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Verwaltungsbeamte

Definition: Verwaltungsbeamte

Verwaltungsbeamte sind Beamt:innen im öffentlichen Dienst, die in der öffentlichen Verwaltung tätig sind. Sie übernehmen organisatorische, rechtliche und verwaltungstechnische Aufgaben in Behörden von Bund, Ländern und Kommunen. Im Gegensatz zu Angestellten haben sie den Beamtenstatus, der besondere Rechte und Pflichten mit sich bringt.

Einsatzgebiete und Aufgaben von Verwaltungsbeamten

Verwaltungsbeamte arbeiten in unterschiedlichen Bereichen der öffentlichen Verwaltung. Ihr Einsatz orientiert sich an der jeweiligen Laufbahngruppe (mittlerer, gehobener oder höherer Dienst). Typische Aufgaben sind:

  • Bearbeitung von Anträgen: B. Genehmigungen, Ausweise, Fördermittel
  • Rechtsanwendung: Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen
  • Haushalts- und Personalverwaltung: Planung und Kontrolle öffentlicher Mittel
  • Bürgerberatung: Informationen und Hilfestellung im Behördenkontakt

Verwaltungsbeamte finden sich beispielsweise in Stadtverwaltungen, Ministerien, bei der Polizei oder in Landesbehörden.

Laufbahn und Voraussetzungen

Um Verwaltungsbeamter oder Verwaltungsbeamtin zu werden, ist eine Laufbahnausbildung notwendig. Diese variiert je nach angestrebtem Dienstgrad:

  • Mittlerer Dienst: Abschluss einer passenden Berufsausbildung oder eines mittleren Schulabschlusses, gefolgt von einem meist zweijährigen Vorbereitungsdienst (z.B. als Regierungssekretäranwärter:in)
  • Gehobener Dienst: (Duales) Studium an einer Hochschule für öffentliche Verwaltung des Bundes oder der Länder
  • Höherer Dienst: Hochschulstudium (z. B. Jura) mit zusätzlicher Verwaltungsausbildung

Wichtig ist die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedstaates sowie die gesundheitliche Eignung. Die Berufung erfolgt durch den Dienstherrn (z. B. das jeweilige Bundesland).

Besonderheiten im Beamtenverhältnis

Verwaltungsbeamte haben ein besonderes Dienstverhältnis: Sie stehen in einem Treueverhältnis zu ihrem Dienstherrn. Daraus ergeben sich Rechte wie Besoldung, Versorgung im Ruhestand und ein Lebenszeitverhältnis, aber auch Pflichten wie Streikverbot und besondere Loyalitätspflichten.

Nach einer Probezeit erfolgt in der Regel die Übernahme auf Lebenszeit im Verwaltungsdienst. Bei Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze treten Verwaltungsbeamte in den Ruhestand. Die Versorgung richtet sich nach der Dauer der Dienstzeit und dem letzten Dienstrang.

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FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Verwaltungsbeamten und Angestellten im öffentlichen Dienst?

Verwaltungsbeamte haben den Beamtenstatus, sind auf Lebenszeit verbeamtet und unterliegen besonderen Regelungen, während Angestellte auf Grundlage von Tarifverträgen beschäftigt sind.

Wo arbeiten Verwaltungsbeamte?

Sie sind in Behörden von Bund, Ländern und Kommunen tätig, zum Beispiel bei Stadtverwaltungen, Ministerien, der Polizei oder Sozialämtern.

Wie wird man Verwaltungsbeamter?

Der Zugang erfolgt über eine entsprechende Ausbildung oder ein Studium im Bereich Verwaltung. Die spätere Verbeamtung hängt von Eignung, Befähigung und Leistung ab.

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