Abmahnung
Definition von Abmahnung
Eine Abmahnung ist eine formale Rüge des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer bei einem Pflichtverstoß. Sie dient der Warnfunktion und weist auf ein Fehlverhalten hin, das zukünftig zu unterlassen ist. Gleichzeitig kündigt die Abmahnung arbeitsrechtliche Konsequenzen, wie etwa eine Kündigung, für den Wiederholungsfall an. Sie ist ein zentrales Instrument im Arbeitsrecht, um das Verhalten von Arbeitnehmer:innen zu korrigieren.
Typische Gründe für eine Abmahnung
Eine Abmahnung kommt bei unterschiedlichen Verstößen gegen arbeitsvertragliche Pflichten infrage. Die häufigsten Abmahnungsgründe sind:
- Unentschuldigtes Fehlen: Nichterscheinen am Arbeitsplatz ohne Krankmeldung oder vorherige Absprache
- Verspätungen: Wiederholtes Zuspätkommen trotz Hinweises
- Arbeitsverweigerung: Die Ablehnung zugewiesener Aufgaben ohne triftigen Grund
- Störungen des Betriebsfriedens: Beleidigungen, Mobbing oder aggressive Kommunikation
- Verstoß gegen betriebliche Anweisungen: Z. B. Missachtung von Sicherheitsvorschriften
Form, Frist und Gültigkeit einer Abmahnung
Eine Abmahnung kann mündlich oder schriftlich erfolgen, aus Beweisgründen wird jedoch die schriftliche Form bevorzugt. Die Abmahnungsfrist ist gesetzlich nicht genau geregelt, sollte aber zeitnah nach dem Vorfall erfolgen, um wirksam zu sein. Wartet der Arbeitgeber zu lange (z. B. mehrere Monate), kann er sein Rügerecht verwirken, da der Arbeitnehmer:in davon ausgehen darf, das Verhalten werde nicht mehr beanstandet.
Zur Frage, wie lange eine Abmahnung gültig ist: Es gibt keine feste Frist, nach der eine Abmahnung automatisch erlischt. In der Praxis gilt sie jedoch nach etwa zwei bis drei Jahren als „verbraucht“, sofern in der Zwischenzeit kein weiteres Fehlverhalten auftritt. Die Verjährung einer Abmahnung bzw. ihre Gültigkeitsdauer hängt vom Einzelfall ab und kann im Streitfall von Gerichten bewertet werden.
Folgen und Eintrag in die Personalakte
Wird eine Person abgemahnt, erfolgt in der Regel ein Eintrag in die Personalakte. Dieser kann bei späteren arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen eine Rolle spielen. Betroffene Arbeitnehmer:innen haben das Recht, eine Gegendarstellung beizufügen oder die Entfernung der Abmahnung zu verlangen, wenn sie unbegründet ist.
Die Abmahnung ist oft Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung. Zur Frage, wie viele Abmahnungen bis zur Kündigung nötig sind: Grundsätzlich reicht eine einzige Abmahnung aus, wenn das Fehlverhalten erneut auftritt. Mehrere Abmahnungen sind nur in bestimmten Fällen notwendig.
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FAQ
Wie viele Abmahnungen sind vor einer Kündigung nötig?
In vielen Fällen genügt eine Abmahnung. Bei schwerwiegenden Wiederholungen kann der Arbeitgeber direkt kündigen. Mehrere Abmahnungen sind nur bei weniger gravierenden Verstößen erforderlich.
Kann ich eine Abmahnung aus meiner Personalakte entfernen lassen?
Ja, wenn sie unbegründet ist oder nach längerer Zeit ohne weiteres Fehlverhalten. Ein Antrag auf Entfernung kann beim Arbeitgeber gestellt werden.
Wie lange bleibt eine Abmahnung gültig?
Rechtlich gibt es keine feste Frist. Nach etwa zwei bis drei Jahren ohne erneuten Verstoß verliert sie meist ihre Relevanz. Die genaue Dauer hängt vom Fall ab.
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