Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer – auch Mehrwertsteuer genannt – wird auf Waren sowie auf Dienstleistungen erhoben und gilt als eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen sind dazu verpflichtet, die Umsatzsteuer korrekt zu erheben und an das Finanzamt abzuführen. Eine regelmäßige Meldung der Umsatzsteuer erfolgt im Rahmen der sogenannten Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Definition: Was ist die Umsatzsteuer?
Bei der Umsatzsteuer handelt es sich um eine Steuer auf Umsätze, also auf Warenlieferungen und Dienstleistungen. Umsatzsteuer müssen sowohl private Endverbraucher als auch Unternehmen bezahlen, die eine Ware kaufen oder eine Dienstleistung in Anspruch nehmen. Derjenige, der die Lieferung oder Leistung erbringt, muss die eingenommene Umsatzsteuer dann an das Finanzamt abführen. Im Rechnungswesen muss die Umsatzsteuer sowohl bei Einkäufen als auch bei Verkäufen beachtet werden.
Umsatzsteuerpflichtig sind Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform. Auch Selbstständige und Freiberufler sind umsatzsteuerpflichtig.
Bis auf wenige Ausnahmen wird auf alle Konsumabgaben eine Umsatzsteuer erhoben. Als sogenannte Gemeinschaftsteuer steht die Umsatzsteuer sowohl dem Bund als auch den Bundesländern zu.
Häufig wird statt Umsatzsteuer der Begriff „Mehrwertsteuer“ gebraucht. Inhaltlich besteht zwischen beiden Begriffen aber keinerlei Unterschied.
Rechtsgrundlagen für die Umsatzsteuer
Gesetzliche Grundlage für die Umsatzsteuer ist das Umsatzsteuergesetz (UStG). Dieses enthält die Regelungen, an die sich Unternehmen bei der Ausführung von Lieferungen und Leistungen halten müssen. Aber nicht nur die Unternehmen, sondern auch die Finanzverwaltung sowie die zuständigen Finanzgerichte sind an das UStG gebunden.
Außerdem finden sich ausführliche Informationen zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Lieferungen und Leistungen auch in der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV). Dabei handelt es sich um eine Rechtsverordnung, deren Ziel es ist, Detailfragen zum Umsatzsteuerrecht zu beantworten und die einheitliche Rechtsanwendung durch Finanzverwaltung und Rechtsprechung bei der Umsatzsteuer zu gewährleisten.
Die verschiedenen Umsatzsteuersätze
Bei der Umsatzsteuer ist in Deutschland grundsätzlich zu unterscheiden zwischen:
- dem Regel-Umsatzsteuersatz von 19 Prozent,
- dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent und
- umsatzsteuerfreien Umsätzen
Das bedeutet: Grundsätzlich gilt ein Umsatzsteuersatz von 19 Prozent. In bestimmten Fällen reduziert sich der Umsatzsteuersatz auf 7 Prozent. Dies ergibt sich aus § 12 Abs. 2 UStG.
Beispiele für Waren oder Dienstleistungen mit ermäßigtem Steuersatz:
- Ein Großteil der Lebensmittel
- Zeitungen, Zeitschriften und Bücher
- Hotelübernachtungen
- Tickets für Theater, Konzerte und Museen
- Tickets für den Personennahverkehr
- Kunstgegenstände
Für den Verkauf von Speisen und Getränken in der Gastronomie ist zu unterscheiden: Durch die Neuregelung durch das Steueränderungsgesetz 2025 gilt für Speisen dauerhaft der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent – unabhängig davon, ob die Speise zum Verzehr vor Ort im Restaurant angeboten wird oder der Kunde die Speise mitnimmt. Diese Absenkung gilt aber nicht für Getränke.
In folgenden zwei Branchen wird ein separater Steuersatz erhoben:
- Für landwirtschaftliche Erträge wird eine Umsatzsteuer von 7,8 Prozent fällig
- Für forstwirtschaftliche Erzeugnisse gilt eine Umsatzsteuer von 5,5 Prozent
Voraussetzung für die Anwendung dieser Steuersätze in der Land- und Forstwirtschaft ist, dass der Gesamtumsatz in dem land- bzw. forstwirtschaftlichen Betrieb im vorangegangenen Kalenderjahr weniger als 600.000 Euro betragen hat.
Welche Leistungen sind umsatzsteuerfrei?
Gemäß § 4 UStG sind bestimmte Lieferungen und sonstige Leistungen steuerfrei. Nicht umsatzsteuerpflichtig sind zum Beispiel:
- Ausfuhrlieferungen in das EU-Ausland (innergemeinschaftliche Lieferungen)
- Ausfuhrlieferungen in Länder außerhalb der EU
- Vermietung und Verpachtung von Grundstücken
- Immobilienverkäufe
- Heilbehandlungen von Ärzten, Hebammen und Heilpraktikern
- Bestimmte Bank- und Finanzgeschäfte
- Schul- und Bildungsleistungen
- Künstlerische und kulturelle Darbietungen
In bestimmten Fällen handelt sich dabei um eine „unechte“ Steuerbefreiung handelt. Dann ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Davon zu unterscheiden sind „echte“ Steuerbefreiungen, bei denen ein Vorsteuerabzug möglich ist.
Was bedeutet Vorsteuerabzug?
Grundsätzlich sollen mit der Umsatzsteuer letztendlich Produkte und Dienstleistungen besteuert werden, die von privaten Endverbrauchern erworben werden. Umsatzsteuer muss aber auch in Rechnung gestellt werden, wenn Unternehmen Waren und Dienstleistungen an andere Unternehmen verkaufen.
Damit Unternehmen, denen von einem anderen Unternehmen Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wird, dadurch nicht wirtschaftlich belastet werden, sind die Unternehmen in der Regel zum sogenannten Vorsteuerabzug berechtigt. Das bedeutet: Sie können sich die gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt erstatten lassen. Die vom Unternehmen gezahlte Umsatzsteuer wird als Vorsteuer bezeichnet, weil das Unternehmen in Vorleistung geht.
Die Vorsteuer kann entweder im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung oder im Rahmen der Umsatzsteuererklärung geltend gemacht werden. Unter welchen Voraussetzungen ein Vorsteuerabzug möglich ist, regelt das UStG.
Wichtig: Zum Vorsteuerabzug sind nur Unternehmen berechtigt, private Endverbraucher dagegen nicht.
Was ist eine Umsatzsteuer-Voranmeldung?
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist eine regelmäßige Meldung, welche die Unternehmen beim Finanzamt einreichen – entweder monatlich oder quartalsweise. Dabei geben die Betriebe ihre Umsätze und Vorsteuerbeträge für den jeweiligen Abrechnungszeitraum an. Auf Basis der Umsatzsteuer-Voranmeldung wird die Umsatzsteuerschuld berechnet, die entweder zu zahlen ist oder als Vorsteuervergütung erstattet wird.
Ob die Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich oder vierteljährlich erfolgen muss, hängt von der Höhe der im Vorjahr abgeführten Umsatzsteuer ab.
Wer benötigt eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?
Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (kurz: USt-ID) benötigen alle Unternehmen,
- die Waren ins EU-Ausland liefern oder
- sonstige Leistungen im EU-Ausland erbringen.
Für Rechnungen innerhalb Deutschlands genügt die Steuernummer. Die USt-ID kann beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt werden.
Was bedeutet die „Kleinunternehmerregelung“?
Bestimmte Unternehmen können die sogenannte Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG in Anspruch nehmen und sich damit von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Ein Unternehmer gilt als Kleinunternehmen, wenn sein Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr nicht über 100.000 Euro liegt.
Was ist das „Reverse-Charge Verfahren“?
Unter bestimmten Voraussetzungen ist gemäß § 13 UStG nicht der Leistungserbringer Steuerschuldner, sondern der Leistungsempfänger. Dann muss der Leistungsempfänger die fällige Umsatzsteuer abführen („Reverse-Charge-Verfahren“). Der Leistungserbringer hat in diesem Fall in seiner Rechnung darauf hinzuweisen, dass der Leistungsempfänger Steuerschuldner ist. Beim „Reverse-Charge-Verfahren“ muss von beiden beteiligten Unternehmen die jeweilige USt-ID auf der Rechnung vermerkt werden.
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FAQ
Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer: ist das ein Unterschied?
Nein. „Mehrwertsteuer“ ist nur der gebräuchliche Name – inhaltlich ist es dasselbe wie Umsatzsteuer.
Welche Umsatzsteuersätze gibt es in Deutschland?
Grundsätzlich 19 % (Regelsatz) oder 7 % (ermäßigt, z. B. viele Lebensmittel, Bücher, ÖPNV-Tickets). Außerdem gibt es umsatzsteuerfreie Umsätze (z. B. bestimmte Lieferungen/Leistungen nach § 4 UStG). In Land- und Forstwirtschaft gelten teils 7,8 % bzw. 5,5 % bei Umsatz < 600.000 € im Vorjahr.
Was ist Vorsteuerabzug und wer darf ihn nutzen?
Unternehmen können sich die gezahlt Umsatzsteuer (Vorsteuer) in der Regel vom Finanzamt erstatten lassen, damit sie wirtschaftlich nicht belastet werden. Private Endverbraucher haben dieses Recht nicht.
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