. Doch welche Rechte hat der BR genau, und wofür ist er verantwortlich? Ein Blick hinter die Kulissen mit Expertin Lisa Stahl-Grandjean: Seit vier Jahren engagiert sie sich als stellvertretende Vorsitzende für die Mitarbeitenden der Haufe Akademie. Sie erklärt, welche Aufgaben, Rechte und Pflichten Betriebsräte haben und warum es sich lohnt, ein verlässlicher Partner für das Unternehmen zu sein.

Wie sieht ein typischer Betriebsratstag bei dir aus?

Wir haben wöchentlich eine Hauptsitzung. Die Liste mit Tagesordnungspunkten ergibt sich aus verschiedenen Anträgen, die im Laufe der Woche bei uns eingegangen sind. Dabei geht es um verschiedene Personalmaßnahmen von HR wie Einstellungen, Versetzungen oder Elternzeitanträge. In der Regel dauert eine Sitzung ein bis zwei Stunden.

Voraussetzungen und Motivation für den Betriebsrat

Wie wird man Mitglied im Betriebsrat?

Man kann für den Betriebsrat vorgeschlagen werden oder sich selbst aufstellen lassen. Voraussetzung sind mindestens sechs Monate Zugehörigkeit zum Betrieb und ein Mindestalter von 18 Jahren. Auch Azubis, Trainees oder befristet Beschäftigte können gewählt werden. Sobald ihr Vertrag endet, scheiden sie jedoch automatisch aus dem BR aus.

Was motiviert Arbeitnehmer, Betriebsrat zu werden?

Ein persönliches Beispiel: Ich hatte in der Vergangenheit als Mitarbeiterin mit dem Betriebsrat zu tun und wurde dann gefragt, ob ich kandidieren wolle. Ich wollte gerne zurückgeben, was ich selbst an Unterstützung erfahren habe. Es ist mir wichtig, für Kollegen und Kolleginnen bei Fragen, Anliegen und Problemen da zu sein. Als Betriebsrätin möchte ich Themen aufgreifen und gestalten und die Interessen der Mitarbeitenden gegenüber dem Arbeitgeber vertreten.

Wie sind Rechte und Pflichten des Betriebsrats geregelt?

Dafür ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) da – unsere Bibel. Darin sind Rechte, Pflichten und Aufgaben geregelt – unsere Arbeitsgrundlage. Es zeigt uns unsere Handlungsspielräume. Wir haben eine ganze Liste an Aufgaben:

  1. Überwachungsrecht:
    Ein Betriebsrat hat darauf zu achten, dass alle erlassenen Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen vernünftig durchgeführt werden. Das bedeutet auch, sicherzustellen, dass der Arbeitgeber nicht versucht, diese zu umgehen oder außer Kraft zu setzen oder sie gar nicht berücksichtigt.
  2. Initiativrecht:
    Der Betriebsrat hat das Recht, selbst Maßnahmen vorzuschlagen. Wenn beispielsweise Anliegen von Mitarbeitenden an ihn herangetragen werden – Dinge, die ihnen wichtig sind oder Maßnahmen, die ihnen guttun würden –, darf der Betriebsrat Arbeitsgruppen dazu initiieren und in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber treten. Ziel ist es dabei immer, den Mitarbeitenden Gehör zu verschaffen.
  3. Förderung der Gleichstellung und Integration:
    Dazu gehört unter anderem die Förderung der Gleichstellung im Betrieb sowie die Unterstützung bei der Eingliederung schwerbehinderter Menschen. Auch ältere Kollegen und Kolleginnen sollen unterstützt werden – ihre besonderen Bedürfnisse sollen Gehör finden.
  4. Arbeitsschutz:
    Ein großes Thema ist natürlich auch der Arbeitsschutz. Hier wirkt der Betriebsrat aktiv mit und beteiligt sich an entsprechenden Maßnahmen.
  5. Entgeltverhandlungen:
    Entgeltfragen sind ein ständiges Thema: Grundsätzlich verhandelt der BR keine Tariflöhne. Er hat jedoch ein Mitbestimmungsrecht bei Fragen zur konkreten Ausgestaltung des Entgeltsystems im Betrieb (z. B. Leistungsentgelte, Akkordprämien). Er ist somit verpflichtet, darauf zu achten, dass geltende tarifliche und gesetzliche Regelungen eingehalten werden.
  6. Mitbestimmungsrechte:
    Der Betriebsrat hat umfassende Mitbestimmungsrechte in verschiedenen Bereichen: Bei Personaleinstellungen muss er zustimmen; bei Kündigungen hört er beide Seiten (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) an – auch wenn er zum Beispiel während einer Probezeit keine große Handhabe hat. Auch bei größeren Veränderungen im Betrieb („Betriebsänderungen“) wie etwa Schließungen von Abteilungen oder Teilen des Unternehmens ist es verpflichtend, den Betriebsrat einzubeziehen – insbesondere um Sozialpläne auszuhandeln.
  7. Ansprechpartner für Mitarbeitende:
    Eine weitere wichtige Aufgabe des Betriebsrats besteht darin, ein offenes Ohr für alle Kollegen und Kolleginnen zu haben und als Anlaufstelle für deren Anliegen zur Verfügung zu stehen.

Ist das Mitbestimmungsrecht das zentrale Recht des Betriebsrats?

Nein! Neben dem Mitbestimmungsrecht gibt es auch Informations-, Auskunfts- und Beratungsrechte. Das ist im Betriebsverfassungsgesetz festgehalten, dass wir Einblicke bekommen und informiert werden. Vor allem gilt es auch, uns als Beratungsinstanz hinzuzuziehen, wenn beispielsweise ein Bereich verkauft wird. Das Informationsrecht ist essenziell: Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat über geplante Änderungen informieren. So können wir auf Anfragen der Mitarbeitenden vorbereitet reagieren. Bei Änderungen wie einer Arbeitszeitverlängerung für den ganzen Betrieb darf dies nicht ohne Zustimmung geschehen. Wir müssen auf die Fragen der Mitarbeitenden vorbereitet sein.

Die Geschäftsführung kann nicht bestimmen: ab morgen gilt die 4-Tage-Woche?

Nein, denn wir haben das Mitbestimmungsrecht. Ohne unsere Zustimmung kann er das nicht bestimmen.

Welche weiteren Aufgaben hat der Betriebsrat?

Ich bin Mitglied einer Arbeitsgruppe des Konzernbetriebsrats (KBR), die sich um IT-Themen kümmert (z. B. Risikoanalyse-Prozesse bei neuer Software). Zudem prüfen wir Mitarbeiterrechte hinsichtlich Datenschutz und möglicher Leistungs- und Verhaltenskontrollen.

Konzernbetriebsrat, Gesamtbetriebsrat – wie hängt das zusammen?

Der Konzernbetriebsrat setzt sich aus Mitgliedern der verschiedenen Betriebsratsgremien zusammen. In unserem Fall hat die Haufe Group den Konzernbetriebsrat. Tochterunternehmen wie Haufe Akademie oder Haufe-Lexware haben eigene Betriebsräte, die abhängig von der Mitarbeiterzahl im Konzernbetriebsrat vertreten sind. Zudem gibt es an den verschiedenen Standorten weitere kleine Betriebsratsgremien und zwei Gesamtbetriebsräte. Sobald eine Betriebsstätte mehr als fünf Mitarbeitende hat, können sie ein eigenes Gremium haben.

Herausforderungen und Zusammenarbeit des Betriebsrats mit dem Arbeitgeber

Jede:r Mitarbeitende hört von euch noch vor dem ersten Tag. Es heißt: Der Betriebsrat muss der Einstellung noch zustimmen. Wovon ist die Zustimmung abhängig?

Zur fachlichen Eignung kann der Betriebsrat nichts sagen, aber eine Betriebsvereinbarung besagt, dass, bei gleicher Eignung, interne Bewerbungen vorzuziehen sind. Das prüfen wir oder achten darauf, dass Stellen immer auch intern ausgeschrieben werden. Wir schauen uns die Bewerbungsunterlagen an und wenn ein externer Bewerber vorgezogen werden soll, fordern wir eine Erklärung, warum die interne Bewerbung abgelehnt werden soll. Wir haben auch ein Auge auf die Eingruppierung und das Startgehalt.

Ist der Betriebsrat immer auf der Seite der Mitarbeitenden?

Wir vertreten die Interessen der Mitarbeitenden gegenüber dem Arbeitgeber – sei es bei Gehaltsthemen oder Vereinbarungen –, agieren aber auch als Berater und suchen Kompromisse zwischen beiden Seiten. Wir sind vor allem Berater für die Mitarbeitenden.

Wird der Betriebsrat als „Störfaktor“ für Unternehmen wahrgenommen?

Das könnte man denken, aber wenn der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat zusammenarbeitet, kommt man schneller zu besseren Lösungen für beide Seiten. Wir vertreten die Mitarbeiterseite und sind uns natürlich nicht immer ganz einig, aber es nützt dem Unternehmen auch nichts, Entscheidungen durchzudrücken, die für Unzufriedenheit in der Belegschaft sorgen.

Ein guter BR wird als Partner wahrgenommen – nicht als Hindernis.

Können sich auch Mitarbeitende in Probezeit an den BR wenden?

Ja! Auch wenn wir keine Einspruchsrechte bei Probezeitkündigungen haben, bieten wir Gespräche an und hören beide Seiten an.

Unser Seminarangebot für Betriebsratsweiterbildungen

Neue Mitglieder im Betriebsrats erhalten Grundschulungen zum Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Doch darüber hinaus fordern die Anliegen der Belegschaft und des Unternehmens den Betriebsrat jeden Tag neu. Eine Vielzahl an Seminaren bietet Betriebsräten vom Grundlagen-, über Praxis-, bis hin zu Vertiefungswissen die Möglichkeit zum besten Partner für beide Seiten zu werden. Entdecke das passende Seminar für Dich!


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FAQ: Gründung und Rahmenbedingungen des Betriebsrats

Wie gründet man einen Betriebsrat?

Ein Betriebsrat kann ab fünf Beschäftigten gegründet werden. Die Initiative geht in der Regel von den Mitarbeitenden aus, nicht vom Arbeitgeber. Der Arbeitgeber kann die Gründung nicht verhindern. Falls es zu Streit kommt, entscheidet ein Arbeitsgericht zugunsten der Belegschaft.

Was enthält eine Betriebsvereinbarung?

Eine Betriebsvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Sie regelt Themen wie Arbeitszeit, Urlaub oder Zeiterfassung. Für das gesamte Unternehmen gelten zusätzlich Konzernbetriebsvereinbarungen, die z. B. Homeoffice- und Shared-Desk-Regelungen festlegt.

Haben Betriebsratsmitglieder Kündigungsschutz?

Ja, ständige bzw. ordentliche Mitglieder genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Ersatzmitglieder sind nur während ihres aktiven Einsatzes geschützt. Eine fristlose Kündigung ist nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen möglich – etwa beim Verrat von Betriebsgeheimnissen.

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Über den:die Autor:in

Online-Redaktion

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Lisa Stahl-Grandjean

Langjährige Betriebsrätin bei der Haufe Akademie.