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Vertragsabschluss

Definition: Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss bezeichnet den rechtlich verbindlichen Moment, in dem zwei oder mehr Parteien einen Vertrag eingehen. Voraussetzung ist das Zusammentreffen von Angebot und Annahme. Die rechtliche Grundlage bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere § 145 ff.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn sich die Parteien über die wesentlichen Vertragsinhalte einig sind. Diese Einigung erfolgt durch übereinstimmende Willenserklärungen. Der Begriff „Vertragsabschluss“ ist dabei synonym mit dem juristischen Begriff „Vertragsschluss“.

Voraussetzungen für einen wirksamen Vertragsabschluss

Damit ein Vertragsabschluss rechtlich Bestand hat, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Geschäftsfähigkeit: Beide Parteien müssen geschäftsfähig sein.
  • Übereinstimmende Willenserklärungen: Angebot und Annahme müssen inhaltlich übereinstimmen.
  • Rechtmäßiger Inhalt: Der Vertragsinhalt darf nicht gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen.
  • Formvorschriften: Für manche Verträge schreibt das Gesetz eine bestimmte Form vor, damit sie wirksam sind. So muss beispielsweise die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses schriftlich erfolgen, und ein Grundstückskaufvertrag bedarf sogar der notariellen Beurkundung.

Im Zweifel kann ein Vertrag auch durch schlüssiges Verhalten zustande kommen, etwa durch die Nutzung von Leistungen.

Vertragsabschluss in der Praxis: Beispiele und Anwendungsbereiche

Vertragsabschlüsse sind aus dem Alltag von Verbraucher:innen und Unternehmen nicht wegzudenken. Hier einige Beispiele:

  • Kaufvertrag: Online-Bestellungen, Supermarkteinkäufe
  • Mietvertrag: Wohnungsanmietung, Gewerberaum
  • Arbeitsvertrag: Anstellung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in
  • Dienstleistungsvertrag: Handwerksleistung, Beratungsvertrag

In der Praxis ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oft streitentscheidend, etwa im Fall einer Frist oder Anfechtung.

Typische Missverständnisse beim Vertragsabschluss

Es gibt mehrere häufige Irrtümer rund um den Vertragsabschluss:

  • Schriftform ist immer nötig: Viele Verträge sind auch mündlich oder durch konkludentes Verhalten gültig.
  • Widerruf ist immer möglich: Ein Widerruf ist nur in bestimmten Fällen, etwa bei Fernabsatzverträgen, zulässig.
  • Zweifel an der Gültigkeit: Bei Zweifeln über die Auslegung entscheidet im Streitfall meist ein Gericht.

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FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Vertragsabschluss und Vertragsschluss?

Beide Begriffe sind synonym. Im juristischen Sprachgebrauch wird häufiger der Begriff „Vertragsschluss“ verwendet, während „Vertragsabschluss“ im allgemeinen Sprachgebrauch üblicher ist.

Kann ein Vertrag auch ohne Unterschrift gültig sein?

Ja. Ein Vertrag ist auch ohne Unterschrift gültig, wenn Angebot und Annahme klar und übereinstimmend sind. Ausnahmen gelten, wenn das Gesetz eine bestimmte Form verlangt.

Wann ist ein Vertragsabschluss anfechtbar?

Ein Vertrag kann angefochten werden, wenn z. B. ein Irrtum vorlag oder eine arglistige Täuschung erfolgt ist. Die Anfechtung muss innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen.

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