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Kategorien: Nachhaltigkeit

CSRD

Definition: CSRD

Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist eine EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Sie ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und erweitert deutlich den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen sowie die inhaltlichen Anforderungen an die Berichterstattung. Ziel der Richtlinie ist es, Nachhaltigkeitsinformationen europaweit vergleichbar, verlässlich und transparent zu gestalten.

Für welche Unternehmen gilt die CSRD?

Die Berichtspflicht gilt schrittweise ab dem Geschäftsjahr 2024 für bestimmte große Unternehmen und wird in den folgenden Jahren auf weitere Unternehmensgruppen ausgeweitet. Betroffen sind insbesondere:

  • Große Unternehmen, die mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: Mehr als 250 Mitarbeitende, über 50 Mio. Euro Umsatzerlöse oder über 25 Mio. Euro Bilanzsumme
  • Börsennotierte KMU (ausgenommen Kleinstunternehmen) ab 2026, mit Übergangsregelung bis 2028
  • Unternehmen aus Drittstaaten, wenn sie über eine EU-Tochtergesellschaft oder EU-Niederlassung einen Nettoumsatz von über 150 Mio. Euro erzielen

Was muss laut CSRD berichtet werden?

Die CSRD verpflichtet Unternehmen, nichtfinanzielle Informationen über Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) offenzulegen. Die Berichterstattung erfolgt nach den von der EU-Kommission entwickelten European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Diese Standards definieren, welche Inhalte und Kennzahlen berichtet werden müssen. Schwerpunkte sind unter anderem:

  • Umweltauswirkungen: z. B. CO₂-Emissionen, Energieverbrauch, Klimarisiken
  • Soziale Aspekte: z. B. Arbeitnehmerrechte, Diversität, Arbeitsbedingungen
  • Governance: z. B. Risikomanagement, Compliance, Geschäftsmodelle

Um die Unternehmen zu entlasten, wurde die Frist für die Verabschiedung der branchenspezifischen ESRS sowie der Standards für Drittstaaten auf Juni 2026 verschoben.

Umsetzung der CSRD in nationales Recht

Die EU-Mitgliedstaaten waren verpflichtet, die Richtlinie bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland erfolgte dies durch Anpassungen im Handelsgesetzbuch (HGB) und anderen relevanten Gesetzen. Unternehmen müssen sich rechtzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereitet haben, um die Umsetzung fristgerecht und korrekt zu erfüllen.

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FAQ

Was ist der Unterschied zwischen CSRD und NFRD?

Die CSRD ersetzt die NFRD und erweitert sowohl die Berichtspflicht auf mehr Unternehmen als auch die inhaltlichen Anforderungen an die Berichterstattung.

Welche Rolle spielt die EU-Kommission bei der CSRD?

Die EU-Kommission ist für die Entwicklung und Veröffentlichung der ESRS verantwortlich, die die inhaltlichen Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung festlegen.

Ab wann müssen Unternehmen nach CSRD berichten?

Die ersten Unternehmen müssen ab dem Geschäftsjahr 2024 berichten, wobei der erste Bericht 2025 veröffentlicht wird.

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