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Kategorien: Personalmanagement

Arbeitszeit

Definition von Arbeitszeit

Arbeitszeit bezeichnet die Zeitspanne, in der Arbeitnehmer:innen ihre beruflichen Aufgaben im Auftrag des Arbeitgebers ausführen. Sie beginnt mit dem Arbeitsantritt und endet mit dem Verlassen des Arbeitsplatzes, ohne dabei Pausen zu berücksichtigen. Die genaue Regelung der Arbeitszeit ist im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) festgelegt. Es schützt die Gesundheit der Beschäftigten durch verbindliche Vorgaben zu Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und Pausen.

Gesetzliche Regelungen zur Arbeitszeit

Das Arbeitszeitgesetz legt unter anderem fest:

  • Maximale Arbeitszeit pro Tag: In der Regel 8 Stunden, in Ausnahmefällen bis zu 10 Stunden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten ein Ausgleich erfolgt.
  • Ruhepausen: Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden mindestens 30 Minuten Pause, bei über 9 Stunden mindestens 45 Minuten.
  • Ruhezeiten: Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens 11 Stunden liegen.

Abweichungen von diesen Regelungen sind durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen möglich. Für bestimmte Berufsgruppen gelten Sonderregelungen.

Arbeitszeit berechnen

Die Berechnung der Arbeitszeit erfolgt meist in Stunden. Für die tägliche Arbeitszeit wird die Zeit vom Arbeitsbeginn bis zum Arbeitsende abzüglich der Pausen erfasst. Digitale Zeiterfassungssysteme oder Stundenzettel helfen bei der genauen Dokumentation.

Zur Berechnung der Wochenarbeitszeit werden alle gearbeiteten Stunden pro Arbeitstag addiert. Überstunden entstehen, wenn die vertraglich vereinbarte oder gesetzlich zulässige Arbeitszeit überschritten wird. Diese müssen in der Regel zusätzlich vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden.

Unterschiede bei Arbeitszeitmodellen

Es existieren verschiedene Arbeitszeitmodelle, die je nach Branche, Betrieb oder Tätigkeit Anwendung finden:

  • Gleitzeit: Beschäftigte können Arbeitsbeginn und -ende flexibel gestalten.
  • Schichtarbeit: Arbeitszeit wird in Früh-, Spät- oder Nachtschichten aufgeteilt.
  • Teilzeit: Reduzierte Stundenanzahl im Vergleich zur Vollzeitbeschäftigung.
  • Vertrauensarbeitszeit: Fokus auf dem Arbeitsergebnis statt auf fester Anwesenheit. Wichtig: Auch bei diesem Modell besteht nach aktueller Rechtsprechung (BAG-Urteil 2022) die Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung, wobei die Durchführung oft an die Beschäftigten delegiert wird.

Diese Modelle müssen dennoch die gesetzlichen Regelungen des ArbZG einhalten.

 

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FAQ

Was zählt alles zur Arbeitszeit?

Zur Arbeitszeit gehören alle Tätigkeiten, die im Rahmen des Arbeitsvertrags ausgeführt werden, inklusive Dienstreisen oder Bereitschaftsdienst. Pausen zählen nicht dazu.

Muss die Pause bei der Arbeitszeit abgezogen werden?

Ja, laut Arbeitszeitgesetz müssen Ruhepausen von der reinen Arbeitszeit abgezogen werden. Sie gelten nicht als Arbeitszeit.

Wie viele Stunden darf man maximal arbeiten?

Die gesetzliche Höchstarbeitszeit liegt bei 8 Stunden pro Tag. Eine Verlängerung auf bis zu 10 Stunden ist möglich, wenn ein Ausgleich erfolgt.

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