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Kategorien: Personalmanagement

Arbeitsunfähigkeits­bescheinigung

Was ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist der ärztliche Nachweis, dass ein:e Arbeitnehmer:in wegen einer Erkrankung vorübergehend nicht arbeiten kann. Sie wird oft AU-Bescheinigung, Krankmeldung oder Krankschreibung genannt.

Die Bescheinigung enthält in der Regel den Beginn der Arbeitsunfähigkeit, die voraussichtliche Dauer und Angaben zur ausstellenden Praxis. Die Diagnose steht nicht auf der Ausfertigung für den/die Arbeitgeber:in. Sie gehört zu den besonders geschützten Gesundheitsdaten.

Wann ist eine AU-Bescheinigung erforderlich?

Arbeitnehmer:innen müssen dem/der Arbeitgeber:in ihre Erkrankung unverzüglich melden. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, muss spätestens am folgenden Arbeitstag eine ärztliche Bescheinigung vorliegen. Der/die Arbeitgeber:in darf die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aber auch schon ab dem ersten Krankheitstag verlangen, wenn dies im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder durch konkrete Anweisung geregelt ist.

Wichtig ist die Trennung zwischen Krankmeldung und AU-Bescheinigung. Die Krankmeldung informiert den/die Arbeitgeber:in sofort über die Abwesenheit. Die Bescheinigung weist medizinisch nach, dass tatsächlich Arbeitsunfähigkeit besteht.

Wie funktioniert die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Die eAU ersetzt für gesetzlich Versicherte weitgehend den Papiernachweis für den/die Arbeitgeber:in. Die Arztpraxis übermittelt die Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch an die Krankenkasse. Der/die Arbeitgeber:in ruft die Daten anschließend bei der Krankenkasse ab. Arbeitnehmer:innen müssen trotzdem weiterhin rechtzeitig mitteilen, dass sie krank sind und wie lange sie voraussichtlich ausfallen.

Eine Papierbescheinigung kann weiterhin relevant sein, etwa bei privat Versicherten, bei technischen Störungen, bei bestimmten Reha-Einrichtungen oder wenn der/die Arbeitgeber:in nicht am eAU-Verfahren teilnimmt. Versicherte sollten deshalb prüfen, ob sie einen Ausdruck für die eigenen Unterlagen erhalten.

Welche Rolle haben Arbeitgeber, Krankenkasse und Arzt?

  • Ärzt:in: Prüft die Erkrankung, stellt die Arbeitsunfähigkeit fest und legt die voraussichtliche Dauer fest.
  • Arbeitgeber:in: Erhält keine Diagnose, braucht aber die Information über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit für Planung und Entgeltfortzahlung.
  • Krankenkasse: Verarbeitet die eAU-Daten und prüft bei längerer Erkrankung mögliche Ansprüche, etwa auf Krankengeld.
  • Arbeitnehmer:in: Meldet die Erkrankung unverzüglich, besucht rechtzeitig die Praxis und beachtet interne Meldewege.

Anspruch auf Entgeltfortzahlung und Krankengeld

Bei einer ärztlich bestätigten Arbeitsunfähigkeit besteht in vielen Fällen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den/die Arbeitgeber:in. Dieser Anspruch gilt meist bis zu sechs Wochen für dieselbe Erkrankung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Danach kann Krankengeld von der Krankenkasse relevant werden.

Für den Anspruch ist entscheidend, dass die Arbeitsunfähigkeit lückenlos nachgewiesen wird. Besonders bei längeren Erkrankungen sollten Arbeitnehmer:innen rechtzeitig Folgebescheinigungen organisieren, damit keine Nachweislücke entsteht.

Häufige Fehler bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • Zu späte Krankmeldung: Die Information an den/die Arbeitgeber:in muss sofort erfolgen, nicht erst nach dem Arzttermin.
  • Fehlende Folgebescheinigung: Bei längerer Arbeitsunfähigkeit muss der Nachweis nahtlos weiterlaufen.
  • Verwechslung von AU und Diagnose: Der/die Arbeitgeber:in erfährt nicht, welche Erkrankung vorliegt.
  • Falsche Annahme zur eAU: Auch bei elektronischer Übermittlung bleibt die Meldepflicht gegenüber dem/der Arbeitgeber:in bestehen.

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FAQ

Was ist eine AU?

AU steht für Arbeitsunfähigkeit. Eine AU-Bescheinigung bestätigt, dass eine Person ihre arbeitsvertragliche Tätigkeit wegen Krankheit vorübergehend nicht ausüben kann.

Was ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Unterschied zur Krankschreibung?

Es gibt praktisch keinen Unterschied. Krankschreibung ist der umgangssprachliche Begriff, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung der formelle Begriff.

Muss ich dem Arbeitgeber die Diagnose mitteilen?

Nein. Der/die Arbeitgeber:in darf die Diagnose nicht verlangen. Er benötigt nur die Information, dass Arbeitsunfähigkeit besteht und wie lange sie voraussichtlich dauert.

Gilt die eAU für alle Versicherten?

Die eAU gilt vor allem für gesetzlich Versicherte. Bei privat Versicherten oder Sonderfällen kann weiterhin eine Papierbescheinigung nötig sein.

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