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Kategorien: Assistenz & Office

Berichtigung

Definition von Berichtigung

Eine Berichtigung ist die Korrektur einer offensichtlichen Unrichtigkeit in einem Dokument, einer Entscheidung oder einem behördlichen Vorgang. Sie dient dazu, Schreibfehler, Rechenfehler, Namensverwechslungen oder ähnliche Unrichtigkeiten zu beseitigen. Inhaltlich soll die Berichtigung nichts Neues entscheiden, sondern den bereits gemeinten Inhalt richtig wiedergeben.

Im rechtlichen Kontext betrifft die Berichtigung häufig ein Urteil, einen Beschluss oder ein amtliches Dokument. Das Gericht oder die Behörde korrigiert dabei nur Fehler, die klar erkennbar sind. Eine Berichtigung ist deshalb keine zweite inhaltliche Prüfung der Entscheidung.

Berichtigung im gerichtlichen Verfahren

In Zivilverfahren regelt die ZPO, wann ein Gericht eine Entscheidung berichtigen kann. Besonders relevant ist die Berichtigung nach § 319 ZPO. Danach können Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten in einem Urteil oder Beschluss korrigiert werden.

Das Gericht kann die Berichtigung von Amts wegen vornehmen oder auf Antrag einer beteiligten Partei. Wird die Korrektur vorgenommen, geschieht dies meist durch einen Berichtigungsbeschluss. Dieser Beschluss dokumentiert, welche Stelle geändert wird und wie die richtige Fassung lautet.

Typische Fälle einer Berichtigung

Eine Berichtigung kommt vor allem dann in Betracht, wenn der Fehler objektiv erkennbar ist und sich ohne neue rechtliche Bewertung korrigieren lässt. Typische Beispiele sind:

  • Schreibfehler: Ein Name, ein Datum oder eine Aktennummer wurde falsch geschrieben.
  • Rechenfehler: Eine Summe wurde falsch addiert, obwohl die Berechnungsgrundlage eindeutig ist.
  • Übertragungsfehler: Ein Wert aus den Entscheidungsgründen wurde falsch in den Tenor übernommen.
  • Verwechslung: Eine Partei oder Behörde wurde offensichtlich falsch bezeichnet.

Antrag auf Berichtigung

Ein Antrag auf Berichtigung sollte klar benennen, welches Dokument betroffen ist, wo der Fehler steht und welche Korrektur begehrt wird. Sinnvoll ist auch eine kurze Begründung, warum es sich um eine offensichtliche Unrichtigkeit handelt.

Zu beachten ist, dass ein Berichtigungsantrag kein Ersatz für ein Rechtsmittel ist. Wer die rechtliche Bewertung eines Gerichts angreifen möchte, muss prüfen, ob Berufung, Beschwerde oder ein anderes Rechtsmittel möglich ist. Die Berichtigung ändert nur formale oder erkennbare Fehler, nicht die inhaltliche Entscheidung.

Abgrenzung zur inhaltlichen Änderung

Die wichtigste Grenze der Berichtigung liegt zwischen Fehlerkorrektur und neuer Entscheidung. Eine Berichtigung darf nicht dazu führen, dass das Gericht seine rechtliche Auffassung nachträglich ändert. Auch eine andere Beweiswürdigung oder eine neue Prüfung des Sachverhalts ist nicht Gegenstand der Berichtigung.

Ist unklar, ob ein Fehler nur äußerlich oder inhaltlich ist, kommt es auf den erkennbaren Willen der entscheidenden Stelle an. Lässt sich aus Urteil, Beschluss oder Akte eindeutig ableiten, was gemeint war, spricht dies für eine Berichtigung. Muss dagegen neu entschieden werden, reicht eine Berichtigung nicht aus.

Berichtigung bei Behörden und Dokumenten

Auch Behörden können Dokumente berichtigen, wenn offensichtliche Unrichtigkeiten vorliegen. Das betrifft etwa Bescheide, Registereinträge oder amtliche Schreiben. Je nach Rechtsgebiet gelten besondere Vorschriften. Gemeinsam ist ihnen, dass die Korrektur nachvollziehbar sein muss und die ursprüngliche Entscheidung nicht unzulässig ersetzt werden darf.

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FAQ

Ist eine Berichtigung ein Rechtsmittel?

Nein. Eine Berichtigung korrigiert nur offensichtliche Fehler. Ein Rechtsmittel richtet sich gegen den Inhalt einer Entscheidung.

Wer kann eine Berichtigung beantragen?

In gerichtlichen Verfahren können Beteiligte einen Antrag stellen. Das Gericht kann aber auch von Amts wegen tätig werden.

Was ist ein Berichtigungsbeschluss?

Ein Berichtigungsbeschluss ist die gerichtliche Entscheidung, mit der ein Fehler in einem Urteil oder Beschluss offiziell korrigiert wird.

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