Mahnung
Definition von Mahnung
Eine Mahnung ist die Aufforderung von Gläubiger:innen an Schuldner:innen, eine fällige Zahlung zu leisten. Sie bezieht sich meist auf eine offene Rechnung oder eine andere Forderung. Mit dem Mahnschreiben weisen Gläubiger:innen darauf hin, dass die Zahlung noch aussteht und innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen soll.
Im Alltag wird die Mahnung oft mit einer Zahlungserinnerung gleichgesetzt. Eine Zahlungserinnerung klingt meist freundlicher und dient häufig als erster Hinweis. Eine Mahnung hat dagegen stärker rechtliche Bedeutung, weil sie Schuldner:innen unter bestimmten Voraussetzungen in Verzug setzen kann.
Voraussetzungen für den Verzug
Verzug bedeutet, dass Schuldner:innen eine fällige Forderung nicht rechtzeitig erfüllen. In vielen Fällen tritt Verzug erst ein, wenn Gläubiger:innen nach Fälligkeit mahnen. Es gibt aber Ausnahmen. Ist für die Zahlung ein konkretes Kalenderdatum vereinbart, kann Verzug auch ohne Mahnung entstehen.
Bei Verbraucher:innen gilt außerdem oft die 30-Tage-Regel nach Zugang der Rechnung. Diese greift jedoch nur, wenn in der Rechnung klar darauf hingewiesen wurde. Sobald Verzug vorliegt, können Gläubiger:innen Verzugszinsen und unter Umständen Mahnkosten verlangen.
Inhalt eines Mahnschreibens
Ein wirksames Mahnschreiben muss nicht kompliziert sein. Wichtig ist, dass Schuldner:innen eindeutig erkennen, welche Forderung offen ist und was von ihnen erwartet wird. Eine klare Formulierung verhindert Missverständnisse und unterstützt ein geordnetes Mahnwesen.
- Rechnungsbezug: Rechnungsnummer, Rechnungsdatum und offener Betrag sollten genannt werden.
- Zahlungsfrist: Eine konkrete Frist zeigt, bis wann die Zahlung erwartet wird.
- Bankverbindung: Die Zahlungsdaten erleichtern die schnelle Begleichung der Forderung.
- Folgen: Hinweise auf Verzugszinsen, Mahngebühren oder ein mögliches Mahnverfahren schaffen Transparenz.
Mahngebühren, Mahnkosten und Verzugszinsen
Mahngebühren dürfen nicht beliebig hoch sein. Erstattungsfähig sind grundsätzlich nur Kosten, die durch die Mahnung tatsächlich entstehen. Überhöhte Pauschalen können unzulässig sein. Interne Verwaltungskosten lassen sich nicht immer vollständig auf die Schuldner:innen umlegen.
Verzugszinsen dienen dem Ausgleich dafür, dass Gläubiger:innen ihr Geld verspätet erhalten. Die Höhe hängt davon ab, ob Verbraucher:innen oder Unternehmen beteiligt sind. Zusätzlich können weitere Kosten entstehen, etwa für Inkasso oder anwaltliche Unterstützung, wenn diese erforderlich und angemessen sind.
Mahnung und gerichtliches Mahnverfahren
Zahlen Schuldner:innen trotz Mahnung nicht, können Gläubiger:innen ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Dabei beantragen sie einen Mahnbescheid. Dieser wird den Schuldner:innen offiziell zugestellt. Reagieren Schuldner:innen nicht, kann daraus ein Vollstreckungsbescheid entstehen.
Das Mahnverfahren eignet sich vor allem für unbestrittene Geldforderungen. Bestreiten Schuldner:innen die Forderung, kann der Fall in ein gerichtliches Klageverfahren übergehen. Deshalb sollten Gläubiger:innen vorab prüfen, ob Rechnung, Lieferung, Leistung und Fälligkeit gut dokumentiert sind.
Typische Missverständnisse zur Mahnung
Nicht jede erste Erinnerung ist automatisch eine rechtlich relevante Mahnung. Entscheidend ist, dass die Forderung fällig ist und die Schuldner:innen klar zur Zahlung aufgefordert werden. Ebenso stimmt es nicht, dass immer drei Mahnungen nötig sind. Häufig reicht eine einzige Mahnung aus, um Verzug auszulösen.
Auch Schuldner:innen sollten eine Mahnung nicht ignorieren. Wer die Forderung für falsch hält, sollte zeitnah widersprechen und den Grund nennen. Wer zahlen möchte, aber kurzfristig nicht kann, sollte die Gläubiger:innen kontaktieren und eine realistische Lösung vorschlagen.
Unsere Seminarempfehlungen
Rechnungswesen Seminare
Im Finanz- und Rechnungswesen zählt Aktualität. Neue Bewertungs- oder Bilanzierungsvorschriften, Änderungen im Steuerrecht und digitale Prozesse stellen dich ständig vor neue Herausforderungen.
Praxisnahes Fachwissen, topaktuelle Inhalte und erfahrene Referent:innen. Mit unserer Weiterbildung bleibst du im Rechnungswesen und Steuerrecht sicher, up to date und fit für die Zukunft.
Zu unserem Rechnungswesen Seminarangebot
FAQ
Ist eine Zahlungserinnerung dasselbe wie eine Mahnung?
Nicht immer. Eine Zahlungserinnerung ist oft ein freundlicher Hinweis. Eine Mahnung fordert deutlicher zur Zahlung auf und kann rechtliche Folgen wie Verzug auslösen.
Wie viele Mahnungen sind vor einem Mahnbescheid nötig?
In vielen Fällen genügt eine Mahnung. Drei Mahnungen sind keine gesetzliche Pflicht. Entscheidend sind Fälligkeit, Zugang und klare Zahlungsaufforderung.
Muss eine Mahnung schriftlich erfolgen?
Eine Mahnung kann grundsätzlich auch mündlich erfolgen. Aus Beweisgründen ist ein schriftliches Mahnschreiben jedoch sinnvoll, etwa per Brief oder elektronischer Nachricht.
Zum Glossar «