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Kategorien: Rechnungswesen

Bilanz

Definition: Was ist eine Bilanz?

Die Bilanz ist neben der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) der zentrale Bestandteil des Jahresabschlusses eines Unternehmens. Sie gibt Aufschluss über die finanzielle Situation eines Unternehmens.

In der Bilanz werden Vermögenswerte und Schulden des Unternehmens am Bilanzstichtag gegenübergestellt. Aktiva und Passiva müssen dabei in einem ausgeglichenen Verhältnis stehen. Eine Bilanz ist nur dann korrekt, wenn die Summen auf der Aktiv- und Passivseite übereinstimmen.

Der Bilanzstichtag ist der Tag, an dem die Bilanz erstellt wird. In der Regel handelt es sich dabei um den 31. Dezember. Falls Unternehmen ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr haben, kann es sich aber auch um ein anderes Datum handeln. Die Bilanz ist dann zum letzten Tag des Geschäftsjahres zu erstellen.

Handels- und Steuerbilanz

Es wird zwischen der Handels- und Steuerbilanz unterschieden:

Die Handelsbilanz hat die Aufgabe, die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens möglichst genau abzubilden, damit sich externe Dritte wie Kreditgeber, Investoren oder Kunden darüber informieren können.

Die Steuerbilanz wird auf Grundlage der Handelsbilanz erstellt, muss aber den Steuervorschriften entsprechen. Für das Finanzamt ist das Ergebnis der Steuerbilanz maßgeblich. Es ergeben sich oft Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz, da beide Bilanzen für unterschiedliche Zwecken erstellt werden.

Wer ist bilanzierungspflichtig?

Gemäß § 242 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) müssen Kaufleute zu Beginn und zum Ende eines jeden Geschäftsjahres eine Bilanz erstellen, die das Verhältnis des Vermögens und der Schulden abbildet.

Ob ein Unternehmen verpflichtend eine Jahresbilanz erstellen muss, hängt von folgenden Faktoren ab:

  • der Rechtsform des Unternehmens
  • dem Umsatz und Gewinn
  • den Umständen der ausgeübten Tätigkeit

Bilanzierungspflichtig sind:

  • gewerblich tätige Einzelunternehmer, deren Umsatz mehr als 800.000 Euro pro Jahr oder deren Gewinn mehr als 80.000 Euro pro Jahr beträgt
  • Kapitalgesellschaften, wie zum Beispiel eine GmbH oder eine AG.

Freiberufler sind dagegen nicht bilanzierungspflichtig. Bei ihnen reicht die Erstellung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung aus. Sie dürfen aber auf freiwilliger Basis ebenfalls eine Bilanz erstellen. Das Gleiche gilt für Gewerbetreibende, deren Umsatz und Gewinn unterhalb des Schwellenwerts von 800.000 Euro bzw. 80.000 Euro liegt.

Hinweis: Die freiwillige Erstellung einer Bilanz kann zum Beispiel von Vorteil sein, wenn es um die Aufnahme eines Kredits geht. Banken bevorzugen bei der Kreditvergabe oft die Vorlage einer Bilanz im Vergleich zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).

Welche Unternehmen müssen ihre Bilanz veröffentlichen?

Bestimmte Unternehmen sind nicht nur zur Erstellung, sondern auch zur Offenlegung der Unternehmensbilanz verpflichtet.

Ein Veröffentlichungspflicht gilt für:

  • Kapitalgesellschaften, zum Beispiel eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft (AG)
  • Personengesellschaften, bei denen keine natürliche Person persönlich haftender Gesellschafter ist, zum Beispiel eine GmbH & Co. KG
  • Eingetragene Genossenschaften
  • Unternehmen, die nach dem Publizitätsgesetz zur Offenlegung der Bilanz verpflichtet sind

Ist ein Unternehmen zur Veröffentlichung seiner Bilanz verpflichtet, muss es seinen Jahresabschluss beim Bundesanzeiger in elektronischer Form einreichen.

Die Bilanzierungsgrundsätze

Zu den elementaren Grundsätzen der Bilanzierung zählen die Bilanzwahrheit, Bilanzklarheit, Bilanzidentität und die Bilanzkontinuität. Diese Grundsätze sollen sicherstellen, dass die Bilanz den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen entspricht und für Dritte nachvollziehbar ist.

Mit Bilanzwahrheit ist gemeint, dass die Bilanz inhaltlich richtig sein muss.

Unter Bilanzklarheit ist die übersichtliche und transparente Darstellung der Vermögenswerte und Schulden zu verstehen. Dabei ist es wichtig, dass die verschiedenen Positionen klar voneinander abgegrenzt sind. Ein sachverständiger Dritter muss die Bilanz innerhalb kurzer Zeit verstehen können.

Mit Bilanzidentität ist gemeint, dass die Werte in der Eröffnungsbilanz nicht von den Werten der Schlussbilanz abweichen dürfen.

Bilanzkontinuität  bedeutet, dass die einmal gewählten Bilanzierungsmethoden und Bewertungsgrundsätze fortlaufend angewendet werden, damit die Bilanzen der einzelnen Geschäftsjahre miteinander verglichen werden können. Abweichende Darstellungen sind nur ausnahmsweise zulässig.

Darüber hinaus ist das Vollständigkeitsgebot zu beachten: Die Bilanz muss alle relevanten Inhalte enthalten. Durch das sogenannte Saldierungsgebot wird geregelt, dass Aktiv- und Passivposten sowie Aufwendungen und Erträge nicht miteinander verrechnet werden dürfen. Ausnahmen vom Saldierungsgebot finden sich in § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB.

Aufbau und Gliederung der Bilanz

§ 266 HGB enthält die gesetzlichen Vorgaben zur Gliederung der Bilanz. Innerhalb der Gegenüberstellung befinden sich auf der linken Seite die Aktiva, auf der rechten Seite die Passiva.

Auf der Seite der Aktiva sind die Vermögenswerte des Unternehmens einzutragen, zum Beispiel:

  • Anlagevermögen aus Sachanlagen zum Beispiel Grundstücke oder Maschinen
  • Finanzanlagen und Anteile
  • Immaterielle Wirtschaftsgüter, zum Beispiel Firmenwerte oder Lizenzen
  • Vorräte, zum Beispiel vorhandene Rohstoffe
  • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
  • Sonstige Vermögensgegenstände
  • Anteile an verbundenen Unternehmen und sonstige Wertpapiere
  • Kassenbestände
  • Bankguthaben

Auf Seite der Passiva sind beispielsweise folgende Posten auszuweisen:

  • Gezeichnetes Kapital
  • Kapitalrücklage
  • Gewinnrücklagen
  • Gewinn- und Verlustvortrag
  • Jahresüberschüsse
  • Jahresfehlbeträge
  • Rückstellungen
  • Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Bei in Deutschland ansässigen Unternehmen muss die Bilanz in deutscher Sprache formuliert sein. Die Werte in der Bilanz sind in Euro anzugeben.

In § 265 HGB finden sich weitere Regelungen zur Gliederung einer Bilanz:

  • Vergleichbarkeit: Für jede Bilanzposition muss nicht nur der aktuelle Wert angegeben werden, sondern auch der entsprechende Betrag des vorangegangenen Geschäftsjahres. Sind die Beträge nicht vergleichbar, muss dies im Anhang angegeben und erläutert werden.
  • Mitzugehörigkeit: Wenn Vermögenswerte oder Schulden unter mehrere Bilanzpositionen fallen, muss die Mitzugehörigkeit zu anderen Positionen entsprechend vermerkt werden.
  • Mehrere Geschäftszweige: Eine Gliederung nach verschiedenen Geschäftszweigen ist erlaubt, wenn dies erforderlich ist.
  • Untergliederung: Wenn die vorgegebenen Positionen nicht passend sind, darf die Bilanz unterteilt werden oder es dürfen neue Posten und auch Zwischensummen eingeführt werden.
  • Änderung der Gliederung: Es ist erlaubt, die Gliederung und Bezeichnung der Bilanzpositionen zu ändern, wenn dies aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit der Bilanz erforderlich ist.
  • Zusammenfassung von einzelnen Positionen: Die Positionen in der Bilanz mit arabischen Zahlen dürfen zusammengefasst werden, wenn dies aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit der Bilanz erforderlich ist.
  • Nicht-Ausweisen von Positionen: Eine Position, die keinen Betrag enthält, muss in der Bilanz nicht aufgeführt werden – es sei denn, dass es im Vorjahr bei dieser Position noch einen Betrag gab.

Diese Regelungen sollen dafür sorgen, dass die Bilanz übersichtlich bleibt und alle relevanten Informationen klar und verständlich präsentiert werden.

Was bedeutet „Bilanzsumme“?

Bei der Erstellung einer Bilanz wird sowohl auf der Aktivseite als auch auf der Passivseite eine Summe ermittelt. Beide Summen müssen gleich hoch sein. Der Unterschiedsbetrag zwischen Aktiva und Passiva muss null sein, damit die Bilanz ausgeglichen ist.

Zu beachten ist: Die Bilanzsumme zeigt nicht den Bilanzgewinn zum Bilanzstichtag an. Der Bilanzgewinn wird in der GuV ermittelt und muss auf der Passivseite der Bilanz im Eigenkapital ausgewiesen werden.

Welche Fristen gelten für die Erstellung der Jahresbilanz?

Bis zu welchem Zeitpunkt die Schlussbilanz erstellt werden muss, hängt von der Unternehmensgröße ab.

  • Mittelgroße und große GmbHs müssen die Jahresbilanz innerhalb der ersten 3 Monate des Folgejahres erstellen.
  • Für kleine GmbHs gilt eine Frist von 6 Monaten nach Jahresende.
  • Einzelunternehmen und Personengesellschaften müssen ihre Bilanz innerhalb eines Jahres nach dem Geschäftsjahr aufstellen.

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FAQ

Was zeigt eine Bilanz eigentlich?

Sie zeigt die finanzielle Lage eines Unternehmens, indem sie Vermögen (Aktiva) und Schulden/Eigenkapital (Passiva) zum Bilanzstichtag gegenüberstellt. Beide Seiten müssen gleich hoch sein.

Was ist der Unterschied zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz?

Die Handelsbilanz soll die wirtschaftliche Situation möglichst genau abbilden (für z. B. Investoren, Banken). Die Steuerbilanz basiert darauf, muss aber Steuervorschriften folgen. Fürs Finanzamt zählt dieses Ergebnis, daher gibt es oft Abweichungen.

Wer muss eine Bilanz erstellen – und wer nicht?

Kaufleute müssen bilanzieren; dazu zählen u. a. Kapitalgesellschaften (GmbH/AG) sowie Einzelunternehmer über bestimmten Umsatz-/Gewinngrenzen. Freiberufler sind nicht verpflichtet (EÜR reicht), können aber freiwillig bilanzieren.

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