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Kategorien: Nachhaltigkeit

GEG

Definition: GEG – Gebäudeenergiegesetz

Das GEG steht für das Gebäudeenergiegesetz und regelt in Deutschland die energetischen Anforderungen an Gebäude. Es vereint seit 2020 die zuvor getrennten Regelwerke EnEV, EEWärmeG und EnEG. Ziel des Gesetzes ist es, den Energiebedarf von Neubauten und bestehenden Wohngebäuden oder Nichtwohngebäuden zu reduzieren und den Anteil erneuerbarer Energien im Gebäudesektor zu erhöhen.

Das GEG legt fest, welche Standards bei der Heizung, Dämmung und dem Einsatz von erneuerbaren Energien eingehalten werden müssen. Damit ist es ein zentrales Instrument der deutschen Energie- und Klimapolitik.

Anwendungsbereich des GEG

Das GEG gilt für alle beheizten und gekühlten Gebäude. Es betrifft sowohl Neubauten als auch Bestandsgebäude bei größeren Renovierungen. Auch bei Eigentümerwechseln oder bei der Ausstellung eines Energieausweises greifen bestimmte Verpflichtungen aus dem GEG.

  • Neubauten: Müssen bestimmte Effizienzstandards erfüllen, z. B. Primärenergiebedarf und Wärmeschutz.
  • Bestandsgebäude: Unterliegen der sogenannten GEG-Sanierungspflicht, etwa beim Austausch alter Heizungen oder bei Dachsanierungen.
  • Öffentliche Gebäude: Haben oft strengere Anforderungen hinsichtlich Vorbildfunktion und Nachhaltigkeit.

Wichtige Anforderungen und Änderungen im GEG

Das GEG wird regelmäßig angepasst. Die Novelle von 2023 brachte unter anderem neue Regelungen im Hinblick auf die Nutzung von erneuerbaren Energien und die Wärmeplanung. Ziel ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme zu beschleunigen.

  • Erneuerbare Energien: Seit 2024 müssen neu eingebaute Heizungen in Neubaugebieten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Bestandsgebäude wird diese Pflicht erst wirksam, wenn die jeweilige Kommune eine Wärmeplanung vorlegt, was bis spätestens Mitte 2028 geschehen muss.
  • Gasheizungen: Dürfen weiterhin eingebaut werden, wenn sie auf Wasserstoff umrüstbar sind und bestimmte Übergangsfristen eingehalten werden.
  • Energieausweis: Muss bei Verkauf oder Vermietung vorgelegt werden und enthält Angaben zu Energiebedarf und CO₂-Ausstoß.

GEG-Sanierungspflicht: Wer ist betroffen?

Die GEG-Sanierungspflicht betrifft Eigentümer:innen von Bestandsgebäuden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. So müssen z. B. alte Öl- oder Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, ausgetauscht werden. Auch bei umfassenden Sanierungen, etwa der Fassade oder des Dachs, greifen energetische Vorgaben.

Ausnahmen gelten für selbst bewohnte Ein- oder Zweifamilienhäuser, sofern die Eigentümer:innen seit 2002 dort wohnen. Dennoch lohnt sich eine freiwillige Sanierung, um Energiekosten zu senken und den Wert der Immobilie zu steigern.

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FAQ

Was ist das Ziel des GEG?

Das GEG soll den Energieverbrauch von Gebäuden senken und den Einsatz erneuerbarer Energien fördern, um die Klimaziele Deutschlands zu erreichen.

Für wen gilt die GEG-Sanierungspflicht?

Sie gilt für Eigentümer:innen von Bestandsgebäuden, insbesondere bei alten Heizungen oder umfassenden Renovierungen.

Was bedeutet „65 Prozent erneuerbare Energien“ bei Heizungen?

Die Regel besagt, dass neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese Pflicht gilt seit 2024 zunächst für Neubauten in Neubaugebieten und greift für Bestandsgebäude erst, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt.

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