Arbeitslosenversicherung
Was ist die Arbeitslosenversicherung?
Die Arbeitslosenversicherung ist ein Teil der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland. Sie soll Arbeitnehmer:innen finanziell absichern, wenn sie ihre Beschäftigung verlieren und arbeitslos werden. Die wichtigste Entgeltersatzleistung ist das Arbeitslosengeld. Es ersetzt einen Teil des bisherigen Einkommens und hilft, den Lebensunterhalt während der Arbeitssuche zu sichern.
Rechtliche Grundlage ist vor allem das SGB III. Zuständig ist die Bundesagentur für Arbeit. Sie prüft Voraussetzungen, zahlt Leistungen aus und unterstützt bei der Vermittlung in neue Arbeit.
Arbeitslosenversicherung: Beitrag und AV-Beitrag
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird auch AV-Beitrag genannt. Er wird prozentual vom Bruttoarbeitsentgelt berechnet. Formal tragen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen den Beitrag in der Regel je zur Hälfte; wirtschaftlich betrachtet sind jedoch beide Anteile Teil der gesamten Lohnkosten und werden abgeführt, statt als Nettolohn anzukommen. Die Berechnung erfolgt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Einkommen oberhalb dieser Grenze erhöht den Beitrag nicht weiter.
Für versicherungspflichtige Beschäftigte wird der Beitrag automatisch über die Lohnabrechnung abgeführt. Selbstständige können unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichert sein, etwa nach einer vorherigen versicherungspflichtigen Beschäftigung.
Leistungen der Arbeitslosenversicherung
Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung gehen über die reine Zahlung von Arbeitslosengeld hinaus. Sie sollen Arbeitslosigkeit vermeiden, verkürzen oder beenden. Dazu gehören finanzielle Hilfen, Beratung und Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung.
- Arbeitslosengeld: Zahlung bei Arbeitslosigkeit, wenn Anwartschaftszeit, Arbeitslosmeldung und Verfügbarkeit erfüllt sind.
- Vermittlung: Unterstützung bei Stellensuche, Bewerbung und beruflicher Orientierung durch die Bundesagentur für Arbeit.
- Förderung: mögliche Übernahme von Kosten für Weiterbildung, Qualifizierung oder berufliche Eingliederung.
- Kurzarbeitergeld: Leistung, die Beschäftigung sichern kann, wenn Betriebe vorübergehend weniger Arbeit haben.
Voraussetzungen für Arbeitslosengeld
Wer Arbeitslosengeld erhalten möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Wichtig ist vor allem die Anwartschaftszeit. In der Regel müssen Betroffene innerhalb einer Rahmenfrist mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Außerdem müssen sie arbeitslos sein, sich persönlich oder online arbeitslos melden und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Auch die aktive Mitarbeit spielt eine Rolle. Betroffene müssen zumutbare Arbeit annehmen, Bewerbungsbemühungen nachweisen und Termine bei der Agentur für Arbeit wahrnehmen. Bei Pflichtverletzungen kann eine Sperrzeit eintreten, in der kein Arbeitslosengeld gezahlt wird.
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FAQ
Wer ist in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig?
Versicherungspflichtig sind vor allem Arbeitnehmer:innen in abhängiger Beschäftigung. Dazu zählen viele Vollzeitkräfte, Teilzeitkräfte und Auszubildende. Minijobs sind meist nicht arbeitslosenversicherungspflichtig.
Wie lange wird Arbeitslosengeld gezahlt?
Die Dauer hängt von den versicherungspflichtigen Monaten und vom Alter ab. Die Dauer beträgt oft 6 bis 12 Monate, bei älteren Personen auch länger.
Was passiert, wenn ich selbst kündige?
Bei einer Eigenkündigung kann eine Sperrzeit entstehen. Das gilt besonders, wenn kein wichtiger Grund vorliegt. Die Bundesagentur für Arbeit prüft den Einzelfall.
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